Geisbergstr. 40: Weiterhin Leerstand?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Wie viele leerstehende Wohnungen der Geisbergstr. 40 konnte die
Zweckentfremdungsstelle seit letztem Jahr im Sommer erfolgreich dem
Wohnungsmarkt zurückführen? (von den 3064 Wohnungen/Stand
September 2021)?

Es konnte bisher keine Wohnung in den Wohnungsmarkt zurückgeführt werden.
Die Rückführung in den Wohnungsmarkt, verbunden mit der Androhung eines
Zwangsgeldes, wurde bereits angeordnet; eine Festsetzung des angedrohten
Zwangsgeldes steht unmittelbar bevor. Die gestellten Anträge auf Erteilung
einer Leerstandsgenehmigung wurden abgelehnt. Gegen beide Bescheide hat
der Verfügungsberechtigte durch seinen bevollmächtigten Rechtsanwalt
Widerspruch einlegen lassen.

2. Wurde seitens des Bezirksamts nochmals seit 06.05.2021 Kontakt zu einer
weiteren Bewohnerin oder Bewohner gesucht, um mehr über die
leerstehenden Wohnungen zu erfahren?

Eine Kontaktaufnahme war nicht erforderlich, da zwischenzeitlich die
Anordnung zur Rückführung in den Wohnungsmarkt erlassen wurde.

Zusatzfragen:

1. Nach Aussagen von Bewohnern sind alle leerstehenden Wohnungen bis auf
eine einzige vermietbar (wg. Schwamm), wurde diese Aussage wiederholt
überprüft?

Mit der Anordnung der Rückführung in den Wohnungsmarkt geht die
Zweckentfremdungsstelle davon aus, dass die Wohnungen bewohnbar sind.

2. Wurde eine Wohnung, die aufgrund eines Wasserschadens aufgebrochen
wurde, wieder hergerichtet, so dass sie vermietbar ist (Tür, Wasserspuren
beseitigt)?

Ich verweise hierzu auf die Antwort zur ersten Zusatzfrage.
Überdies nehme ich Bezug auf die in Ihrer ersten Frage genannte Zahl von 3064
Wohnungen und verweise auf die Pressemitteilung Nr. 044 vom 21.02.2022:

Tempelhof-Schöneberg auf Platz 1 bei der Rückführung zweckentfremdeten
Wohnraums

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg konnte mit insgesamt 3.546
Wohnungen die höchste Anzahl an Wohnungen seit dem Inkrafttreten des
Zweckentfremdungsverbots in Berlin dem Wohnungsmarkt wieder zuführen.
Dies geht aus der aktuellsten Statistik der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Anzahl der zurückgeführten
Wohnungen mit Stand vom 31. Dezember 2021 hervor.

Jede Wohnung, die zuvor leer stand und nun wieder vermietet wird, ist ein
neues Zuhause für Menschen, die dringend nach einer Wohnung suchen. Der
Wohnraum in Berlin ist leider knapp und Eigentum verpflichtet. Daher freue ich
mich, dass die Zweckentfremdungsstelle Tempelhof-Schöneberg so
außerordentlich erfolgreich ist und berlinweit die meisten Wohnungen wieder
zuführt. Ich bin stolz auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich
diesen Spitzenplatz mit viel Leidenschaft hart erarbeitet haben.

Das Wohnungsamt des Bezirks belegte bereits in der letzten Statistik vom 30.
September 2021 den zweiten Platz. Erhoben wird die Anzahl der
wiederzugeführten Wohnungen seit dem Inkrafttreten des
Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum in Berlin am 1. Mai 2014.
Von den 3.546 wiederzugeführten Wohnungen waren 1.132 Ferienwohnungen.
Dies ist vor allem deshalb erwähnenswert, weil der Bezirk Tempelhof-
Schöneberg deutlich weniger durch zweckentfremdeten Wohnraum belastet ist
als die touristisch geprägten Innenstadtbezirke.

Die Pressestelle des Bezirks kommuniziert diese Erfolgsmeldung derzeit auch in den sozialen Medien.