Nutzung der Tempohomes

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

1. Frage Für welchen Zeitraum ist die Nutzung der Tempohomes mit über 280 Personen geplant?

Über die Koordinatorin für Flüchtlingsfragen wurde von unserer Seite eine Anfrage an die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gestellt. Wegen der Kürze der Zeit war hier aber keine Antwort möglich. Insofern kann ich nur berichten, dass das Gesundheitsamt zunächst eine Duldung für eine Nutzung bis zum 30. April 2022 ausgesprochen hat.

 

2. Frage Sind die Bedenken des Gesundheitsamtes, durch Maßnahmen und Beprobung vor Nutzungsbeginn wegen der festgestellten Trinkwasserbelastung ausgeräumt worden?

Hierzu teilt uns das Gesundheitsamt mit: „Das Gesundheitsamt nimmt unter anderem die Aufgabe wahr, die Einhaltung der Trinkwasserverordnung der oben genannten Trinkwasseranlage zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes zu überwachen. Eine erneute Inbetriebnahme der Tempohomes war bislang wegen der fehlenden Sicherstellung der Einhaltung der Trinkwasserverordnung nicht möglich – trotz intensiver Maßnahmen. Damit geht grundsätzlich und real eine Gesundheitsgefährdung einher, die das Gesundheitsamt nicht dulden darf. Durch weitere intensive Maßnahmen der Trinkwasserhygiene und eine trinkwassertechnische Separierung konnte lediglich ein exakt umschriebener Abschnitt für die Belegung im Rahmen einer Duldung durch das Gesundheitsamt und befristet vom 1. Februar bis 30. April 2022 freigegeben werden. Dies ist nur unter ständiger Prüfung und Aufsicht des Gesundheitsamtes und zusätzlicher Probenahmen im Rahmen der Engpässe zur Unterbringung Geflüchteter möglich. Empfehlen kann das Gesundheitsamt die Nutzung der Tempohomes auch weiterhin nicht. Die Risiken bezüglich der Hygiene der Trinkwasserversorgung lassen sich aufgrund der negativen technischen Voraussetzungen und der bereits erfolgten Stilllegung der Anlage über einen langen Zeitraum mit den erwartbaren und auch nachweislich eingetretenen negativen Auswirkungen auf die Kontamination des Leitungsnetzes nicht ausräumen. Deshalb ist eine Belegung der trinkwassertechnischen abgetrennten übrigen Abschnitte aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht möglich.“

 

1. Nachfrage Ist eine Kapazitätserweiterung (bis zu 1000 Plätze) in den nächsten Monaten vorgesehen?

Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist eine Kapazitätserweiterung nicht vorgesehen. Es soll ausschließlich eine Belegung des ersten Bauabschnitts erfolgen. Die restlichen Tempohomes wurden, wie bereits in der Antwort zur zweiten Frage geschildert, vom Trinkwassersystem abgeschnitten.

 

2. Nachfrage Wo werden die Geflüchteten nach der Unterbringung in den Tempohomes verbleiben können?

Die Tempohomes werden durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) als dezentrale Aufnahmeeinrichtung (AE) genutzt. Das heißt, die geflüchteten Personen sind dort generell in der Regel nur vorübergehend untergebracht, bis sie in eine Gemeinschaftsunterkunft verlegt werden.