Leerstand bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften?
Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Sind die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) im Bezirk von der Ahndung nach Zweckentfremdung durch Leerstand ausgeschlossen?
2.) Die WBG Stadt- und Land soll in der John-Locke-Siedlung nach Mieter_innen-Angaben mehrere Wohnungen leer stehen lassen, wird das Bezirksamt diesen Missstand, und mit welchen konkreten Schritten verfolgen?
Zusatzfrage:
Ist das Bezirksamt grundsätzlich damit befasst, Leerstand bei öffentlichen WBG in ihrem Einzugsbereich zeitnah festzuhalten, und entsprechend auf eine Wiedervermietung zu drängen?
Dateien
- Antwort_Muendliche_Anfragen_Zweckentfremdung_durch_Leerstand__WBG_.pdf
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