Recht auf Schule für alle Kinder

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Katharina Marg (LINKE)

1. Frage
Wie viele Kinder sind in Tempelhof-Schöneberg, wie vom Berliner Flüchtlingsrat kritisiert, trotz Schulpflicht nicht in Schulklassen untergebracht?

Antwort auf 1. Frage
Wir suchen derzeit noch für zwei Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wohnortnah einen Schulplatz. Für weitere acht Grundschulkinder fehlt eine Lehrkraft, ein Schulplatz ist für diese Kinder vorhanden.

2. Frage
Wie ist die Kommunikation und die Verantwortlichkeiten zwischen LAF, Gemeinschaftsunterkünften, Senatsschulverwaltung, Schulamt und Schulen zur Feststellung des Bedarfs und Einrichtung von Schulplätzen für die zu beschulenden Kinder geregelt?

Antwort auf 2. Frage
Die Verantwortlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Senatsschulverwaltung ist für die Versorgung mit Lehrkräften verantwortlich. Das Schulamt sichert die Schulplätze ab. LAF und Gemeinschaftsunterkünfte arbeiten gemeinsam und melden den Bedarf an das Schulamt.
Es besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen allen Beteiligten. Die zu beschulenden Schülerinnen und Schüler werden dem Schulamt per Email aus den Gemeinschaftsunterkünften gemeldet.

1. Nachfrage
Wann ist mit der Beschulung zu rechnen?

Antwort auf die 1. Nachfrage
Im Falle der acht Grundschulkinder ist mit einer Beschulung zu rechnen, sobald die durch die Senatsverwaltung eine Lehrkraft zur Verfügung gestellt wird. Die Suche hat hohe Priorität.
Im Falle der zwei Oberschüler wird derzeit geprüft, eine weitere Lerngruppe aufzumachen.

2. Nachfrage
Welche Schritte erwägt das Bezirksamt, die rechtmäßige Beschulung der Kinder schneller zur realisieren?

Antwort auf die 2. Nachfrage
Von einer langfristigen Nichtbeschulung kann nicht die Rede sein, es gibt so gut wie keine Wartelisten, Raumabfragen werden regelmäßig vorgenommen. Die aktuell vorliegenden Anfragen vom 28.01.2022 bzw. 02.02.2022 (s. Antwort Frage 1) werden unverzüglich umgesetzt.