Schöneberger Eck - riskante Entscheidung von Bezirksamt und BVV?

1. Frage
Welche Folgen hat die kürzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das begonnene Bauprojekt?

Antwort auf 1. Frage
Aufgrund der Anordnung der aufschieber,iden Wirkung des Nachbarwiderspruchs können die Bauarbeiten an dem Bauvorhaben „Neubau Büro- und Geschäftshaus" derzeit nicht fortgesetzt werden. Die übrigen zwei Baugenehmigungen sind hiervon jedoch nicht betroffen.
 

2. Frage
Was wurde bei einer der Baugenehmigungen beanstandet?
Antwort auf 2. Frage
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist - anders als zuvor das Verwaltungsgericht Berlin - der Auffassung, dass die qurch den Neubau ausgelöste Erhöhung der Schallimmissionen am Objekt Martin-Luther-Straße 45 durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes tatsächlich zu kompensieren seien. Dies Kompensation sei aber nicht sichergestellt, weil der Bebauungsplan Plannachbarn auf das Schallschutzfensterprogramm
2022/2023 verweise. Dieses Programm gewähre aber lediglich einen Zuschuss zu den Kosten.
Ferner hänge die Inanspruchnahme des Programms davon ab, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Baugenehmigung trifft daneben keine Aussagen zum Schallschutz.
Deshalb verletze die Baugenehmigung das Gebot der Rücksichtnahme.


1. Nachfrage
Ist dem Bezirksamt vor oder nach einer Entscheidung des OVG eine Heilung möglich?
Antwort auf die 1. Nachfrage
Ob eine Heilung des Bebauungsplans 7-93 VE notwendig und möglich ist, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
 

2.Nachfrage
Wie schätzt jetzt das Bezirksamt die finanziellen Risiken ein, die sich aus dem  Hauptsacheverfahren und bei der Normenkontrollklage abzeichnen könnten?
Antwort auf die 2. Nachfrage
Derzeit kann nicht seriös abgeschätzt werden, ob ein finanzielles Risiko besteht und gegebenenfalls in welcher Höhe.

Die Antwort des Bezirksamts findet sich im unten stehenden PDF-Dokument.