Weitere Schritte in der Gartenstadt Tempelhof

Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)

Frage 1:

Welchen generellen Handlungsbedarf sieht das Bezirksamt in der Gartenstadt Tempelhof?

Antwort zu Frage 1:

Ein genereller Handlungsbedarf leitet sich u.a. aus den Beschwerden von Anwohnenden ab, die sich durch den Kfz-Verkehr im Gebiet belästigt fühlen, insbesondere durch von Anwohner_innen als „gebietsfremd“ empfundenen Kfz-Verkehr. Handlungsanforderungen hierzu wurden auch in BVV-Beschlüssen festgehalten. Die Einschätzung des Bezirksamtes ist, dass die Erstellung eines verkehrlichen Gesamtkonzepts erforderlich ist, um geeignete Maßnahmen ableiten, abwägen, auswählen und priorisieren zu können. Um hierfür eine fundierte Entscheidungsbasis zu schaffen, ist eine objektive Erhebung von Datenmaterial, z.B. durch Verkehrszählungen, notwendig. Die Notwendigkeit der Entwicklung eines fachlich fundierten Gesamtkonzeptes ergibt sich auch daraus, dass mit der Umsetzung von einzel-nen, örtlich begrenzten Maßnahmen schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Dies auch, weil teilweise sich widersprechende Ziel-/Wunschvorstellungen bestehen, die einer Gesamtbetrachtung, Abwägung und Priorisierung bedürfen.

 

Frage 2:

Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus der Einwohnerinnenversammlung am 9. Januar für sein weiteres Agieren in der Gartenstadt Tempelhof?

Antwort zu Frage 2:

Das Bezirksamt fühlt sich in seiner Einschätzung, siehe Frage 1, bestätigt.

 

Frage 3:

Welche weiteren Partizipationsschritte sind wann für die Umsetzung von Maßnahmen angedacht?

Antwort zu Frage 3:

Im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzepts ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Der ursprüngliche Zeitplan muss angepasst und fortgeschrieben werden, weil gegenwärtig Verkehrszählungen aufgrund des coronabedingten Lockdowns nicht repräsentativ wären. Der Zeitpunkt wird, sobald er feststeht, rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Frage 4:

Welchen Stand hat das Vergabeverfahren für das Verkehrsgutachten für die Gartenstadt Tempelhof?

Antwort zu Frage 4:

Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen und das Ingenieurbüro, das den Zuschlag erhielt, wurde beauftragt und hat mit der Arbeit begonnen.

 

Frage 5:

Welche Bereiche der Gartenstadt sind dabei einbezogen?

Antwort zu Frage 5:

Innerhalb des Verkehrskonzepts wird der gesamte Bereich untersucht, der durch die Dudenstraße im Norden, den Tempelhofer Damm im Osten, die Trasse der Berliner Ringbahn im Süden und der Trasse der Anhalter- und Dresdner Bahn / S-Bahnlinie S2 im Westen eingegrenzt wird.

 

Frage 6:
Warum werden keine Maßgaben, die die Beschlusslage der BVV widerspiegeln, für das Gutachten gestellt?

Antwort zu Frage 6:

Das Bezirksamt versteht die Frage nicht. Selbstverständlich ist die BVV-Beschlusslage Arbeitsgrundlage des Gutachtens.

 

Frage 7:

Auf welcher rechtlichen Basis begründet das Bezirksamt die Erstellung eines Gutachtens?

Antwort zu Frage 7:

Die rechtliche Basis für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens ist vielschichtig. Zum einen sind hier die Beschwerden durch die Anwohnenden in der Gartenstadt zu nennen. Zum anderen ergibt sich ein Handlungsauftrag an den Straßenbaulastträger sowohl aus dem BerlStrG als auch aus dem Luftreinhalteplan bzw. Lärmminderungsplan des Landes Berlin. Darüber hinaus wurden durch die Anwohnenden sich teilweise widersprechende Ziel-/Wunschvorstellungen geäußert, sodass aus diesem Grund die Erstellung eines verkehrlichen Gesamtkonzepts mit Abwägung der Maßnahmen und ihrer Auswirkungen geboten ist.

 

Frage 8:

Wie hoch sind die Kosten des Gutachtens, und welche davon werden durch den Bezirk getragen?

Antwort zu Frage 8:

Die Kosten betragen ca. 117.000 €. Hauptsächlich wird das Verkehrskonzept durch die Senatsverwaltung finanziert. Der Bezirk hat einen Betrag von 35.000 € im Jahr 2020 übernommen.

 

Frage 9:

Aus welchem Grund wird die Finanzierung des Verkehrsgutachtens durch Mittel von SenUVK als "autoarmer Kiez" bewerkstelligt, obwohl dies nicht Ziel des Bezirksamts ist (vgl. MA Nr. 17 vom 19.11.)?

Antwort zu Frage 9:

Grundsätzlich ist im AZG § 4 geregelt, dass Verkehrsuntersuchungen unter die Zu-ständigkeit der SenUVK fallen. Demnach gilt dies auch für dieses Verkehrsgutachten. Da die SenUVK hierfür über keine personellen Ressourcen verfügt, ermöglicht sie jedoch die Finanzierung.

Zum Zeitpunkt der Initiierung dieses Projekts war lediglich dieser Haushalts-Titel ("autoarmer Kiez") möglich. Dennoch ist das Verkehrsgutachten ergebnisoffen beauftragt. Ungeachtet dessen ist der HH-Titel dennoch nicht unpassend, denn in MA Nr. 17 vom 19.11. wird erläutert, dass innerhalb der Erstellung des Verkehrsgutachtens mithilfe objektiver Methoden (Verkehrserhebungen) der Bestand und damit ebenfalls die Belastungen durch den Durchgangsverkehr analysiert werden sollen.

Demnach werden mit einem systematischen Vorgehen u.a. Maßnahmen zur Reduktion der Durchgangsverkehre geprüft, die ggf. geeignet sind, den Kiez autoärmer zu gestalten.

 

Frage 10:

Aus welchen Gründen sieht die Verkehrsbehörde für das Projekt Gartenstadt einen Abstimmungsbedarf mit der Senatsebene, obwohl der BVV-Beschluss nur Straßen betrifft, für die ausschließlich der Bezirk zuständig ist?

Antwort auf Frage 10:

Es geht im Rahmen des zu erstellenden Verkehrskonzepts nicht darum, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, einzelne, örtlich begrenzte Maßnahmen durchzuführen, sondern es soll ein Gesamtkonzept erstellt werden, bei dem alle in dem Untersuchungsgebiet befindlichen Straßen einzubeziehen sind, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf das Verkehrsnetz ermitteln, bewerten und abwägen zu können. Aus diesem Grund werden Abstimmungen mit der Senatsverwaltung erforderlich.

 

Frage 11:

Welche Entwicklung wird es für die Parkplätze für Anwohnende in der Gartenstadt Tempelhof aus Sicht des Bezirksamts mit Hinblick auf die flächendeckende Einführung von Parkraumbewirtschaftungszonen innerhalb des S-Bahn-Rings geben?

Antwort auf Frage 11:

Das Bezirksamt erwartet, dass durch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in der Gartenstadt eine Reduktion des Parkdrucks, und somit eine Verringerung des Parksuchverkehrs, herbeigeführt werden kann, sodass sich für die Anwohnenden die Belastungen aus dem Kfz-Verkehr, insbesondere durch gebietsfremde Kfz, reduzieren werden.

 

Frage 12:

Welche Rolle spielt die Förderung des Radverkehrs und des Fußverkehrs gemäß des Mobilitätsgesetzes beim Verkehrsgutachten?

Antwort zu Frage 12:

Die Förderung des Rad- und Fußverkehrs spielt beim Verkehrsgutachten eine wichtige Rolle. Die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes werden dabei berücksichtigt.

 

Frage 13:

Ist gewährleistet, dass die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens in die geplanten Arbeiten der BWB integriert werden, ohne deren Ablauf zu verzögern?

Antwort zu Frage 13:

Die Arbeiten der BWB und anderer Leitungsträger betreffen ausschließlich den Tempelhofer Damm. Nach den Arbeiten der Leitungsträger soll der Tempelhofer Damm anders wiederhergestellt werden als aktuell vorhanden. Die bisherige Planung dazu wurde im BVV-Ausschuss bereits vorgestellt. Sollten sich aus dem Verkehrsgutachten Auswirkungen auf den Tempelhofer Damm ergeben, werden diese in die dort laufende Straßenplanung einbezogen.

 

Frage 14:

Welche Voraussetzungen nennen Akteure der Versorgung und Rettung, damit Um-gestaltungsmaßnahmen in der Gartenstadt Tempelhof zu keiner Behinderung ihrer Tätigkeit führen (vgl. MzK 0772/XX)?

Antwort zu Frage 14:

Aus der MzK 0772/XX geht hervor, dass die Akteure der Versorgung und Rettung im Rahmen der Bewertung von Maßnahmen eines von einer Bürgerinitiative erstellten Konzeptes zur Verkehrsberuhigung der Gartenstadt die geforderten Maßnahmen aus infrastrukturellen und Sicherheitsgründen abgelehnt haben. Die Gründe hierfür beziehen sich auf zwei hauptsächliche Aspekte: Zum einen müssen öffentliche Straßen von sämtlichen Verkehrsteilnehmern nutzbar sein. Verkehrseinrichtungen, die dies einschränken, dürfen nur aufgrund von besonderen Umständen, die in diesem Fall nicht vorlagen, realisiert werden (geregelt in § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO). Zum anderen muss gewährleistet sein, dass Einsatzfahrzeuge für Rettung und Versorgung jederzeit und ohne Zeitverzögerung die jeweiligen Straßen passieren können. Dies hätte in diesem Fall nicht begründbar eingehalten werden können.

 

Frage 15:

Mit welchem Zeitplan ist bei der Umsetzung der Maßnahmen für die Gartenstadt zu rechnen?

Antwort zu Frage 15:

Derzeit erfolgt zunächst die Erstellung des fertigzustellenden Verkehrskonzeptes selbst. Es ist bisher geplant, dies bis Sommer 2021 abzuschließen. Corona-bedingt können sich zeitliche Verzögerungen ergeben. Danach werden alle weiteren Schritte eingeleitet, wofür noch kein Zeitplan feststeht. Prioritär sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die das Gebiet vor Kfz-Verkehr schützen können, der die Umfahrung des Tempelhofer Damms, z. B. in Folge der BWB-Baustelle (vsl. ab Ende 2022), zum Ziel hat.

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