Pflegeschule am Wenckebach-Klinikum

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Katharina Marg (LINKE)

1. Frage

Hat sich die Einschätzung geändert, dass das Bauen neuer Krankenhausstationen auf dem Gelände des Wenckebach-Klinikums wegen der geschützten Bäume ungleich zum AVK Gelände nicht möglich war?

Antwort auf 1. Frage

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, ob bzw. von welcher Institution oder Person die in der Frage zitierte Einschätzung geäußert wurde; das Bezirksamt könnte eine solche Einschätzung auch nicht bestätigen.
Bereits häufig wurde in der BVV diskutiert, dass geschützte Bäume grundsätzlich keine Baumaßnahmen verhindern. Für diese Fälle ist ein entsprechender Ausnahmetatbestand in der Baumschutzverordnung vorgesehen. Ggf. sind Ersatzpflanzungen festzusetzen.

Das ganze Areal steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz, es ist wie folgt in der Berliner Denkmalliste eingetragen:

Metzplatz, 2. Garnison-Lazarett, mit Krankenblocks, Aufnahmepavillons, Isolierstation, Dienstwohngebäude für Beamte, Verwaltungsgebäude, Wache, Depot für die Pferdebahn, Ökonomiegebäude, 1875-78 von Martin Gropius und Heino Schmieden; Erweiterung des Dienstwohngebäudes, 1904; Absonderungs- und Nervenabteilung, 1938 von Richard Lang (D) Albrechtstraße 131, Colditzstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße, Wenckebachstraße 23.

Die Außenanlagen sind lediglich in diesem Rahmen geschützt, sie sind nicht als Gartendenkmal eingetragen.

2. Frage

Was sind die nächsten partizipativen Schritte auf Bezirksseite zur Planung des Standorts?

Antwort auf 2. Frage

Die Vivantes GmbH ist bislang nicht auf das Bezirksamt, Stadtentwicklungsamt, zugegangen, um die Zukunft des Areals zu erörtern. Es fanden auch weder im Fachbereich Stadtplanung noch bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Beratungen über die Entwicklung des Areals statt.

Daher hat sich das Bezirksamt bislang auch nicht hinsichtlich eventueller Partizipationsprozesse eine Auffassung gebildet.

Derzeit geht das Bezirksamt davon aus, dass eine Entwicklung im Rahmen des geltenden Bauplanungsrechtes erfolgen kann, so dass ein Bebauungsplanverfahren mit den gesetzlich geregelten Verfahrensschritten der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich ist.

1. Nachfrage

Wie ist die Pflegeausbildung gut zu gewährleisten ohne ausreichend ausbildende Pflegekräfte, die Umsetzung des Tarifvertrags und ohne die verlagerten Stationen?

Antwort auf die 1. Nachfrage

Da das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht beabsichtigt, eine Pflegeschule zu betreiben und hierfür auch nicht über alle erforderlichen Kompetenzen verfügt, ist eine Antwort auf diese Frage leider nicht möglich.
In der Kürze der Zeit ist die Beantwortung unserer Nachfrage bei der Vivantes GmbH nicht möglich gewesen.

2. Nachfrage

Wie kann zukünftig die geriatrische Station versorgt werden?

Antwort auf die 2. Nachfrage

Selbstverständlich werden die am Standort WBK verbleibenden Patienten sowohl pflegerisch als auch ärztlich ausreichend versorgt. Das Gesundheitsamt hat die Umzüge und Änderungen in der stationären Versorgung im eigenen Aufgabenbereich priorisiert, führt laufend Begehungen durch und gibt Stellungnahmen an das LAGESO – Krankenhausaufsicht – für die ordnungsbehördlichen Genehmigungen ab. Dazu werden u. a. jeweils die räumlichen Bedingungen, die Krankenhaushygiene und die Betriebsabläufe geprüft und entsprechende Anforderungen festgelegt.

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