Gutachten beim Bauvorhaben Eisenacherstr. 91 (B-Plan 7-85V) vorhanden und einsehbar?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage Wie ist der aktuelle Stand des B-Plan Verfahrens „Campus Schätzelberg“?

Antwort auf 1. Frage Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde im Dezember 2021/Januar 2022 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde im April/Mai 2022 durchgeführt. Zurzeit werden die bislang nur in Vorabversionen und/oder unvollständig vorliegenden Gutachten fortgeschrieben und ergänzt. Außerdem wird die Erschließung für Kfz geklärt. Anschließend werden die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht sowie des Durchführungsvertrags erstellt. Die nächsten Beteiligungsschritte sind frühestens ab Winter 2022/23 zu erwarten.

2. Frage Wie sieht der konkrete Zeitplan aus (Auswertung der öffentlichen Beteiligung, Erstellung weiterer Gutachten…2022/2023)?

Antwort auf 2. Frage Es gibt keinen konkreten bzw. fest fixierten Zeitplan; der Planungsfortschritt hängt maßgeblich davon ab, wie schnell der Vorhabenträger die verlangten Gutachten und sonstigen Planungsunterlagen einreichen kann. Die nächsten Beteiligungsschritte (förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) sind frühestens ab Winter 2022/23 zu erwarten.

1. Nachfrage Inwieweit können bestehende Gutachten (Umwelt, Emissionen, Natur- und Artenschutzgutachten etc.) des Gebietes eingesehen werden (Akteneinsicht, Informationsfreiheitsgesetz)?

Antwort auf die 1. Nachfrage Nach ihrer Fertigstellung können die Gutachten, wie durch das Baugesetzbuch vorgesehen, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingesehen werden. Außerhalb des Bebauungsplanverfahrens können gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anträge auf (kostenpflichtige) Akteneinsicht gestellt werden. Diese Anträge sind bei der Zentralen Verwaltung des Stadtentwicklungsamtes zu stellen. Für die Akteneinsicht durch Bezirksverordnete gelten gesonderte Regelungen.

2. Nachfrage Zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommt das Natur- und Artenschutzgutachten, falls vorhanden?

Antwort auf die 2. Nachfrage Die Gutachten liegen bislang nur in Vorab-Versionen und/oder unvollständig vor und lassen bislang nur folgende Aussagen zu:

- Im Norden des Plangebietes gibt es Gehölzbestände mit älteren nach Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO Bln) geschützten Bäumen sowie Gehölzaufwuchs; im Süden ist eine Lindenallee vorhanden. Insgesamt parkähnlicher Charakter.

- Es befinden sich keine nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 28 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) geschützten Biotope im Plangebiet.

- Es wurden insgesamt 27 Vogelarten nachgewiesen, davon brüten 14 Arten im Untersuchungsgebiet. Zauneidechsen wurden nicht nachgewiesen. Arten der Roten Liste fanden sich nicht. In einigen der alten Bäume sind Baumhöhlen und/oder Spalten mit Habitateignung vorhanden.

- Hinsichtlich der Schutzgüter Klima, Luft, Wasser, Boden liegen keine oder nur geringfügige Belastungen vor.