Wie können trotz Personalengpässen die Aufgaben des RSD zufriedenstellend gelöst werden?

Frage 1 : Wie können trotz Personalengpässen die Aufgaben des RSD zufriedenstellend

gelöst werden?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 1:

Es läuft eine Dauerausschreibung für den RSD. Die Bewerberlage ist befriedigend

bis gut, jedoch ist die Fluktuation im RSD weiterhin hoch, so dass es derzeit noch

unbesetzte Stellen gibt. Eine Erhöhung der Anzahl der RSD-Stellen im Haushaltsplan

2024/2025 ist aus Gründen der Kosten- und Leistungsrechnung des Landes Berlin

nicht realisierbar. Ziel ist es eher, alle Stellen kontinuierlich zu besetzen bzw. schnell

wiederzubesetzen und „Stellenreste“ umfassend für die Gewinnung von

Unterstützungskräften wie Werkstudent*innen einzusetzen.

 

Frage 2: Wie haben die möglichen Bewerber:innen für den RSD von freien Stellen erfahren,

welche Art von Ausschreibung oder Bewerbung (Homepage, Zeitungen, FB, Werbung

vor Ort durch Mundpropaganda…) war am ansprechendsten?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 2:

Hierzu gibt es keine systematische Erfassung. Mündliche Nachfragen am Ende von

Vorstellungsgesprächen ergaben, dass die Bewerbenden sehr unterschiedliche

Informationsquellen nutzen, so dass nicht der eine „beste“ Weg für eine

Anwerbung/Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitenden auszumachen ist. Es

gilt, sich hier breit aufzustellen, um möglichst viele potenzielle infrage kommende,

interessierte und qualifizierte Jobsuchende zu erreichen.

 

Frage 3: Gibt es Umstrukturierungen, innerhalb des Fachbereichs, um die aufkommenden

familiären Notfälle bearbeiten zu können, wenn ja, wie sehen diese aus, und wären

diese nur vorübergehend bis ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder da

sind?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 3:

Im Ergebnis von 2019 begonnenen Strukturüberlegungen im Jugendamt fand am

28.02.22 eine Klausurtagung zum Thema „Neustrukturierung der Regionen“ statt.

Ziel dieses Strukturentwicklungsprozesses war, eine flachere Leitungsstruktur und

ein attraktives Arbeitsumfeld zum Gewinnen, Halten und Entwicklung von

Mitarbeiter*innen zu installieren. Seit dem 01.04.23 sind 8 Bezirksregionen (3 Nord,

3 Mitte, 2 Süd) tätig, denen jeweils eine RSD-Leitung leitet. Mit der Übernahme der

Dienst- und Fachaufsicht für jeweils ein max. 14 Mitarbeitende umfassendes Team

wird künftig eine bessere Ansprechbarkeit der Leitung und Raum für eine engere

Teamzusammenarbeit geschaffen. Die Zwischenebene der (nur) koordinierenden

Teamleitungen wurde abgeschafft und die Regionalleitungen von der

Abwesenheitsvertretung für den RSD entlastet.

Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Neustrukturierung war die verbindliche

Beschreibung der Schnittstellen zwischen den fachsteuernden Bereichen

(Fachsteuerung Hilfen, Jugend- und Familienförderung) und dem RSD. Um

Arbeitsvorgänge zu erleichtern und die Qualität zu erhöhen, ist es notwendig, im

Rahmen der Qualitätsentwicklung Prozesse zu beschreiben, sowie Standards und

steuerwirksame Instrumente zu entwickeln. Wichtige Schnittstellen im Bereich des Kinderschutzes und der Hilfen zur Erziehung wurden bereits beschrieben und

finden Anwendung. Dieser Prozess soll bis Ende 2023 für alle wesentlichen

Schnittstellen fortgeführt werden. Das Besprechungskonzept sowie das Aufgaben

Und Kompetenzkonzept wurden entsprechend angepasst.

Um auch die wirtschaftlichen Hilfen stringenter zu strukturieren und anzuleiten,

wurden diese in drei Regionalteams zusammengeführt und auch hier jeweils eine

Gruppenleitung installiert. Wir erwarten, dass diese Gruppenleitungen bis

September 2023 ausgewählt werden.

Zum 01.04.24 soll als 9. RSD-Team ein Kinderschutz-Krisenteam installiert werden,

welches alle eingehende Kinderschutzmeldungen im Bezirk bearbeitet und nach

einem definierten Verfahren nach spätestens 3 Monaten in die jeweiligen Bereiche

übergibt. Damit soll langfristig sichergestellt werden, dass der RSD vom Krisen- und

der Kinderschutzdienst – also der Dienst, der sich werktags zwischen 8:00 und

18:00 Uhr um alle eingehenden Kinderschutzmeldungen des Bezirkes kümmert –

weitgehend freigestellt wird. Der RSD kann sich hierdurch auf die langfristige Arbeit

im Kinderschutz, in der Beratung, der Begleitung von bzw. Mitwirkung an

gerichtlichen Verfahren sowie der Erbringung von Hilfen gem. SGB VIII, JGG und IX

konzentrieren. Zur Unterstützung der Veränderungen konnte ein Einarbeitungs- und

Quereinsteigerkonzept verabschiedet werden.

 

Frage 4: Gibt es ausreichend Krisenplätze bzw. Inobhutnahmestellen für alle Altersgruppen im

Bezirk, wenn nein, wie viele Kinder und Jugendliche müssen in einem Monat außerhalb

des Sozialraums untergebracht werden?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 4:

Es gibt derzeit nicht ausreichend Krisenplätze bzw. Inobhutnahmestellen für alle

Altersgruppen im Bezirk. Dies gilt für ganz Berlin. Das abgestufte System BNK –

Berliner Notdienst Kinderschutz zu dem die von der Senatsverwaltung getragenen

Dienst: Kindernotdienst, Jugendnotdienst, Mädchennotdienst und die Kontakt- und

Beratungsstelle inkl. Kinderschutz-Hotline sowie den bezirklichen Krisen- und

Clearingeinrichtungen einschließlich Krisenpflegestellen kann aufgrund von Platz

und

Fachkräftemangel derzeit nicht seinen Aufgaben gem. Ausführungsvorschrift

Berliner Notdienst Kinderschutz durchführen.

Dennoch gelingt es, im engagierten Zusammenspiel aller Einrichtungen des BNK,

der RSDs und der freien Träger von Hilfen zur Erziehung den Kinderschutz

sicherzustellen.

Folgende Krisenplätze bzw. Inobhutnahmestellen werden im Bezirk Tempelhof-

Schöneberg vorgehalten:

. AHB Wiki mit 6 Plätzen – Alter: 0-8 Jahre

. Kinder- und Jugendwohnen Lichtenrade mit 6 Plätzen – Alter: 6-12 Jahre

. Jugendwohnen im Kiez gGmbH, Famino mit 10 Plätzen – Alter: 12 – 18 Jahre

. Internationaler Bund mit 8 Plätzen – Alter: ab 14 Jahren

. 3 Krisenpflegefamilien: mit 4 Plätze – Alter 0-8 Jahre und zusätzliche 2

Bewerber*innen werden aktuell überprüft, um perspektivisch über 6 Plätze

zu verfügen

Allerdings mussten aufgrund des Fachkräftemangels auch Kriseneinrichtungen im

Bezirk die Anzahl der Plätze zeitweise kurzfristig reduzieren.

Im Schnitt wurden im Zeitraum 12/22 bis 02/23 drei bis fünf Krisenunterbringungen

außerhalb des Bezirkes realisiert. konkret sechs im Dezember 22, fünf im Januar 23

und drei im Februar 23.

 

Frage 5: Aus welchen Gründen, wenn es keine Krisenplätze im Bezirk gibt, hält der Bezirk diese

nicht vor?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 5:

Insgesamt hält der Bezirk 34, perspektivisch 36 Krisenplätze für unterschiedliche

Altersstrukturen vor. Diese Zahl wird dem heutigen Bedarf nicht mehr gerecht.

Zusätzlich zum „normalen“ bedarf an Krisen- und Clearingplätzen belasten die

Notfälle aus den Einrichtungen für Geflüchtete und die Unbegleiteten

minderjährigen Ausländer in der bezirklichen Zuständigkeit das System.

Aus diesem Grund arbeitet der Bezirk gemeinsam mit der Senatsverwaltung für

Bildung, Jugend und Familie und den anderen Bezirken intensiv am Platzausbau.

Hierfür sind u.a. eine Rahmenleistungsbeschreibung für befristete

Brückenangebote und eine Rahmenleistungsbeschreibung für Kriseneinrichtungen

mit Aufnahmeverpflichtung erarbeitet, die künftig in den Bezirken umgesetzt

werden soll. Angedacht ist, dass 2 Einrichtungen mit sechs zusätzlichen Plätzen

jeweils für die Altersgruppen 0 bis 12 und 12 bis 18 Jahren in den Bezirken

entstehen sollen.

Hierzu findet parallel zu den überbezirklichen Prozessen ein Austausch mit den

Regionalen Kooperationsträgern in Tempelhof-Schöneberg statt. Raumknappheit

und Fachkräftemangel stellen uns hier vor besondere Herausforderungen. Zur

Fachkräftegewinnung wird im Bezirk ein Qualifizierungsprogramm für

Quereinsteiger praktiziert.

 

Frage 6: Welche Unterstützungsangebote gibt es für den RSD in Bezug auf sehr schwierige Fälle

mit komplexem Unterstützungsbedarf, bei denen die Regelangebote nicht ausreichen

und für die passgenaue, teilweise individuelle Maßnahmen erforderlich sind

(„Systemsprenger“)?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 6:

Grundsätzlich gilt gemäß § 27 SGB VIII bei jeder Hilfe zur Erziehung der Anspruch

auf eine individuelle, passgenaue Unterstützungsmaßnahme – eine notwendige

und geeignete Hilfe. Diese zu finden, ist bei komplexen Hilfebedarfen besonders

schwierig.

Unterstützungsangebote für die Mitarbeitenden in den RSD`s bei komplexen

Hilfebedarfen sind:

. Monatliche Fach(Fall)konferenzen bei hochkomplexen Hilfebedarfen unter

Beteiligung vielfältiger Professionen aus den Bereichen Schule, Jugend und

Gesundheit.

. Beratung durch die Kinderschutzkoordinatorin und Koordinatorin für Hilfe

zur Erziehung und angrenzender Rechtsgebiete.

. Unterstützung durch das Einrichtungsmanagement.

. Unterstützung durch die Koordinierungsstelle zur Entwicklung flexibler

Hilfesettings für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarf

(SenBJF).

. Kollegiale Beratung im Fallteam, Fallsupervision und Schulungsangebote

intern und extern.

 

Frage 7: Kann der RSD (trotz Personalengpässen und Zeitdruck) ausreichend, nachhaltige,

erzieherische und bei Bedarf auch Projekte mit Beschulung der o.g. für sie finden, oder

bleiben junge Menschen unversorgt über längere Zeit im Berliner Kinder- und

Jugendnotdienst?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 7:

In den Ausführungsvorschriften über den Berliner Notdienst Kinderschutz (Kinder-,

Jugend- und Mädchennotdienst) vom 15.03.2023 ist die Kooperation zwischen dem

BNK und den bezirklichen Jugendämtern beschrieben.

Die Ausführungsvorschrift sieht in der Regel eine Unterbringung im BNK für 3

Werktage vor. Häufig kann diese zeitliche Befristung nicht eingehalten werden. Ab

dem 12. Werktag ist der BNK berechtigt, eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung zu

organisieren und eine Verlegung zu veranlassen. Auch dies gelingt insbesondere bei

komplexerem Hilfebedarf oft nicht. Wenn eine geeignete Unterbringungsform in

einem angemessenen Zeitrahmen nicht gefunden werden kann, ist eine längere

Verweildauer im BNK notwendig. Dieses lässt sich nicht vordergründig mit den

Personalengpässen und dem daraus resultierenden Zeitdruck in den Regionalen

Sozialen Diensten begründen, sondern vielmehr mit den nicht ausreichenden

Platzangeboten in der Berliner und der bundesweiten Jugendhilfelandschaft. Also

auch bei der Platzsuche im Bundesgebiet stoßen wir auf die bereits beschriebenen

Herausforderungen.

Die Flüchtlingskrise und die wegen der Corona-Pandemie merklich erhöhten Bedarfe

im Kinder- und Jugendhilfebereich übersteigen die vorherrschenden Angebote

insgesamt deutlich. Selbst wenn geeignete Unterbringungsmöglichkeiten gefunden

worden sind, können diese des Öfteren die Kinder und Jugendliche nicht zeitnah

aufnehmen, da Fachkräfte fehlen und das Platzangebot reduziert werden musste.

Der Fachkräftemangel und fehlende Räumlichkeiten erschweren es zudem, neue

Angebote aufzubauen.

 

Frage 8: Wie ist die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulamt in Bezug auf nicht

regelbeschulbare Kinder organisiert?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 8:

Die Beschulung von Kindern fällt in den originären Aufgabenbereich der jeweiligen

Schule resp. des Bildungsträgers (Schulamt). Die Aufgabe, ein inklusives Bildungssystem für alle Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, obliegt der

Senatsbildungsverwaltung / der Schulaufsicht. So beschreibt z.B. die

Rahmenvorgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom

09.09.2020 den Ausbau der Förder- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen

und Schüler mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit

psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule.

Unterstützungsangebote können „Temporäre Lerngruppen (TLG)“, „Temporäre

Lerngruppen (TLG plus)“ in Kooperation mit dem bezirklichen Jugendamt,

Sonderpädagogische Kleinklassen, Nachsorgeklassen für psychisch kranke

Schülerinnen und Schüler oder eine „Besondere individuelle Unterstützung“ sein.

Das Rahmenkonzept „Kooperation Schule, Jugendhilfe und Gesundheit“ für den

Bezirk Tempelhof Schöneberg vom 12.10.2022 setzt sich zum Ziel, verbindliche

Strukturen und Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den genannten Ämtern

zu erhalten und auszubauen, sowie eine ämterübergreifende, sozialräumliche

Bildungsplanung zu entwickeln, abzustimmen und regelmäßig fortzuschreiben.

Die „Strategische Steuerungsrunde“ tagt 2-mal im Jahr und die „Operative

Steuerungsrunde“ monatlich. Darüber hinaus können themen- oder

projektbezogene Arbeitsgruppen temporär eingesetzt werden.

Die Begrifflichkeit „Regelbeschulbarkeit“ oder „regelbeschulbare Kinder“, so wie in

der Frage formuliert, findet sich im Schulgesetz Berlin (SchulG) nicht wieder.

Schüler*innen können nach § 46 (5) SchulG aus wichtigem Grund auf Antrag vom

Unterricht beurlaubt oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder

Schulveranstaltungen befreit werden. Die Maßnahme betrifft Schülerinnen und

Schüler mit maximalem Unterstützungsbedarf im emotionalen Erleben und im

sozialen Handeln, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf „Geistige

Entwicklung“ (Förderstufe II), „Autismus“ (Förderstufe II) oder „Emotionale und

soziale Entwicklung“ vorliegt und nachweislich andere intensivpädagogische

Angebote der Schule nicht wirksam waren.

In der Kooperation mit einzelnen Schulen, der Schulaufsicht, dem Schulamt und

dem SIBUZ werden u.a. zwei Maßnahmen nach § 32 SGB VIII vom Jugendamt

angeboten:

1. Schulbegleitung/schulergänzendes Angebot:

Das Kind bzw. der Jugendliche verbleibt an der Schule und wird durch eine enge

Vernetzung durch das Schulbegleitungsprogramm zwischen Lehrern, Pädagogen

und Eltern gestützt.

2. Schulkooperation:

Unterricht findet in den Räumen der Tagesgruppe statt. Lehrkräfte aus den

kooperierenden Schulen unterrichten dort.

 

Frage 9: Wie hoch ist der Bedarf an Krisenplätzen und Schulersatzprojekten, sind bezirkseigene

geplant, um allen jungen Menschen passgenaue Hilfen anbieten zu können?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 9:

Krisenplätze: Die Auflistung der Krisenplätze ist unter Frage 4 zu finden. Dort ist

ebenfalls beschrieben, dass im Schnitt monatlich 3-5 Krisenplätze überbezirklich

vergeben werden mussten. Der Beobachtungszeitraum lag bei 3 Monaten. Die

Kinder- und Jugendlichen, die über einen längeren Zeitraum im BNK verbleiben

mussten, sind nicht eingerechnet. Daher ist die geplante Ausweitung von weiteren

12 Krisenplätzen bei einer Verweildauer von ca. 3 Monaten im Bezirk notwendig.

Schulersatzprojekte: Insgesamt bieten wir im Bezirk 7 schulergänzende Projekte in

Form von Tagesgruppen an. Ein 8. Angebot ist geplant und wird spätestens zum

neuen Schuljahr umgesetzt sein.

Auflistung:

  • Rückenwind – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit

psychischen Erkrankungen. Kooperierende Schule: Prignitz-Schule. 10 Plätze.

Tagesgruppe Mariendorf – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen

aus dem Sozialraum. Kooperierende Schulen: Grundschulen aus Mariendorf und

Tempelhof. 10 Plätze.

  • TALI I/IV (Kinderhof) - Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen.

Kooperierende Schulen: Annedore-Leber-Grundschule, Nahariya-Grundschule.

20 Plätze.

  • TALI II/III (Feuerwache) – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen.

Kooperierende Schulen: Annedore-Leber-Grundschule, Nahariya-Grundschule.

10 Plätze.

  • Auf dem Bauernhof – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen aus

dem Sozialraum. Kooperierende Schulen: Grundschulen aus Marienfelde und

Lichtenrade. 9 Plätze.

  • JuMa-Jugendmanufaktur – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für schuldistanzierte

Jugendliche. Kooperierende Schulen: Johanna Eck-Schule/ISS. 15 Plätze.

  • Tagesgruppe Courage – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für schuldistanzierte

Jugendliche. Kooperierende Schule: Gustav-Langenscheidt-Schule. 10 Plätze.

  • Tagesgruppe Papiertiger - (geplantes Angebot ab dem Schuljahr 2023/24)

Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen aus dem Sozialraum.

Kooperierende Schulen: Neumark-Grundschule, Teltow-Grundschule, Spreewald-

Grundschule. 8 Plätze.

 

Frage 10: Wie ist die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulamt in Bezug auf nicht

regelbeschulbare Kinder organisiert?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 10:  Siehe Antwort zu Frage 8.

 

Frage 11: Wären mehr eigene Krisenplätze und Schulersatzprojekte auch eine Entlastung für den

RSD, wenn ja, wie?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 11:

Ein größeres Angebot von Krisenplätzen im Bezirk und berlinweit würde eine

Entlastung für die Mitarbeitenden im RSD darstellen. Vor allem für die Altersgruppe

von 0-6 Jahren besteht ein großer Bedarf. Es wird sehr viel Zeit für die Platzsuche

benötigt.

Schulersatzprojekte entlasten mehr die Schulen als den RSD. Hilfreich wäre, wenn es

mehr Projekte wie z.B. Kleinklassen, FISCH (Familien in Schule) oder Einzelunterricht

in den Schulen angeboten werden könnten. Hier sind Schulen in der Verantwortung.

Die Jugendhilfe kann fehlende Ressourcen im Bereich der Schule nicht

kompensieren. Dieses würde auch dem Inklusionsgedanken widersprechen.

 

Frage 12: Kam es im letzten Jahr bei den Mitarbeitenden gehäuft zu Überlastungsanzeigen

aufgrund von mehr schwierigen Fällen und nicht genug Personal?

Antwort des Bezirksamts auf die Frage 12:

Im Jahr 2022 wurden 2 Überlastungsanzeigen von Mitarbeitenden der Regionalen

Sozialdienste aufgrund von Personalmangel gestellt. Insofern kann für diesen

Zeitraum nicht von einer unüblichen Zahl an Überlastungsanzeigen gesprochen

werden.

 

 

 

 

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