Aktueller Stand Leerstand Niedstr. 19 und Stubenrauchstraße 3

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Wie viele Wohnungen stehen derzeit noch in der Niedstr. 19 und
Stubenrauchstr. 3 leer?

In dem Haus Niedstraße 19 lässt sich das derzeit nicht mit Bestimmtheit sagen.
Der ursprüngliche Hinweis ging dahin, dass das gesamte Haus, 27 Wohnungen,
leer stehen sollte. Es fanden bereits zwei Ortsbegehungen durch die
Zweckentfremdungsstelle statt. Dabei konnte festgestellt werden, dass einige
Wohnungen genutzt werden. In welcher Art die Nutzung erfolgt, konnte bislang
jedoch nicht geklärt werden, was darin begründet ist, dass die Hausverwaltung
nicht mitwirkt und Auskünfte verweigert. Hausverwaltungen sind nach § 5
ZwVbG jedoch verpflichtet, Auskünfte zur Nutzung der Wohnungen zu erteilen.
Diese Verpflichtung wird mit den Mitteln des Verwaltungszwangs nunmehr
durchgesetzt.
Im Haus Stubenrauchstraße 3 stehen weiterhin alle Wohnungen leer. Der
Leerstand wurde bis zum 31.12.2022 genehmigt. Die Genehmigung war zu
erteilen, weil sich im Rahmen der Prüfung ergeben hatte, dass eine
denkmalgerechte Sanierung des Hauses tatsächlich erfolgt. Wie bereits bei
früheren Anfragen erläutert, steht das Haus unter Denkmalschutz. Die Sanierung
ist daher deutlich aufwendiger, als bei anderen Häusern.

2. Wie viele leerstehende Wohnungen der beiden Gebäude konnten im letzten
Jahr wieder dem Wohnungsmarkt zurückgeführt werden?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

 

Zusatzfragen:

1. Wann kann mit der Beseitigung des kompletten Leerstandes gerechnet
werden?

Eine Aussage ist leider nicht möglich, da sie von vielen einzelnen Umständen
abhängig ist. Eine Zeitangabe hätte daher spekulativen Charakter.

2. Inwieweit wurden bereits rechtliche Schritte eingeleitet?

Hinsichtlich des Hauses Niedstraße 19 sind noch Ermittlungen anhängig, um
festzustellen, welche Wohnungen in welcher Art tatsächlich genutzt werden bzw.
leerstehen. Rechtliche Schritte sind erst möglich, wenn dazu gesicherte
Erkenntnisse vorliegen. Dies gestaltet sich schwierig, wie der Antwort auf Frage
1 zu entnehmen ist. Bezüglich des Hauses Stubenrauchstr. 3 ist der Leerstand genehmigt worden.