In Aufzügen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Mund- und Nasenschutzmasken verbindlich anordnen

Antrag, BV Elisabeth Wissel, DIE LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich an die zuständigen Stellen sowie die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu wenden, die dringende Empfehlung an ihre Mieter:innen abzugeben, dass als Coronaschutzmaßnahme in den Aufzügen ihres Bestandes Masken zu tragen sind.

Hierfür sollen Aushänge (Piktogramme) vor jedem Aufzug sichtbar für alle angebracht werden. Des Weiteren soll die Empfehlung gegeben werden, dass die Anzahl der Aufzug-Nutzer:innen zwei Erwachsene nicht übersteigt. Auch private Vermieter:innen sind mit einem Rundschreiben auf diese Schutzhinweise anzuschreiben.


Begründung:
Während es in öffentlichen Gebäuden inzwischen selbstverständlich ist, dass im Aufzug eine Gesichts- und Nasenbedeckung erforderlich ist, gibt es bei einigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften keine Aushänge für einzuhaltende Schutzmaßnahmen. 

Aufgrund der steigenden Zahlen von positiv Getesteten, sollten gerade in Hochhäusern die-se Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Besonders ältere Menschen sind diesbezüglich sehr verunsichert und erwarten von ihrem Vermieter solche Schutzhinweise.