Haus der Jugend

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

meine sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantworte die mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch
für das Bezirksamt wie folgt:

1. Frage
Von wem (wenn nicht durch das Bezirksamt selbst) ist die Gewobag beauftragt
worden, einen Entwurf für ein sogenanntes Haus der Jugend zu erarbeiten?

Antwort
Die erste Idee für eine nachhaltige Lösung zur Unterbringung der
Jugendprojekte aus der Potsdamer Str. 180 durch Integration in ein größeres
Wohnungsbauvorhaben entstand schon 2017. Dabei war klar, dass es sich um
eine mittelfristige Lösung handelt (Umsetzungszeitraum 5-7 Jahre) und hierfür in
jedem Fall umfassende planungsrechtliche und bauplanerische Vorarbeiten
nötig sind. Die Prüfung eines für einen Neubau vorgeschlagenen Standortes in
der Bülowstraße wurde in einer ersten stadtplanerischen Bewertung kritisch
gesehen. Über diese Bewertung hinaus ist kein expliziter Auftrag zur Erstellung
eines Entwurfes erteilt worden.
Unabhängig hiervon begrüßt das Jugendamt ausdrücklich die eigenständige
Initiative der Gewobag als städtische Wohnungsbaugesellschaft im Verbund mit
der UTB, sich darüber hinaus mit der baulichen Umsetzbarkeit eines solchen
Vorhabens zu beschäftigen. Weder das Jugendamt noch die für Bauen
zuständigen Bereiche des Bezirksamtes verfügen derzeit über Kapazitäten, eine
solche Planung im Sinne der Beschreibung genereller Machbarkeit voran zu
treiben.

2. Frage
Hat das Bezirksamt den Jugendhilfeausschuss und/oder den
Stadtentwicklungsausschuss bzw. deren Vorsitzenden über das Vorhaben
informiert oder ist davon auszugehen, dass das Konzept eines sogenannten
Haus der Jugend ohne Kenntnis- bzw. Stellungnahme des Bezirksamts in der
letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses präsentiert und verabschiedet
worden ist?

Antwort
Der Jugendhilfeausschuss hat sich gem § 71 (2) Satz 1, Ziff. 1. SGB VIII „….mit
allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere …. mit Anregungen und
Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe“ zu beschäftigen. Es
entspricht seiner gesetzlichen Sonderstellung, für die Schaffung positiver
Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen im Bezirk aktiv
Verantwortung zu übernehmen (siehe auch §§ 1, 11, 71 SGB VIII). Dieser Verantwortung wird der JHA u.a. gerecht, indem er sich mit Konzepten und
Vorhaben, sowie mittel- und langfristigen Planungen und Perspektiven für die
Gestaltung dieser Bedingungen sehr frühzeitig beschäftigt. Ein besonderes
Augenmerk liegt auf den Stadtteilen, Kiezen und Angebotsformen, die einen
besonderen Entwicklungsbedarf aufweisen. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung
steht außer Frage, dass der Stadtteil Schöneberg und hier insbesondere der
Schöneberger Norden solchen Bedarf aufweist. Auch ist es in der BVV und dem
Bezirksamt weitgehend unumstritten, dass für die selbstverwalteten
Jugendprojekte Drugstore und Potse eine zukunftsweisende Perspektive
gesichert werden soll.

Es ist hervorhebenswert, wenn der JHA Eigeninitiative entwickelt und mögliche
Partner*innen, wie freie Träger, private Initiativen, Verbünde und andere
bezirkliche Akteure bei der Ausgestaltung dieser Aufgabe beteiligt, einlädt und
sich deren Ideen anhört, um diese zu diskutieren und sich hierzu grundsätzlich
zu positionieren. Eine vorherige Stellungnahme des Bezirksamtes ist hierzu
nicht erforderlich. Auch waren andere Ausschüsse in dieser frühen Phase nicht
zwingend zu beteiligen. Gem. § 80 besteht ein eigenständiger gesetzlicher
Planungsauftrag im Rahmen der Jugendhilfe. Diesem Auftrag ist der
Jugendhilfeausschuss mit seiner Einladung von Gewobag und UTB zur
Vorstellung des Vorhabens zur Errichtung eines Hauses der Jugend mit der
Möglichkeit der Aufnahme von Drugstore und Potse sowie weiterer
bedarfsgerechter sozialer Angebote nachgegangen.

Es ist eine Konzeptidee mit ersten Überlegungen zu Umsetzungsbedingungen
vorgetragen worden, kein Vorhaben im Sinne eines konkreten Bauvorhabens.

Nachfragen:

1. Frage
Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt, um das sogenannte Haus der
Jugend zu realisieren?

Antwort
Im Weiteren wird es darum gehen, zu prüfen, ob für eine solche Konzeptidee
ein geeigneter Standort zu finden oder zu sichern ist, sowie dann ggf. die
städtebaulichen Chancen für eine Umsetzung zu prüfen. Bei grundsätzlicher
Machbarkeit ist das Vorhaben zu entwickeln und hierfür alle entsprechenden
verbindlichen Beschlüsse der BVV und der zu beteiligen Ausschüsse, ggf. des
AO einzuholen sowie alle weiteren regelhaften Schritte zur Planung und
Umsetzung von Bauvorhaben umzusetzen.

2. Frage
Wie wurden die Jugendlichen des Potse/Drugstore-Kollektivs über das
konkretisierte Vorhaben des sogenannten Haus der Jugend seitens des
Bezirksamts informiert bzw. in die Planungen miteinbezogen?

Antwort
Eine weitgehende Beteiligung der Jugendinitiativen an den ihre Zukunft
betreffenden Planungen ist selbstverständlich. Die Kollektive von Drugstore und
Potse sind an Planungen für Ersatzstandorte seit Monaten beteiligt. Sie
erstellten Raumkonzepte und passten diese den möglichen Standorten an.
Derzeit werden sie zu Besichtigungen von in Erwähnung gezogenen Objekten
hinzugezogen. Die Fachkräfte des Jugendamtes sind mit den Kollektiven in
andauernden Kontakt. Auf der Grundlage des von den Jugendlichen erstellten
Raumkonzeptes ist der grundsätzliche Bedarf an Räumen und Raumgrößen
sowie deren Nutzung und Beschaffenheit bekannt. Auch die durch die
Jugendlichen gewünschte örtliche Ansiedlung (möglichst in der Nähe des
jetzigen Standortes, in jedem Fall aber innerhalb des S-Bahnringes bei guter
Nahverkehrsanbindung) ist bekannt. Damit liegt eine abgestimmte Grundlage
auch für mittel- und langfristige Planungen vor. Eine darüber hinausgehende
direkte Beteiligung der Jugendlichen ist immer dann angezeigt, wenn sich
konkrete Umsetzungsmöglichkeiten ergeben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Berlin, 16. Mai 2018
Oliver Schworck