Vergabe von Sondermittel

Kleine Anfrage, BV Katharina Marg (LINKE)

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

die o.g. Kleine Anfrage der Kollegin Katharina Marg beantworte ich für den Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung wie folgt:

 

  1. Wie oft wurden Anträge auf die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage in Tempelhof-Schöneberg seit Beginn der XX Legislaturperiode gestellt?

2. In wie vielen Fällen wurden diese a) bewilligt b) abgelehnt c) nicht in voller Höhe bewilligt?

Zu 1. und 2.

Eine tabellarische Übersicht der gestellten Anträge auf Sondermittel sowie der jeweils bewilligten Beträge wird durch das Bezirksamt dankeswerterweise fortlaufend aktualisiert und zu den Sitzungen des Hauptausschusses den Ausschussmitgliedern vorgelegt.

In der XX. Wahlperiode wurden bis zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage fünfzehn Anträge auf Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung gestellt.

Auf diese fünfzehn Anträge wurde in zehn Fällen der beantragte Betrag in voller Höhe bewilligt, in zwei Fällen ein reduzierter Betrag bewilligt und in zwei Fällen keine Förderung beschlossen. Einer der fünfzehn Anträge wurde durch den Antragsteller zurückgezogen.

 

3. Welche Gründe (formal oder inhaltlich) lagen jeweils für eine Nichtbewilligung vor?

Zu 3.

Bei den zwei nicht bewilligten Anträgen wurden die formalen Voraussetzungen für eine Bewilligung nach Auffassung des Hauptausschusses jeweils nicht erfüllt. Ein Antrag bezog sich auf die Erstattung bereits im vergangenen Jahr durch die Antragstellerin verausgabter Gelder, der zweite wurde durch einen Antragsteller gestellt, der bereits in 2016 bis zur Höchstgrenze von 2.000 Euro Förderung erhalten hatte.

 

4. Wie häufig wich die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses der BVV für die Vergabe der Sondermittel von der vorherigen Empfehlung des zuständigen Stadtrates/ der Stadträtin ab?

Zu 4.

In neun Fällen entsprachen die Beschlüsse des Hauptausschusses über Sondermittelanträge der vorherigen Empfehlung des zuständigen Bezirksamtsmitglieds. In einem Fall wurde die Zustimmung zu einem Antrag ohne vorherige Stellungnahme des Bezirksamts und ohne Befassung des Hauptausschusses durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Die Beschlüsse zu den beiden Anträgen, auf die ein reduzierter Betrag bewilligt wurde, wichen von der Stellungnahme des Bezirksamts insofern ab, als dieses jeweils die Bewilligung in vollem Umfange der Beantragung empfohlen hatte.

 

5. Wurden Gründe für die in 4. erfragten abweichenden Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses genannt, wenn ja welche?

Zu 5.

Selbstverständlich wurden und werden im Hauptausschuss Gründe für die Beschlüsse des Ausschusses genannt und erörtert. Zu den unter 4. erfragten zwei Beschlüssen, die nicht der Empfehlung des Bezirksamts entsprachen, wurde in einem Falle u.a. auf die Knappheit der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel und deren Relation zum beantragten Betrag verwiesen, im zweiten Falle die Förderung des Erwerbs von Schaumwein, mithin also eines alkoholischen Genussmittels, aus öffentlichen Geldern abgelehnt. Im Übrigen verweise ich auf die Protokolle zu den Sitzungen des Hauptausschusses.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lars Rauchfuß

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