Keine Veränderungen bei den Wohnungslosen-Unterkünften im Bezirk

DIE LINKE stellte zu dieser Problematik eine kleine Anfrage. Nahezu unverändert sei das Platzangebot in den ASOG-Einrichtungen (ASOG=Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) in den letzten zwei Jahren mit einem Angebot von 1761 Plätzen, die sich 50 gewerbliche Wohnheime teilen. Die Ursachen, warum Menschen in solche Unterkünfte gelangen sind allgemein bekannt und liegen auch, aber nicht nur im persönlichen Bereich: Sucht, psychische Erkrankung, Partnerschaftstrennung und Wohnungsverlust aufgrund von Mietschulden. Auch die fluchtbedingte Wohnungslosigkeit wurde genannt. Jedoch werde dazu keine Statistik geführt, und nicht alle Bewohner:innen fallen unter die Zuständigkeit des Bezirks, da ASOG-Unterkünfte berlinweit genutzt werden. Ein Platz in einem Mehrbett-Zimmer würde durchschnittlich 30 Euro pro Tag kosten. Auch gibt es Selbstzahler in der Unterkunft, bei denen die Daten, beispielsweise wie hoch ihr Anteil ist, jedoch nicht erfasst wird.

Obwohl das Wohnen in solch einer Einrichtung gleich hinter, leben auf der Straße, in den prekären Bereich fällt ist der Tagessatz extrem hoch. Und eine günstige Wohnung für niedrige und normale Einkünfte zu bekommen, ist in Berlin sehr schwierig. Da überlässt man den geförderten städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu viel Freiheit, bzgl. Miethöhe, Mietpreisbindung und der Nicht-Aufnahme von Menschen, die vielleicht einen Schufa-Eintrag haben. In den meisten Fällen verbringen Betroffene mehrere Jahre in dieser notdürftigen Situation. Für die privaten Betreiber ein lukratives Geschäft das Nachahmer sucht, so kämen lt. der Antwort des Stadtrats Steuckardt (CDU) immer wieder Anfragen von Gewerbetreibenden, die Projekte wie Ferienwohnungen und größere Immobilieneinheiten anböten. In Schöneberg stehen aktuell zwei planungs- und baurechtliche Genehmigungen an.

Bei der Frage nach Präventionsmaßnahmen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern, verweist das Bezirksamt lediglich auf intensives Bemühen der Sozialen Wohnhilfe u.a. mit dem „Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030“. Das Ziel sei „Vermeidung von Wohnungslosigkeit, Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Notunterkünften und im Betreuten Wohnen, sowie zur Erlangung einer eigenen Wohnung zu realisieren.“ Das ist erst mal besser als Nichts, aber ein nachhaltiges Konzept sieht anders aus: Gewerbliche Wohnheime sollten verboten werden, der Bezirk sollte diese wichtige Aufgabe selbst übernehmen und auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen mehr in die Verantwortung genommen werden und preisgünstige Wohnungen anbieten. Für die Menschen die dringend eine Wohnung brauchen wäre eine kommunale Wohnung (Zimmer) sicherer und menschenwürdiger und für den Bezirk kostengünstiger. Aber nicht nur aus finanziellen Gründen käme für eine Kommune der Kauf solcher Einrichtungen nicht in Frage, auch die „Gewerbefreiheit“ müsste vom Bund auf den Prüfstand.

Elisabeth Wissel