Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts /Abwendungsvereinbarungen mit mindestens 20 Jahren Umwandlungsverbot

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

Ich frage das Bezirksamt:

1.  Bei wie vielen Gebäuden/Anzahl an Wohneinheiten wurde seit 1.1.2021 im Bezirk eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen?

2. Bei wie vielen dieser Gebäude/Wohneinheiten wurde in der Abwendungsvereinbarung ein Verzicht von einer Umwandlung in Eigentumswohnungen für die Dauer von mindestens 20 Jahren festgeschrieben?

Nachfragen:

1.Wenn nein, warum wurde von dieser Dauer von 20 Jahren abgewichen?

2.Inwieweit wurden im Bezirk weitere Abweichungen von der Mustervorlagen des Senats fürAbwendungsvereinbarungen zu den im Bezirk erstellten Abwendungsvereinbarungen seit Januar 2021 vorgenommen?