Ruhende SIGNA-Baustellen / -Projekte in Tempelhof-Schöneberg?

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Harald Gindra (LINKE)

1. In welchen Zustand / in welchem Status befinden sich die Projektgesellschaften, die für die ruhenden Baustellen „P1“ und „Ex-Ellington-Hotel“, sowie dem geplanten Projekt „Ex-Leiser-Haus“ verantwortlich sind?

Antwort: Projektgesellschaft für das Vorhaben „Büro- und Geschäftshaus mit Parkgarage“ in der Passauer Straße 1-3 ist die Passauer Straße 1-3 Immobilien GmbH & Co. KG (HRA 108670, AG München). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 04.01.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden (Az. 36b IN 11/24). Projektgesellschaft für das Vorhaben „Umbau des ehemaligen Ellington-Hotel zu Büronutzung, Einzelhandel, Gastronomie und Veranstaltung“ in der Nürnberger Straße 50-55 ist die Nürnberger Straße 50-55 Immobilien GmbH & Co. KG (HRA 112517, AG München). Über das Vermögen der Gesellschaft ist ebenfalls durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 04.01.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden (Az. 36b IN 12/24). Projektgesellschaft für das Vorhaben „Neubau Tauentzienstraße 20 Bürogebäude mit Einzelhandel“ in der Tauentzienstraße 20 ist die Tauentzien 20 Immobilien GmbH & Co. KG (HRA 108831, AG München). Für eine Insolvenz dieser Gesellschaft ist dem Bezirksamt derzeit nichts bekannt.

2. In welcher Weise und zeitlichen Rahmen sind Klärungen zu erwarten (Gläubigerversammlungen, Einstieg neuer Investoren)?

Antwort: Dem Bezirksamt liegen hierzu keine Informationen vor.

Nachfragen:

  1. Welche Möglichkeiten hat der Bezirk bei solchen Insolvenzen öffentliche Interessen (z.B. Beendigung der befristeteten Nutzung von Straßenland, Sicherung und möglichst Fertigstellung der Baustelle, neue Nutzungskonzepte) durchzusetzen?

Antwort: Das Insolvenzverfahren dient gemäß § 1 Satz 1 der Insolvenzordnung vorrangig dazu, die Forderungen der Gläubiger des Schuldners durch Verwertung des pfändbaren Schuldnervermögens - der sogenannten Insolvenzmasse - zu erfüllen. Auf bereits erteilte Genehmigungen hat die Insolvenz einer Projektgesellschaft grundsätzlich keinen Einfluss. Kommt es zu einem Verkauf der Grundstücke, kann der Erwerber gemäß § 58 Abs. 2 der Bauordnung Berlin von der Baugenehmigung weiterhin Gebrauch machen und das Vorhaben vollenden. Allerdings erlischt eine Baugenehmigung sechs Jahre nach ihrer Erteilung. Dem Erwerber steht es aber auch frei, jederzeit einen neuen Bauantrag zu stellen. Die Durchführung der Bauarbeiten kann – völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren – nicht erzwungen werden. Das Bauvorhaben Passauer Straße 1-3 beruht ferner auf dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-89 VE. Wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht fristgerecht durchgeführt, soll die Gemeinde nach § 12 Abs. 6 Satz 1 des Baugesetzbuches den Bebauungsplan aufheben. Die Fertigstellungsfrist beträgt fünf Jahre kann jedoch um weitere zwei Jahre verlängert werden.

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob in Berlin (evtl. auch im Bezirk) ansässige Baufirmen im Zusammenhang mit offenen Rechnungen bei diesen Projekten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind?

Antwort: Dem Bezirksamt liegen hierzu keine Informationen vor.


Die Antwort für das Bezirksamt erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski.