Dank CDU keine Ombudsstelle für das Jobcenter

Dass die Ombudsstelle in unserm Bezirk, obwohl es einen mehrheitlichen Beschluss in der BVV gab, nun doch nicht umgesetzt wird, ist allein der CDU Stadträtin Frau Kaddatz zuzuschreiben, denn schon im betreffenden Ausschuss versuchte sie das Erfordernis als unnötig abzuwenden.

Nicht nur die verschleppende Bearbeitung des Antrags (Drs. 0135/XX) von März 2017, zu dem erst in der letzten BVV eine Mitteilung zur Kenntnisnahme (MzK) vorlag, weist auf die ihr zuwiderlaufende Forderung hin.

Während in anderen Bezirken Ombudsstellen schon mit Erfolg arbeiten, vertritt insbesondere die Fachabteilung Soziales die Behauptung „(...), dass eine Ombudsstelle durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht finanziert werden kann, (und es) bedarf grundsätzlich nicht der Einrichtung einer Ombudsstelle für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg.“ Weiter heißt es in der MzK: „Die Beratungskompetenz von Einzelfällen (...) (stellt) eine Kernanforderung an die adäquate Wahrnehmung der Aufgabe im Jobcenter dar.“

Das sieht DIE LINKE. gänzlich anders, dazu die Fraktionsvorsitzende Elisabeth Wissel: „Eine Ombudsstelle arbeitet unabhängig vom Amt und wird von den Betroffenen nicht mit Repressionen des Jobcenters verbunden. Viele Klagen von ALG II-Empfänger_innen und eine Flut von Anträgen, die vom Sozialgericht kaum zu bewältigen sind, bleiben oft monatelang liegen. Oftmals sind es Probleme und Missverständnisse, die im Vorfeld von einer Ombudsstelle geklärt und bereinigt werden können. In vielen Fällen kann es schon reichen, Bescheide, die nicht verstanden werden genauer zu erläutern. Fast in der Hälfte der Fälle entscheidet das Sozialgericht zugunsten der Jobcenter-Kund_innen. Es würden für das Land Berlin nicht nur Kosten gespart werden, sondern auch Zeit und Ärger. Mit einer Ombudsstelle könnten Beschwerden in unserem Bezirk effizient bearbeitet und Klagen in vielen Fällen hinfällig werden.“

Elisabeth Wissel, Fraktionsvorsitzende