Wie sicher sind die Kleingärten und Grünflächen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg?

Kleine Anfrage, BV Martin Rutsch (LINKE)

Sehr geehrter Herr Rutsch,

die o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1a. Wie wird der Bezirk in die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans einbezogen?

Nach Rücksprache mit der SenUVK wird in Kürze eine Einladung an die betroffenen Fachämter (Grünflächen- und Stadtentwicklungsamt) zu einer ersten Absprache über Entwicklung und Ziele der Kleingartenplanung in den Bezirken ergehen. Anschließend wird ein Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes erstellt, der den Bezirken zur Abstimmung/ Stellungnahme vorgelegt wird.

 

b. Welche Zuarbeiten mit welchem Inhalt wurden vom Bezirk an den Senat bereits übergeben bzw. werden bis wann übergeben?

Zuarbeiten sind demzufolge noch nicht geliefert worden.

 

2.Welche Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen sind bis 2025 zur Umnutzung für soziale oder technische Infrastruktur vorgesehen?

Im SIKo-Entwurf (Soziale Infrastruktur-Konzept) werden 12 Kleingartenanlagen auf landeseigener Fläche für die Nutzung durch soziale Infrastruktur vorgeschlagen:

  1. Papestraße
  2. Eschenallee
  3. Zähringerkorso
  4. Wildwest
  5. Morgengrauen
  6. Erholung
  7. Maxstraße
  8. Hansakorso
  9. Borussia (BIM)
  10. Südring und Albrechtshöhe
  11. Feldschlösschen
  12. Kaisergarten

Umnutzungen von Kleingartenanlagen für technische Infrastruktur sind nicht bekannt.

 

3.Welche der im Bezirk befindlichen Kleingartenanlagen befinden sich jeweils in Verwaltung der BIM bzw. des Liegenschaftsfonds, in bezirklicher Fachverwaltung oder in welchen sonstigen Verwaltungen?

s. Anlage

 

4.Welche Kleingartenanlagen sind durch Bebauungspläne gesichert und bei welchen Kleingartenanlagen befindet sich ein Bebauungsplan mit welchen Zielen in Erarbeitung?

s. Anlage  (w.o.)

 

5.In welchen Kleingärten fanden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt oder sind geplant?

Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fanden in Kleingärten nicht statt und sind auch nicht geplant.

 

6.Welche Ausgleichsflächen wurden für Kleingartenanlagen, die aufgegeben wurden, bereitgestellt und welche stehen künftig zur Verfügung?

Bisher wurden keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt.

 

7.Welcher Bedarf an Kleingartenflächen ist aufgrund des bereits erfolgten und des künftigen Bevölkerungszuwachses bekannt bzw. zu erwarten?

In Berlin gilt ein Versorgungsrichtwert von 10 qm/ Einwohner. Bei einer Einwohnerzahl von 352.794 Personen in 2017 in Tempelhof-Schöneberg (lt. Bevölkerungsprognose), liegt die Versorgungsquote zur Zeit bei 6,66 qm. Somit ergibt sich derzeit ein Fehlbedarf von rund 117,8 ha, der sich aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums noch erhöhen wird.

 

8 a. Wie ist der Stand der Arbeiten am bezirklichen Infrastrukturkonzept für soziale und grüne Infrastruktur?

Derzeit ist der SIKo-Entwurf in der Behördenbeteiligung bei den Senatsverwaltungen. Anschließend erfolgt die Einarbeitung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Der überarbeitete Entwurf wird mit den betroffenen Fachämtern (und deren Leitung) diskutiert und Dissense ausgeräumt. Für Oktober 2017 ist der Beschluss im Rahmen einer BA-Vorlage vorgesehen.

 

b. In welchen Ortsteilen werden die als Richtwerte laut Berliner Umweltatlas (Versorgung mit öffentlichen,wohnungsnahen Grünanlagen) vorgegebenen 6 m² / EW m² wohnungsnahes Grün bzw. 7 m² / EW m² siedlungsnahes Grün nicht erreicht und mit welchen Maßnahmen soll Abhilfe für vorhandene Defizite geschaffen werden?

Laut SIKo-Entwurf sind folgende Prognoseräume unterversorgt (Stand 31.12.2015):

  • Schöneberg-Nord
  • Schöneberg-Süd
  • Friedenau (-> Grünfläche im Rahmen des B-Planes 7-68 auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes Wilmersdorf geplant)
  • Lichtenrade (-> Grünfläche im Rahmen des B-Planes 7-45 an der Nuthestraße geplant)

 

9.Wie soll der Unterversorgung mit Grünflächen auch im Hinblick auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs entgegengewirkt werden?

Vorhandene Grünflächen sollen weitestgehend erhalten und qualifiziert, neue im Rahmen von B-Plänen geschaffen werden:

  • Öffentliche Grünfläche Lichterfelder Ring 113
  • Sicherung Marienfelder Feldmark
  • Tempelhofer Freiheit
  • Spiel- und Sportfläche Tempelhofer Weg (Campus Schöneberger Linse)
  • Grünflächensicherung im Rahmen der B-Pläne 7-69 Crellestraße, XIII-306 Güteraußenring, 7-21 Flaschenhalspark, 7-26 Nord-Süd-Grünzug

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Oltmann