Zukunft der bezirklichen Referent:innen-Stelle für Sexarbeit I & II

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Katharina Marg

Ich frage das Bezirksamt:

1. (Wann) soll die bezirkliche Referent:innen-Stelle für Sexarbeit abgeschafft werden?

Antwort auf Frage 1: Die Aufgaben eines_einer bezirklichen Referent_in für Sexarbeit können ab dem kommenden Jahr nicht mehr wahrgenommen werden.

2. Wenn ja, weshalb soll die Stelle für Sexarbeit abgeschafft werden?

Antwort auf Frage 2: Die Personalmittel für eine_n bezirklichen Referent_in für Sexarbeit sollten seitens der
Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt werden – seit 2019 ist dies nicht erfolgt. Da sich das Bezirksamt der Wichtigkeit dieser Aufgabe bewusst ist, wurde die Stelle seitdem aus dem bezirklichen Personalhaushalt finanziert. Im Angesicht der Aufstellung des künftigen Haushalts mit einer engen finanziellen Lage und sehr begrenztem Spielraum habe ich die schwierige Entscheidung getroffen, die Stelle nicht mehr aus dem Bezirkshaushalt zu finanzieren. Dies wurde der zuständigen Senatsverwaltung, jetzt Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung bereits Ende des letzten Jahres mitgeteilt, um eine Finanzierung über Senatsmittel im Haushalt einplanen zu können. Da die Aufgaben selbst überbezirklich wahrgenommen werden müssen, sollte auch die Steuerung und Wahrnehmung der Aufgaben durch die SenASGIVA erfolgen.
Darüber hinaus ist es ein Wunsch der Träger, dass die finanziellen Zuwendungen gebündelt aus einem Haushaltsbudget abgeschöpft werden können. Daher sollen die Mittel entsprechend im Landeshaushalt etatisiert werden. Damit reduziert sich auch der Abrechnungs- und Prüfungsumfang erheblich.

Nachfragen:

1. Welche Konsequenzen hätte diese Abschaffung für die Koordination der Hilfs- und Beratungsstrukturen?

Antwort auf die Nachfrage 1: Die Koordination der Hilfs- und Beratungsstrukturen kann als Aufgabe dann nicht mehr von Bezirksseite erbracht werden. Diese muss seitens der Senatsverwaltung vollumfänglich übernommen werden.

2. Wie wird die BVV darüber informiert?

Antwort auf die Nachfrage 2: Der zuständige Ausschuss wurde hierüber informiert. Dort wird weiter berichtet.

Ich frage das Bezirksamt (II):

1. Würden entsprechend zur Verfügung gestellte Landesmittel für den Runden Tisch Sexarbeit im Bezirk dann durch eine andere Abteilung verausgabt werden oder verfallen?

Antwort auf Frage 1: Im Bezirksamt können diese Zuwendungen mit dem Wegfall der Stelle der_des bezirklichen Referent_in für Sexarbeit nicht mehr verwaltet werden. Es besteht der Wunsch des Bezirksamtes, dass die Landesmittel im Landeshaushalt dargestellt und verwaltet werden. Dies würde zu einer massiven Erleichterung bei den Trägern führen, die somit weniger Zuwendungsstellen hätten.

2. Welche weiteren Bezirksmittel stehen für Projekte zur Verfügung, die Sexarbeiter:innen zugutekommen oder für Nachbarschaftsarbeit vorgesehen sind?

Antwort auf Frage 2: Sexarbeitende sehen sich mit multiplen Problemlagen konfrontiert. Es gibt verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote, die nicht nur Sexarbeitenden zugutekommen, sondern intersektional vielen Menschen, wie zum Beispiel die Nachtlichter oder die Stadtteilkoordination. Viele Projekte (z.B. Frauentreff Olga, Bülow-Eck, Gangway etc.) im Kurfürstenkiez sind darüber hinaus aus Landesmitteln finanziert.

Nachfragen:

1. Befürwortet der Bezirk eine Mittelzusammenlegung im Landeshaushalt?

Antwort auf die Nachfrage 1: Das Bezirksamt befürwortet definitiv die Zusammenlegung der Mittel im Landeshaushalt und hat diesen Wunsch bereits Ende 2022 an die zuständige Senatsverwaltung herangetragen.
Diese Maßnahme wäre eine enorme Erleichterung in der Zuwendungsbearbeitung für die Träger und die Verwaltung.