Leerstand bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

Ich frage das Bezirksamt:

1.) Sind die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) im Bezirk von der Ahndung nach Zweckentfremdung durch Leerstand ausgeschlossen?

2.) Die WBG Stadt- und Land soll in der John-Locke-Siedlung nach Mieter_innen-Angaben mehrere Wohnungen leer stehen lassen, wird das Bezirksamt diesen Missstand, und mit welchen konkreten Schritten verfolgen?

 

Zusatzfrage:

Ist das Bezirksamt grundsätzlich damit befasst, Leerstand bei öffentlichen WBG in ihrem Einzugsbereich zeitnah festzuhalten, und entsprechend auf eine Wiedervermietung zu drängen?