Wie können trotz Personalengpässen die Aufgaben des RSD zufriedenstellend gelöst werden?
Frage 1 : Wie können trotz Personalengpässen die Aufgaben des RSD zufriedenstellend
gelöst werden?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 1:
Es läuft eine Dauerausschreibung für den RSD. Die Bewerberlage ist befriedigend
bis gut, jedoch ist die Fluktuation im RSD weiterhin hoch, so dass es derzeit noch
unbesetzte Stellen gibt. Eine Erhöhung der Anzahl der RSD-Stellen im Haushaltsplan
2024/2025 ist aus Gründen der Kosten- und Leistungsrechnung des Landes Berlin
nicht realisierbar. Ziel ist es eher, alle Stellen kontinuierlich zu besetzen bzw. schnell
wiederzubesetzen und „Stellenreste“ umfassend für die Gewinnung von
Unterstützungskräften wie Werkstudent*innen einzusetzen.
Frage 2: Wie haben die möglichen Bewerber:innen für den RSD von freien Stellen erfahren,
welche Art von Ausschreibung oder Bewerbung (Homepage, Zeitungen, FB, Werbung
vor Ort durch Mundpropaganda…) war am ansprechendsten?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 2:
Hierzu gibt es keine systematische Erfassung. Mündliche Nachfragen am Ende von
Vorstellungsgesprächen ergaben, dass die Bewerbenden sehr unterschiedliche
Informationsquellen nutzen, so dass nicht der eine „beste“ Weg für eine
Anwerbung/Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitenden auszumachen ist. Es
gilt, sich hier breit aufzustellen, um möglichst viele potenzielle infrage kommende,
interessierte und qualifizierte Jobsuchende zu erreichen.
Frage 3: Gibt es Umstrukturierungen, innerhalb des Fachbereichs, um die aufkommenden
familiären Notfälle bearbeiten zu können, wenn ja, wie sehen diese aus, und wären
diese nur vorübergehend bis ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder da
sind?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 3:
Im Ergebnis von 2019 begonnenen Strukturüberlegungen im Jugendamt fand am
28.02.22 eine Klausurtagung zum Thema „Neustrukturierung der Regionen“ statt.
Ziel dieses Strukturentwicklungsprozesses war, eine flachere Leitungsstruktur und
ein attraktives Arbeitsumfeld zum Gewinnen, Halten und Entwicklung von
Mitarbeiter*innen zu installieren. Seit dem 01.04.23 sind 8 Bezirksregionen (3 Nord,
3 Mitte, 2 Süd) tätig, denen jeweils eine RSD-Leitung leitet. Mit der Übernahme der
Dienst- und Fachaufsicht für jeweils ein max. 14 Mitarbeitende umfassendes Team
wird künftig eine bessere Ansprechbarkeit der Leitung und Raum für eine engere
Teamzusammenarbeit geschaffen. Die Zwischenebene der (nur) koordinierenden
Teamleitungen wurde abgeschafft und die Regionalleitungen von der
Abwesenheitsvertretung für den RSD entlastet.
Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Neustrukturierung war die verbindliche
Beschreibung der Schnittstellen zwischen den fachsteuernden Bereichen
(Fachsteuerung Hilfen, Jugend- und Familienförderung) und dem RSD. Um
Arbeitsvorgänge zu erleichtern und die Qualität zu erhöhen, ist es notwendig, im
Rahmen der Qualitätsentwicklung Prozesse zu beschreiben, sowie Standards und
steuerwirksame Instrumente zu entwickeln. Wichtige Schnittstellen im Bereich des Kinderschutzes und der Hilfen zur Erziehung wurden bereits beschrieben und
finden Anwendung. Dieser Prozess soll bis Ende 2023 für alle wesentlichen
Schnittstellen fortgeführt werden. Das Besprechungskonzept sowie das Aufgaben
Und Kompetenzkonzept wurden entsprechend angepasst.
Um auch die wirtschaftlichen Hilfen stringenter zu strukturieren und anzuleiten,
wurden diese in drei Regionalteams zusammengeführt und auch hier jeweils eine
Gruppenleitung installiert. Wir erwarten, dass diese Gruppenleitungen bis
September 2023 ausgewählt werden.
Zum 01.04.24 soll als 9. RSD-Team ein Kinderschutz-Krisenteam installiert werden,
welches alle eingehende Kinderschutzmeldungen im Bezirk bearbeitet und nach
einem definierten Verfahren nach spätestens 3 Monaten in die jeweiligen Bereiche
übergibt. Damit soll langfristig sichergestellt werden, dass der RSD vom Krisen- und
der Kinderschutzdienst – also der Dienst, der sich werktags zwischen 8:00 und
18:00 Uhr um alle eingehenden Kinderschutzmeldungen des Bezirkes kümmert –
weitgehend freigestellt wird. Der RSD kann sich hierdurch auf die langfristige Arbeit
im Kinderschutz, in der Beratung, der Begleitung von bzw. Mitwirkung an
gerichtlichen Verfahren sowie der Erbringung von Hilfen gem. SGB VIII, JGG und IX
konzentrieren. Zur Unterstützung der Veränderungen konnte ein Einarbeitungs- und
Quereinsteigerkonzept verabschiedet werden.
Frage 4: Gibt es ausreichend Krisenplätze bzw. Inobhutnahmestellen für alle Altersgruppen im
Bezirk, wenn nein, wie viele Kinder und Jugendliche müssen in einem Monat außerhalb
des Sozialraums untergebracht werden?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 4:
Es gibt derzeit nicht ausreichend Krisenplätze bzw. Inobhutnahmestellen für alle
Altersgruppen im Bezirk. Dies gilt für ganz Berlin. Das abgestufte System BNK –
Berliner Notdienst Kinderschutz zu dem die von der Senatsverwaltung getragenen
Dienst: Kindernotdienst, Jugendnotdienst, Mädchennotdienst und die Kontakt- und
Beratungsstelle inkl. Kinderschutz-Hotline sowie den bezirklichen Krisen- und
Clearingeinrichtungen einschließlich Krisenpflegestellen kann aufgrund von Platz
und
Fachkräftemangel derzeit nicht seinen Aufgaben gem. Ausführungsvorschrift
Berliner Notdienst Kinderschutz durchführen.
Dennoch gelingt es, im engagierten Zusammenspiel aller Einrichtungen des BNK,
der RSDs und der freien Träger von Hilfen zur Erziehung den Kinderschutz
sicherzustellen.
Folgende Krisenplätze bzw. Inobhutnahmestellen werden im Bezirk Tempelhof-
Schöneberg vorgehalten:
. AHB Wiki mit 6 Plätzen – Alter: 0-8 Jahre
. Kinder- und Jugendwohnen Lichtenrade mit 6 Plätzen – Alter: 6-12 Jahre
. Jugendwohnen im Kiez gGmbH, Famino mit 10 Plätzen – Alter: 12 – 18 Jahre
. Internationaler Bund mit 8 Plätzen – Alter: ab 14 Jahren
. 3 Krisenpflegefamilien: mit 4 Plätze – Alter 0-8 Jahre und zusätzliche 2
Bewerber*innen werden aktuell überprüft, um perspektivisch über 6 Plätze
zu verfügen
Allerdings mussten aufgrund des Fachkräftemangels auch Kriseneinrichtungen im
Bezirk die Anzahl der Plätze zeitweise kurzfristig reduzieren.
Im Schnitt wurden im Zeitraum 12/22 bis 02/23 drei bis fünf Krisenunterbringungen
außerhalb des Bezirkes realisiert. konkret sechs im Dezember 22, fünf im Januar 23
und drei im Februar 23.
Frage 5: Aus welchen Gründen, wenn es keine Krisenplätze im Bezirk gibt, hält der Bezirk diese
nicht vor?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 5:
Insgesamt hält der Bezirk 34, perspektivisch 36 Krisenplätze für unterschiedliche
Altersstrukturen vor. Diese Zahl wird dem heutigen Bedarf nicht mehr gerecht.
Zusätzlich zum „normalen“ bedarf an Krisen- und Clearingplätzen belasten die
Notfälle aus den Einrichtungen für Geflüchtete und die Unbegleiteten
minderjährigen Ausländer in der bezirklichen Zuständigkeit das System.
Aus diesem Grund arbeitet der Bezirk gemeinsam mit der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Familie und den anderen Bezirken intensiv am Platzausbau.
Hierfür sind u.a. eine Rahmenleistungsbeschreibung für befristete
Brückenangebote und eine Rahmenleistungsbeschreibung für Kriseneinrichtungen
mit Aufnahmeverpflichtung erarbeitet, die künftig in den Bezirken umgesetzt
werden soll. Angedacht ist, dass 2 Einrichtungen mit sechs zusätzlichen Plätzen
jeweils für die Altersgruppen 0 bis 12 und 12 bis 18 Jahren in den Bezirken
entstehen sollen.
Hierzu findet parallel zu den überbezirklichen Prozessen ein Austausch mit den
Regionalen Kooperationsträgern in Tempelhof-Schöneberg statt. Raumknappheit
und Fachkräftemangel stellen uns hier vor besondere Herausforderungen. Zur
Fachkräftegewinnung wird im Bezirk ein Qualifizierungsprogramm für
Quereinsteiger praktiziert.
Frage 6: Welche Unterstützungsangebote gibt es für den RSD in Bezug auf sehr schwierige Fälle
mit komplexem Unterstützungsbedarf, bei denen die Regelangebote nicht ausreichen
und für die passgenaue, teilweise individuelle Maßnahmen erforderlich sind
(„Systemsprenger“)?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 6:
Grundsätzlich gilt gemäß § 27 SGB VIII bei jeder Hilfe zur Erziehung der Anspruch
auf eine individuelle, passgenaue Unterstützungsmaßnahme – eine notwendige
und geeignete Hilfe. Diese zu finden, ist bei komplexen Hilfebedarfen besonders
schwierig.
Unterstützungsangebote für die Mitarbeitenden in den RSD`s bei komplexen
Hilfebedarfen sind:
. Monatliche Fach(Fall)konferenzen bei hochkomplexen Hilfebedarfen unter
Beteiligung vielfältiger Professionen aus den Bereichen Schule, Jugend und
Gesundheit.
. Beratung durch die Kinderschutzkoordinatorin und Koordinatorin für Hilfe
zur Erziehung und angrenzender Rechtsgebiete.
. Unterstützung durch das Einrichtungsmanagement.
. Unterstützung durch die Koordinierungsstelle zur Entwicklung flexibler
Hilfesettings für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarf
(SenBJF).
. Kollegiale Beratung im Fallteam, Fallsupervision und Schulungsangebote
intern und extern.
Frage 7: Kann der RSD (trotz Personalengpässen und Zeitdruck) ausreichend, nachhaltige,
erzieherische und bei Bedarf auch Projekte mit Beschulung der o.g. für sie finden, oder
bleiben junge Menschen unversorgt über längere Zeit im Berliner Kinder- und
Jugendnotdienst?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 7:
In den Ausführungsvorschriften über den Berliner Notdienst Kinderschutz (Kinder-,
Jugend- und Mädchennotdienst) vom 15.03.2023 ist die Kooperation zwischen dem
BNK und den bezirklichen Jugendämtern beschrieben.
Die Ausführungsvorschrift sieht in der Regel eine Unterbringung im BNK für 3
Werktage vor. Häufig kann diese zeitliche Befristung nicht eingehalten werden. Ab
dem 12. Werktag ist der BNK berechtigt, eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung zu
organisieren und eine Verlegung zu veranlassen. Auch dies gelingt insbesondere bei
komplexerem Hilfebedarf oft nicht. Wenn eine geeignete Unterbringungsform in
einem angemessenen Zeitrahmen nicht gefunden werden kann, ist eine längere
Verweildauer im BNK notwendig. Dieses lässt sich nicht vordergründig mit den
Personalengpässen und dem daraus resultierenden Zeitdruck in den Regionalen
Sozialen Diensten begründen, sondern vielmehr mit den nicht ausreichenden
Platzangeboten in der Berliner und der bundesweiten Jugendhilfelandschaft. Also
auch bei der Platzsuche im Bundesgebiet stoßen wir auf die bereits beschriebenen
Herausforderungen.
Die Flüchtlingskrise und die wegen der Corona-Pandemie merklich erhöhten Bedarfe
im Kinder- und Jugendhilfebereich übersteigen die vorherrschenden Angebote
insgesamt deutlich. Selbst wenn geeignete Unterbringungsmöglichkeiten gefunden
worden sind, können diese des Öfteren die Kinder und Jugendliche nicht zeitnah
aufnehmen, da Fachkräfte fehlen und das Platzangebot reduziert werden musste.
Der Fachkräftemangel und fehlende Räumlichkeiten erschweren es zudem, neue
Angebote aufzubauen.
Frage 8: Wie ist die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulamt in Bezug auf nicht
regelbeschulbare Kinder organisiert?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 8:
Die Beschulung von Kindern fällt in den originären Aufgabenbereich der jeweiligen
Schule resp. des Bildungsträgers (Schulamt). Die Aufgabe, ein inklusives Bildungssystem für alle Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, obliegt der
Senatsbildungsverwaltung / der Schulaufsicht. So beschreibt z.B. die
Rahmenvorgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom
09.09.2020 den Ausbau der Förder- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen
und Schüler mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit
psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule.
Unterstützungsangebote können „Temporäre Lerngruppen (TLG)“, „Temporäre
Lerngruppen (TLG plus)“ in Kooperation mit dem bezirklichen Jugendamt,
Sonderpädagogische Kleinklassen, Nachsorgeklassen für psychisch kranke
Schülerinnen und Schüler oder eine „Besondere individuelle Unterstützung“ sein.
Das Rahmenkonzept „Kooperation Schule, Jugendhilfe und Gesundheit“ für den
Bezirk Tempelhof Schöneberg vom 12.10.2022 setzt sich zum Ziel, verbindliche
Strukturen und Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den genannten Ämtern
zu erhalten und auszubauen, sowie eine ämterübergreifende, sozialräumliche
Bildungsplanung zu entwickeln, abzustimmen und regelmäßig fortzuschreiben.
Die „Strategische Steuerungsrunde“ tagt 2-mal im Jahr und die „Operative
Steuerungsrunde“ monatlich. Darüber hinaus können themen- oder
projektbezogene Arbeitsgruppen temporär eingesetzt werden.
Die Begrifflichkeit „Regelbeschulbarkeit“ oder „regelbeschulbare Kinder“, so wie in
der Frage formuliert, findet sich im Schulgesetz Berlin (SchulG) nicht wieder.
Schüler*innen können nach § 46 (5) SchulG aus wichtigem Grund auf Antrag vom
Unterricht beurlaubt oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder
Schulveranstaltungen befreit werden. Die Maßnahme betrifft Schülerinnen und
Schüler mit maximalem Unterstützungsbedarf im emotionalen Erleben und im
sozialen Handeln, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf „Geistige
Entwicklung“ (Förderstufe II), „Autismus“ (Förderstufe II) oder „Emotionale und
soziale Entwicklung“ vorliegt und nachweislich andere intensivpädagogische
Angebote der Schule nicht wirksam waren.
In der Kooperation mit einzelnen Schulen, der Schulaufsicht, dem Schulamt und
dem SIBUZ werden u.a. zwei Maßnahmen nach § 32 SGB VIII vom Jugendamt
angeboten:
1. Schulbegleitung/schulergänzendes Angebot:
Das Kind bzw. der Jugendliche verbleibt an der Schule und wird durch eine enge
Vernetzung durch das Schulbegleitungsprogramm zwischen Lehrern, Pädagogen
und Eltern gestützt.
2. Schulkooperation:
Unterricht findet in den Räumen der Tagesgruppe statt. Lehrkräfte aus den
kooperierenden Schulen unterrichten dort.
Frage 9: Wie hoch ist der Bedarf an Krisenplätzen und Schulersatzprojekten, sind bezirkseigene
geplant, um allen jungen Menschen passgenaue Hilfen anbieten zu können?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 9:
Krisenplätze: Die Auflistung der Krisenplätze ist unter Frage 4 zu finden. Dort ist
ebenfalls beschrieben, dass im Schnitt monatlich 3-5 Krisenplätze überbezirklich
vergeben werden mussten. Der Beobachtungszeitraum lag bei 3 Monaten. Die
Kinder- und Jugendlichen, die über einen längeren Zeitraum im BNK verbleiben
mussten, sind nicht eingerechnet. Daher ist die geplante Ausweitung von weiteren
12 Krisenplätzen bei einer Verweildauer von ca. 3 Monaten im Bezirk notwendig.
Schulersatzprojekte: Insgesamt bieten wir im Bezirk 7 schulergänzende Projekte in
Form von Tagesgruppen an. Ein 8. Angebot ist geplant und wird spätestens zum
neuen Schuljahr umgesetzt sein.
Auflistung:
- Rückenwind – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit
psychischen Erkrankungen. Kooperierende Schule: Prignitz-Schule. 10 Plätze.
Tagesgruppe Mariendorf – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen
aus dem Sozialraum. Kooperierende Schulen: Grundschulen aus Mariendorf und
Tempelhof. 10 Plätze.
- TALI I/IV (Kinderhof) - Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen.
Kooperierende Schulen: Annedore-Leber-Grundschule, Nahariya-Grundschule.
20 Plätze.
- TALI II/III (Feuerwache) – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen.
Kooperierende Schulen: Annedore-Leber-Grundschule, Nahariya-Grundschule.
10 Plätze.
- Auf dem Bauernhof – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen aus
dem Sozialraum. Kooperierende Schulen: Grundschulen aus Marienfelde und
Lichtenrade. 9 Plätze.
- JuMa-Jugendmanufaktur – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für schuldistanzierte
Jugendliche. Kooperierende Schulen: Johanna Eck-Schule/ISS. 15 Plätze.
- Tagesgruppe Courage – Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für schuldistanzierte
Jugendliche. Kooperierende Schule: Gustav-Langenscheidt-Schule. 10 Plätze.
- Tagesgruppe Papiertiger - (geplantes Angebot ab dem Schuljahr 2023/24)
Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für Grundschüler*innen aus dem Sozialraum.
Kooperierende Schulen: Neumark-Grundschule, Teltow-Grundschule, Spreewald-
Grundschule. 8 Plätze.
Frage 10: Wie ist die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulamt in Bezug auf nicht
regelbeschulbare Kinder organisiert?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 10: Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 11: Wären mehr eigene Krisenplätze und Schulersatzprojekte auch eine Entlastung für den
RSD, wenn ja, wie?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 11:
Ein größeres Angebot von Krisenplätzen im Bezirk und berlinweit würde eine
Entlastung für die Mitarbeitenden im RSD darstellen. Vor allem für die Altersgruppe
von 0-6 Jahren besteht ein großer Bedarf. Es wird sehr viel Zeit für die Platzsuche
benötigt.
Schulersatzprojekte entlasten mehr die Schulen als den RSD. Hilfreich wäre, wenn es
mehr Projekte wie z.B. Kleinklassen, FISCH (Familien in Schule) oder Einzelunterricht
in den Schulen angeboten werden könnten. Hier sind Schulen in der Verantwortung.
Die Jugendhilfe kann fehlende Ressourcen im Bereich der Schule nicht
kompensieren. Dieses würde auch dem Inklusionsgedanken widersprechen.
Frage 12: Kam es im letzten Jahr bei den Mitarbeitenden gehäuft zu Überlastungsanzeigen
aufgrund von mehr schwierigen Fällen und nicht genug Personal?
Antwort des Bezirksamts auf die Frage 12:
Im Jahr 2022 wurden 2 Überlastungsanzeigen von Mitarbeitenden der Regionalen
Sozialdienste aufgrund von Personalmangel gestellt. Insofern kann für diesen
Zeitraum nicht von einer unüblichen Zahl an Überlastungsanzeigen gesprochen
werden.
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