Wann wird die Johanna-Eck-Schule den Schulplatzbedarf decken können?

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Harald Gindra (LINKE)

1. Frage Wie sind die Meilensteine (Vorbereitung, Planungsunterlagen, Ausschreibungen, Realisierung, Übergabe an Nutzer) für das BSO-Vorhaben an der Schule (07K07 „Umbau, Sanierung und Erweiterung zur Gemeinschaftsschule einschl. Neubau einer Sporthalle“) terminiert?

Antwort auf 1. Frage Wie in der Arbeitsplanung des Fachbereichs Baumanagement (Anlage 1, Nr. 3.4) dargestellt, konnte die in der bezirklichen Dringlichkeitsliste auf Platz 8 verortete Maßnahme 07K07 „Umbau, Sanierung und Erweiterung zur Gemeinschaftsschule einschl. Neubau einer Sporthalle“ noch nicht mit einer Projektleitung unterlegt werden. Ohne eine konkrete personelle Unterlegung ist ein Projektstart nicht möglich. Die Maßnahme steht in der Prioritätensetzung als Nachrücker auf der Position 1 und wird begonnen sobald die Projektleitung unterlegt ist.

2. Frage Trifft es zu, dass die Finanzierung des Großprojekts (derzeitige Schätzung 55,5 Mio. €) in der Investitionsplanung des Landes Berlin nach hinten verschoben ist und die Startrate in das Haushaltsjahr 2027 fällt?

Antwort auf 2. Frage Vor dem Hintergrund der für die Maßnahme im Fachbereich Baumanagement nicht vorhandenen personellen Ressourcen wurde in Abstimmung mit der Senatsfinanzverwaltung im Zuge der technischen Fortschreibung des Investitionsprogramms für die Maßnahme „Umbau, Sanierung und Erweiterung zur Gemeinschaftsschule einschl. Neubau einer Sporthalle“ eine erste Baurate im Haushaltsjahr 2027 vorgesehen.

Unabhängig davon finanziert sich die Vorbereitung einer Investitionsmaßnahme bis zum Vorliegen einer geprüften Bauplanungsunterlage aus Bauvorbereitungsmitteln. Diese werden jährlich in Abstimmung mit dem Haushaltsamt für die in dem jeweiligen Haushaltsjahr in der Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Verfügung gestellt (siehe auch Arbeitsplanung des Fachbereichs Baumanagement, Anlage 1, Nr. 3.3).

1. Nachfrage Wann ist erfahrungsgemäß mit dem Abschluss dieses Großprojekts zu rechnen, wenn ab 2027 zügig geplant und gebaut würde?

Antwort auf die 1. Nachfrage Wie bereits dargestellt, erfolgt der Projektstart sobald die Projektleitung vom Fachbereich Baumanagement personell unterlegt werden kann. Vor Inanspruchnahme der ersten Baumittelrate im Jahr 2027 ist gemäß den Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu AV zu § 24 LHO Berlin das Regelverfahren bestehend aus den Planungsschritten Bedarfsprogramm, Vorplanungsunterlagen und Bauplanungsunterlagen durchzuführen. Erst mit Vorliegen der geprüften Bauplanungsunterlage ist der Zugriff auf die Baumittel gegeben. Die Finanzierung erfolgt aus Bauvorbereitungsmitteln, die aus der ersten Baumittelrate rückerstattet werden. Bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung ist von einem Planungs- und Prüfzeitraum von etwa drei Jahren auszugehen.

Selbst bei zeitnaher Besetzung der Projektleitung kann der Baubeginn daher voraussichtlich nicht vor 2027 erfolgen. Sollte sich ein Projektstart zeitnah realisieren lassen, kann im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Investitionsprogramms eine Anpassung der Startrate erfolgen. Wann mit der Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist, kann zu diesem Zeitpunkt nicht valide prognostiziert werden. Erfahrungsgemäß nehmen Investitionsmaßnahmen im Land Berlin von den ersten Planungsüberlegungen bis zur Übergabe an die Nutzenden etwa 8 Jahre in Anspruch.

2. Nachfrage Trifft es zu, dass im Zusammenhang mit dem B-Plan 7-95 (Marienhöhe) in der Region ein Schulplatz-Defizit von über 700 Plätzen (nach Realisierung der Neubauten) prognostiziert wird, davon 82 Grundschulplätze, die laut Begründung „an der Johanna-Eck-Schule-Grundschule zur Verfügung gestellt werden“ (S. 191 – siehe Anlage 2 und 16 zur Drucksache 0281/XXI)?

Antwort auf die 2. Nachfrage Der sich aus dem Vorhaben "Marienhöfe" im Rahmen des Bebauungsplanes 7-95 ergebende Bedarf an Grundschulplätzen kann in den vorhandenen Grundschulen des Einschulungsbereichs der Schulplanungsregion Tempelhof nicht gedeckt werden. Anhand des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung errechnet sich ein zusätzlicher Bedarf von 82 Grundschulplätzen.

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich daher über Regelungen innerhalb des städtebaulichen Vertrags an einer anteiligen Beteiligung für den von ihrem Vorhaben ausgelösten Bedarf. Dies entspricht ausgehend von den kalkulierten Gesamtkosten (Herstellungs- ohne Grundstückskosten) einem Betrag in Höhe von 5.633.400 Euro (68.700 Euro pro Platz). An dieser Stelle danke ich meinem Kollegen Herrn Dollase für die nachfolgenden, ergänzenden Informationen aus dem FB Schule: In einer aktualisierten Stellungnahme des Schul- und Sportamtes im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu dem B-Plan 7- 95 vom 12.05.2022 an den Fachbereich Stadtplanung wird ein erwartetes Schulplatzdefizit von 528 Grundschulplätzen für die Region Tempelhof ausgewiesen.

Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Schulplatzbedarf von 82 Grundschulplätzen festgestellt, der sich aus dem entsprechenden Bauvorhaben ergibt. Das Plangebiet befindet sich aktuell im Einschulungsbereich der Paul-Klee-Grundschule (07G22). Die neu entstehende Primarstufe an der Johanna-Eck-Schule (07K07) und der Potenzialstandort Grundschule Paul-Schmidt-Straße (07Gn04) befinden sich ebenfalls im bisherigen Einschulungsbereich der Paul-Klee-Grundschule (07G22) und werden eine bedarfsgerechte Veränderung des Einschulungsbereiches zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Schulbaumaßnahmen zur Folge haben.

Somit ist unter Berücksichtigung altersangemessener Wege und der perspektivischen Neuplanung der Einschulungsbereiche nach Ansicht des Schulund Sportamtes der Vorhabenträger an einer der Kapazitätserweiterungen in der Schulplanungsregion Tempelhof zu beteiligen. Hierfür kommen die Johanna-Eck-Schule (07K07), die Grundschule Paul-Schmidt-Straße (07Gn04) oder die Paul-Klee-Grundschule (07G22) in Betracht.