Neue Schutzkategorien für Kleingartenanlagen – wie sicher sind die Kleingärten im Bezirk?

Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)

Kleine Anfrage gemäß § 39 GO BVV, lfd. Nr. 0370/XX

des Bezirksverordneten Martin Rutsch

Neue Schutzkategorien für Kleingartenanlagen – wie sicher sind die Kleingärten im Bezirk

 

Sehr geehrter Herr Böltes,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. In welcher Form war bzw. ist das Bezirksamt in die Aktualisierung des Kleingartenentwicklungsplans durch Sen UVK eingebunden?

Am 22.11.2017 hat es ein Auftaktgespräch zwischen der SenUVK und Vertretern aus dem bezirklichen Straßen- und Grünflächen- und dem Stadtentwicklungsamt  gegeben. Hier wurden erste Fragen zu bezirklichen Planungen, von denen Kolonien betroffen sind, erörtert sowie der Vorschlag zur Neuordnung der Sicherungsstufen vorgestellt. Derzeit liegt der Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes zur Stellungnahme im Bezirk vor.

 

2. Welche Stellungnahme hat das Bezirksamt zu dem Vorschlag von Sen UVK für neue Schutzkategorien für Kleingartenanlagen abgegeben?

Die Schutzkategorien (Sicherungsstufen) wurden in dem o.g. Termin vorgestellt und diskutiert. In der jetzigen Beteiligungsphase wird der Bezirk in seiner Stellungnahme nochmal Bezug darauf nehmen.

 

3. Welche Absprachen hat es zwischen dem Bezirksamt und dem/den Bezirksverband/Bezirksverbänden der Kleingärtner/Gartenfreunde zu den neuen Schutzkategorien gegeben?

Der Kleingartenentwicklungsplan ist ein Planwerk der Senatsverwaltung und nicht der Bezirksämter. Am 19.06.2018 hat es ein Informationsgespräch mit beiden Bezirksverbänden bei SenUVK gegeben.

 

 

4. Welche Rolle spielt die Sicherung und Entwicklung von Kleingartenanlagen im bezirklichen Infrastrukturkonzept?

Kleingärten sind im Sozialen Infrastrukturkonzept (SIKo) nur insoweit berücksichtig worden, als es erste Überlegungen für Ersatzstandorte bzw. zur Sicherung vorhandener Standorte gegeben hat und entsprechende Flächen benannt wurden.

 

5. Welche Ersatzflächen stehen im Bezirk für Kleingärten zur Verfügung, wenn zur Verbesserung der Infrastruktur Parzellen benötigt werden?

Der B-Plan XIII-218 (Wildspitzweg – Mariendorf) setzt eine Fläche für Kleingärten fest.

Auch im B-Plan XIII-246 (im nördl. Bereich des Diedersdorfer Weges – Marienfelde) ist eine Fläche für Kleingärten festgesetzt. Im Hinblick auf den geplanten Neubau des Bundesinstitutes für Risikobewertung wird eine Neubewertung des gesamten Bereiches und damit die Überprüfung der Umsetzungsmöglichkeit dieser Festsetzung erforderlich.

Desweiteren wird im B-Plan XIII-271 (Blohmstraße – Marienfelde) die Neuanlage von Kleingärten planungsrechtlich festgesetzt. Tatsächlich kann diese Fläche jedoch nicht in Anspruch genommen werden (geschützte Biotope, ungeeigneter Baugrund etc.).

Darüber hinaus steht im Fachbereich Stadtplanung die nicht versiegelte Fläche der ehemaligen Bezirksgärtnerei am Diedersdorfer Weg als mögliche Ersatzfläche zur Diskussion.

 

6. Wie viele von den vorhandenen Kleingartenanlagen sind durch B-Pläne gesichert und wie viele Aufstellungsbeschlüsse befinden sich im Verfahren?

27 Kolonien sind ganz oder teilweise durch festgesetzte B-Pläne gesichert, 2 weitere sollen durch im Verfahren befindliche B-Pläne als Dauerkleingärten gesichert werden.

 

7. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt Änderungen im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ für gefährdete Kleingartenanlagen zu forcieren? Gibt es hier bereits bezirkliche Aktivitäten; z. B. auch durch Veränderungssperren?

Der Bezirk kann von sich aus Änderungsbedarf für den FNP anmelden. Bezirkliche Aktivitäten / Veränderungssperren gibt es diesbezüglich derzeit  nicht.

 

8. Wie viele Kleingartenparzellen wurden in den letzten zehn Jahren in Pankow gemeint ist Tempelhof-Schöneberg - aufgegeben? (Bitte um Aufschlüsselung der Standorte und Anzahl der Parzellen im Bezirk)

2009 wurde eine Teilfläche der Kleingartenanlage „Papestraße“von ca. 919 m² (Teilflächen der Parzellen „Hortensienpfad“ Nr. 8, 9, 11, und 13 sowie die Fläche des parallel zu den Parzellen 9, 11 und 13 verlaufenden „Hortensienpfades“ selbst; Flurstück 5/25 ca. 860 m², Flurstück 5/40 ca. 59 m²) gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 5. und Abs. 2 Ziffer 2. Bundeskleingartengesetz (BKleingG) aus städtebaulichen Gründen gekündigt. Der am 20.06.2006 festgesetzte Bebauungsplan XIII – 240 sah am südlichen Ende seines Geltungsbereiches die Anlegung einer öffentlichen Parkanlage vor. Diese Planung wurde nach Herausgabe der Flächen nach einem Klageverfahren im Jahr 2010 in Form einer öffentlichen Gründurchwegung im Zuge des bereits angelaufenen Großvorhabens „Stadtumbau West“ umgesetzt.

 

9. Wie viele Kleingartenparzellen wurden in den letzten Jahren im Bezirk neu angelegt (Bitte um Aufschlüsselung der Standorte und Anzahl der Parzellen im Bezirk)

Im November 2016 wurde dem Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. eine Fläche von 1.645 qm (6 Parzellen) als Kleingartenfläche übergeben.

 

10. Welche Planungen zur Aufgabe von Parzellen bzw. zur Neuanlage von Parzellen in nächster Zeit sind dem Bezirksamt bekannt?

Im Sozialen Infrastrukturkonzept (SIKo) sind 9 Kolonien, von den Planungen zur Neuen Mitte Tempelhof 2 Kolonien betroffen, dieganz oder teilweise für bauliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden sollen. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme kann derzeit noch nicht benannt werden. Pläne zu Neuanlagen in nächster Zeit sind nicht bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörn Oltmann

Stellvertretender Bezirksbürgermeister

Stadtrat für Stadtentwicklung und Bauen

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