Straßen(um)benennungen: Ein geregeltes Verfahren sichern

Antrag, BV Elisabeth Wissel, BV Christine Scherzinger, BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, aufbauend auf den Bestimmungen der AV Benennung des Landes Berlin bei einem entsprechenden BVV-Beschluss folgende Grundsätze einzuhalten:

  1. Im Rahmen der Erarbeitung der bezirklichen „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern“, die bis Ende 2021 beim BA unter Beteiligung der Zivilgesellschaft entstehen sollen, sollen ebenfalls Formen der Beteiligung bei anstehenden (Um)benennungen von Straßen, Plätzen sowie öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften ausgearbeitet werden.
  2. Der Änderungswunsch ist grundsätzlich im Kulturausschuss zu diskutieren. Die Gedenktafelkommission soll für ein vertiefte Beratung hinzugezogen werden.
  3. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Falle einer Umbenennung Kosten bei der Änderung amtlicher Dokumente für die Anwohnenden durch das Bezirksamt getragen werden können.

 

Begründung: 

In der BVV mehrten sich zuletzt Anträge zur Um- und Neubenennung von Straßen und Plätzen. Es ist auffällig, dass diese Anträge sich in diesem Jahr häufen. So hat sich ein regelrechter Wettlauf um die Würdigungen im öffentlichen Straßenland entwickelt, sodass man von einer Modeerscheinung sprechen kann. Diese neue „Mode“ geht einher mit einer Inflation von Namensvorschlägen, die in vielen Fällen nicht aus der Bevölkerung sondern aus den Fraktionszimmern stammen. Wenn Wahlkampfinteressen vor einer tatsächlichen Ehrung stehen, dann bedeutet diese Inflation die Entwertung der zu ehrenden Personen. Sie werden zu Objekten durchsichtiger politischer Interessen: Diesen Trend gilt es zu stoppen.

Die Forderung nach einem geregelten Verfahren knüpft an die Tradition bisheriger Benennungen an: Wir betrachten einen würdevollen und tiefergehenden Umgang mit den zu Ehrenden als notwendig an, um tragbare Lösungen zu entwickeln. Diese können nicht in einer verkürzenden Debatte im Plenum sondern nur in einer Diskussion in den entsprechenden Fachgremien stattfinden.

Um gesellschaftlich akzeptierte Umbenennungen zu erwirken, bedarf es der vorzeitigen Einbeziehung der anwohnenden Bevölkerung. In diesem Rahmen können die Leitlinien für ein geregeltes Verfahren Standards setzen und auf folgende Fragen Antworten finden: Wie können betroffene Anwohnende über einen Änderungswunsch von Straßen frühzeitig informiert und adäquat beteiligt werden? Wie kann das Stimmungsbild von Anwohnenden bei der geplanten Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses der BVV frühzeitig Eingang finden und maßgeblich berücksichtig werden?

Ein häufiges Argument gegen Straßenumbenennung sind die entstehenden Kosten für die Anwohnenden. Das betrifft insbesondere amtliche Kosten (z.B. Änderungen im Personalausweis). Hier sollte gemäß des Verursacherprinzips gelten, dass diese Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden.