Verkehrsversuch Tempelhofer Damm / Parkraumbewirtschaftung Tempelhofer Damm

Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)

Frage 1:

Kann das Bezirksamt genau terminieren, wann die aktuelle provisorische Busspur in die geschützte Radverkehrsanlage gemäß Verkehrsversuch übergeht?

Antwort zu Frage 1:

Es ist beabsichtigt, im Nachgang zum Schienenersatzverkehr auf der Linie U6 der BVG mit den Arbeiten zu beginnen. Einen genauen Zeitpunkt kann das Bezirksamt nicht nennen, da das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen abgewartet werden muss.

 

Frage 2:

In welcher Breite ist die Radverkehrsanlage geplant?

Antwort zu Frage 2:
Entsprechend Mobilitätsgesetz Berlin wird die Radverkehrsanlage in der Regel 2 Meter breit sein zzgl. Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,85 m, auf den Poller gesetzt werden.

 

Frage 3:

Hat das Bezirksamt belastbare Zahlen für den Tempelhofer Damm und die Manteuffelstraße als Nebenroute (z.B. Verkehrszählung), die neben dem Prozess um den Einwohnerantrag Drs. 372/XX die Einrichtung einer Radverkehrsanlage stützen?

Antwort zu Frage 3:

Für den Tempelhofer Damm liegen umfangreiche Verkehrszählungen sowohl für den motorisierten Verkehr wie für den Radverkehr vor, für die Manteuffelstraße liegen dem Bezirksamt selbst keine Verkehrszählungen vor, jedoch kann hier auf die Erhebungsergebnisse der SenUVK zurückgegriffen werden. Aufgrund der Regelungen des § 43 MobG Berlin sind diese aber nicht ausschlaggebend, sondern vielmehr die Festlegung, dass auf den Berliner Hauptverkehrsstraßen geschützte Radverkehrsanlagen eingerichtet werden sollen.

 

Frage 4:

Wie fügt sich der Verkehrsversuch rechtlich in die gesetzlichen Rahmenbedingungen (MobG Berlin, StVO) ein?

Antwort zu Frage 4:

Die geplanten Maßnahmen entsprechend den geltenden Regeln der StVO und des MobG Berlin.

 

Frage 5:

Über welchen Zeitraum ist der Radverkehrsversuch angelegt?

Antwort zu Frage 5:

Die ursprünglichen Anträge wurden zu einer Zeit beschlossen, als das MobG Berlin noch nicht verabschiedet war. Inzwischen fügt sich die geplante Radverkehrsanlage in die Radverkehrsstrategie des Landes Berlin (Radnetz etc.) ein, so dass der Begriff „Radverkehrsversuch“ irreführend  geworden ist. Deshalb wird die Anlage des geschützten Radweges im Bestand bleiben und nicht zu einem ungewissen Zeitpunkt rückgebaut.
Eine Evaluierung zu der Entwicklung des Radverkehrs auf dem Streckenabschnitt soll gleichwohl erfolgen.

 

Frage 6:

Wie bewertet das Bezirksamt die Kommunikation mit der BVG u.a. in Bezug auf die aktuelle Situation am Tempelhofer Damm?

Antwort zu Frage 6:

Nachdem die Notwendigkeit von Schienenersatzverkehr dem Bezirksamt bekannt gegeben wurde, verlief die Kommunikation im Rahmen der Abstimmungen zu den notwendigen Begleitmaßnahmen sehr gut.

 

Frage 7:

Welche tiefbaulichen Ausmaße werden die Sanierungsarbeiten der BWB für den Tempelhofer und Mariendorfer Damm haben?

Antwort zu Frage 7:

Die Sanierungsarbeiten der BWB erfolgen zwischen Platz der Luftbrücke und Borussiastraße. Dies hat mit dem Verkehrsversuch Tempelhofer Damm nichts zu tun.

 

Frage 8:

Wie verändert sich zahlenmäßig die Anzahl der Parkplätze rund um den Tempelhofer Damm?

Antwort zu Frage 8:

Am Tempelhofer Damm zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße werden ca. 330 Parkplätze entfallen.

 

Frage 9:

Wie weit sind die Gespräche des Bezirksamtes gediegen, dass private Parkhäuser einen Teil der wegfallenden Parkplätze kompensieren können?

Antwort zu Frage 9:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Parkhäuser am Tempelhofer Damm nicht ausgelastet sind. Sie bieten bereits jetzt Tarife für Dauerparker an, das Parkhaus von Galeria Karstadt allerdings nicht 24/7.

Der Betreiber der Parkhäuser T-Damm-Center und Hafen-Center hat dem Bezirksamt versichert, dass sein Haus Interessierten Angebote machen wird. Es wäre nun Aufgabe der Anwohnenden selbst, auf ihn zuzugehen.

Auch der Betreiber des Parkhauses Galeria Karstadt ist involviert. Dort wird derzeit geprüft, ob und mit welchen Maßnahmen das Parkhaus für einen 24/7 Betrieb ertüchtig werden kann.

 

Frage 10:

Sind in die Überlegungen auch weitere Parkflächen (z.B. von Supermärkten) einbezogen worden?

Antwort zu Frage 10:

Unmittelbar am Streckenabschnitt liegen keine Parkflächen von Supermärkten. Es steht den Anwohnenden aber frei, ggf. auf Supermarktbetreiber in Ihrer Nachbarschaft zuzugehen.
Mit der Umsetzung der Neuen Mitte Tempelhof wird die Errichtung einer Quartiersgarage ebenfalls geprüft.

 

Frage 11:

Inwiefern teilt das Bezirksamt die Ansicht, dass können?

Antwort zu Frage 11:

Quartiersgaragen können insbesondere bei Neubauprojekten die angespannte Parkplatzsituation entlasten.

 

Frage 12:

Welche Kosten ergeben sich für Personen, die in den Parkhäusern parken?

Antwort zu Frage 12:

Die jeweils aktuellen Tarife können z.B. über den Link: https://www.parkopedia.de/parking/locations/tempelhofer_damm_12099_berlin_deutschland_g7jgu33d2xeqvmse00/?arriving=202106081330&;leaving=202106081530

abgerufen werden.

 

Frage 13:

Können in den Parkhäusern feste Parkplätze angemietet werden?

Antwort zu Frage 13:

In den bereits erwähnten Parkhäusern werden unterschiedliche Miet-Varianten/Tarife angeboten. Diese können von Mietinteressenten beim Betreiber jeweils abgefragt werden.

 

Frage 14:

Wie wird die Sicherheit in den Parkhäusern (insbesondere nachts) gewährleistet?

Antwort zu Frage 14:

Die Betreiber sind für die Sicherheit ihrer Parkhäuser selbst verantwortlich. Hier liegen dem Bezirksamt keine gesonderten Konzepte vor.

 

Frage 15:

Welchen Umsetzungsstand hat die Einführung einer Parkraumbewirtschaftungszone in diesem Gebiet bzw. wann ist mit deren Beginn zu rechnen?

Antwort zu Frage 15:

Es ist geplant, nach den Wahlen im Herbst mit der Ausgabe von Vignetten und der Installation der Automaten/Beschilderung zu beginnen.

 

Frage 16:

Mit wie vielen Parkplätzen im Gebiet für Anwohnende bzw. für Auswärtige rechnet das Bezirksamt im Gebiet der Parkraumbewirtschaftungszone Tempelhofer Damm unter Maßgabe der geltenden Ausführungsvorschriften der StVO?

Antwort zu Frage 16:

Das Gesamtgebiet der Parkraumbewirtschaftung gemäß BVV-Beschluss vom 24.03.2021 umfasst ca. 4.100 Parkplätze, die sowohl von Anwohnenden mit entsprechendem Bewohnerparkausweis als auch von Auswärtigen mit gültigem Parkschein genutzt werden können.

 

Frage 17:

Wird das Bezirksamt (z.B. durch Einsatz von Ordnungsamtmitarbeiter_innen) sicherstellen, dass regelwidriges Fahren mit dem Fahrrad auf Gehwegen verhindert wird, um die Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten?

Antwort zu Frage 17:

Durch die Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone ist es möglich, mehr Mitarbeiter_innen für das Ordnungsamt einzustellen. Diese werden eine verbesserte Überwachung des öffentlichen Raumes im Gebiet gewährleisten können.

 

Frage 18:

Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen, mit altersbedingten Einschränkungen, Familien mit Kindern (z.B. beim Einkauf auf dem Tempelhofer Damm) mit und ohne Auto Rechnung getragen wird?

Antwort zu Frage 18:

Die Planungen für die Errichtung der Radverkehrsanlage haben auch Verbesserungen für die Barrierefreiheit im Fokus. So werden z.B. Mittelinseln vergrößert und Bordsteinabsenkungen vorgenommen. Behindertenparkplätze für Kurzzeitparker sind in den Seitenstraßen vorgesehen.

 

Frage 19:

Wie gestaltet sich der im Einwohnerantrag Drs. 372/XX beschlossene Evaluationsprozess mit eventuellen Anpassungen der verkehrlichen Lage?

Antwort zu Frage 19:

Sobald die geschützte Radverkehrsanlage errichtet und etabliert ist, wird es unter Leitung der Senatsverwaltung UVK noch zu vereinbarende Verkehrszählungen und ggf. Befragungen der Verkehrsteilnehmenden und Anliegenden geben.

 

Frage 20:

Wie steht das Bezirksamt alternativen Vorschlägen zum Umbau des Tempelhofer Damm unter Einbeziehung eines Radweges und der Erhaltung von Parkplätzen gegenüber?

Antwort zu Frage 20:

Es wurden diverse Varianten der Errichtung einer MobG Berlin – konformen Radverkehrsanlage geprüft. Das Ergebnis war, dass eine MobG Berlin konforme Radverkehrsanlage bei gleichzeitiger Erhaltung der Parkplätze am Tempelhofer Damm nicht möglich ist. Der Tempelhofer Damm ist Teil des Vorrangnetzes für den Radverkehr und insofern Teil des überörtlichen Radverkehrsnetzes.

 

Frage 21:

Welche alternativen Vorschläge lagen dem Bezirksamt zur neuen Aufteilung des Straßenraumes auf dem Tempelhofer Damm vor?

Antwort zu Frage 21:

Siehe Antwort zu Frage 20. Auflage der Planung war, kurzfristige Maßnahmen ohne aufwändige bauliche Eingriffe zu planen. Das Büro hat auch eine Zielplanung – nach Abschluss evtl. Umbauarbeiten der BWB ab 2028 – entworfen, die eine Spur je Richtung für den Fließverkehr vorsieht. Diese Planung erlaubt nicht nur, die geltenden Lärm- und Luftgrenzwerte einzuhalten, sondern auch deutlich mehr Platz für den Fußverkehr. Diese Variante, bei der der KfZ-Verkehr auf eine Spur reduziert würde, um mehr Platz für Parkraum, gestalterische Elemente und attraktive Gehsteige etc. zu gewinnen, wurde aufgrund des hohen Fahrzeugaufkommens auf der Bundesstraße als nicht genehmigungsfähig durch die Obere Verkehrsbehörde bewertet.

Bei den o.g. Varianten der „Sofortmaßnahmen“ ging es lediglich um geringfügige Veränderungen der Spurführung für die Radverkehrsanlage.
 

Frage 22:

Liegen dem Bezirksamt erste Erkenntnisse zur Annahme des Mobilitätshubs auf dem Tempelhofer Damm vor?

Antwort zu Frage 22:

Laut Auskunft des Betreibers im Juni 2021 hat die Auslastung des Mobilitätshubs langsam aber stetig zugenommen. Derzeit werden täglich 80-100 Lieferungen von dort aus vorgenommen. Dies ersetze ca. 1-2 Lieferwagen (Sprinter).

Aufgrund der Pandemie hatten die ansässigen Gewerbetreibenden kaum Interesse an den Angeboten des Hubs. Man möchte nun bei verbesserter Geschäftslage wieder auf sie zugehen bzw. ihnen auch umgekehrt Ausliefer-Dienste anbieten.

 

 

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