Neubau Beyrodtstraße/Kaiserallee: Baumfällarbeiten ohne Überarbeitung des Artenschutzgutachtens?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage

Wurde der Umstand, dass sich nachweislich verschiedene Arten von Fledermäusen auf dem betreffenden Grundstück befinden in das Artenschutzgutachten der Degewo aufgenommen?

Antwort auf 1. Frage

Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegt eine aktualisierte artenschutzrechtliche Begutachtung des Büros Szamatolski aus dem Juli 2021 vor. Eine Kartierung von Fledermäusen erfolgte nicht. Eine abschließende Überprüfung des Baumbestands auf Feldermausquartiere war zum Zeitpunkt der Begehungen – im belaubten Zustand der Bäume – nicht möglich. Das Gutachten enthält eine Bewertung des Lebensraumpotenzials für Fledermäuse, das aufgrund der Struktur umliegender Grünflächen als gering eingeschätzt wird.

2. Frage

Warum wurde eine Fällgenehmigung erteilt, obwohl sich nachweislich verschiedene Fledermäuse auf dem Grundstück befinden bzw. es als Jagdrevier nutzen??

Antwort auf 2. Frage

Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegt ein Fällantrag für die im Baufeld befindlichen Bäume vor. Eine Fällgenehmigung wurde bisher nicht erteilt. Dies kann erst nach abgeschlossener Prüfung des Bauvorhabens durch das Stadtentwicklungsamt erfolgen.

1. Zusatzfrage

Warum werden die Ergebnisse des Artenschutzgutachten den Bewohner und Bewohnerinnen der Beyrodtstraße nicht zur Verfügung gestellt?

Antwort

Bewohnende der Beyrodstraße und des Welterpfades haben sich im Mai 2021 an das Umwelt- und Naturschutzamt gewandt und stehen seitdem miteinander in Austausch. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat die Bewohnenden Mitte Juni darüber informiert, dass ein artenschutzfachliches Gutachten erstellt wurde, über deren Inhalt jedoch noch inhaltliche Abstimmungen der Verwaltung mit der Degewo andauern würden.

Das Umwelt- und Naturschutzamt hat geprüft, ob eine Zustimmung der Degewo einzuholen ist. Die Degewo hat zugestimmt, allerdings ist noch eine Überarbeitung des Gutachtens während der Wintermonate erforderlich (Kartierung von Baumhöhlen). Nach erfolgter Überarbeitung wird das Gutachten zur Verfügung gestellt.

2. Zusatzfrage

Inwieweit wird der geplante viergeschossige Neubau nun doch an die Umgebung, die aus dreigeschossigen Gebäudezeilen (mit flachen Giebeln und zweigeschossigen Zeilen mit steilem Giebel) besteht, angepasst?

Antwort

Ich bedanke mich für die Zuarbeit aus dem Fachbereich Stadtplanung bei meinem Kollegen Herrn Oltmann und antworte wie folgt: Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans XIII-12, festgesetzt am 19.2.1958. Der zwischenzeitlich von der Degewo eingereichte Bauantrag wird derzeit im Fachbereich Stadtplanung hinsichtlich seiner planungsrechtlichen Zulässigkeit überprüft. Die Prüfung des Bauantrages umfasst dabei insbesondere die Stellung des Baukörpers und seine Geschossigkeit sowie die Abstandsflächen zu der Bestandsbebauung. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.