Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Kleine Anfrage, BV Carolin Behrenwald (LINKE)

Sehr geehrter Herr Böltes,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

1.

Frage

Wie hoch wird die Zahl der im Bezirk tätigen weiblichen, männlichen und trans* Sexarbeiter*innen beziffert?

 

 

Antwort

Dazu liegen dem Gesundheitsamt keine belastbaren Zahlen vor.

In dem Bericht: „Nachbarschaft und Prostitution – Wie geht das?“, wird geschätzt, dass im Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Bereich der Kurfürstenstraße ca. 200 bis 220 Prostituierte tätig sind. Dazu gibt es eine kleinere Gruppe von ca. 15 bis 20 Personen, die als transsexuelle Sexarbeiter*innen tätig sind.

Nach einer Erhebung des Senats wird in Berlin mit ca. 8000 Prostituierten in mehr als 600 Bordellen, dem Straßenstrich und Wohnungsbordellen gerechnet.

 

 

 

 

 

 

2.

 

Frage

Wie hoch wird dabei der Anteil der 18-21 jährigen Sexarbeiter_innen beziffert?

 

 

Antwort

Dazu kanndas Gesundheitsamt keine belastbaren Angaben machen.

In dem o.g. Bericht wird davon ausgegangen, dass fast alle Sexarbeiterinnen im Bereich der Kurfürstenstraße 18 bis 35 Jahre alt sind.

 

 

3.

Frage

Welche Abteilung des Bezirksamtes wird für die Durchführung der Pflichtberatung nach dem neuen “Prostituiertenschutzgesetz” verantwortlich sein?

 

 

Antwort

Die gesundheitliche Beratung soll im Land Berlin an einer zentralen Stellestattfinden. Ob dies in Tempelhof-Schöneberg sein wird, ist noch nicht bekannt. Diese Aufgabe wird dann dem entsprechenden Gesundheitsamt zugeordnet.

 

 

4.

Frage

Wie viele Personalstellen werden vom Bezirksamt für notwendig erachtet, um die verpflichtenden Beratungen für die Sexarbeiter*innen im Bezirk zeitnah durchführen zu können?

 

 

Antwort

Das hängt davon ab, ob wie vorgesehen, eine zentrale Stelle für Berlin geschaffen wird. Über die Anzahl der VZÄ und die Qualifikationen muss ggf. noch verhandelt werden. Benötigt werden mindestens 1 bis 2 Sozialarbeiter_innen pro Bezirk sowie insgesamt 2 bis 3 Arztstellen, für die sich aus der Beratung ergebenen  medizinischen Untersuchungen.

 

 

5.

Frage

Mit welchen jährlichen Kosten rechnet das Bezirksamt durch den Einsatz von Sprachmittler*innen für die Pflichtberatungen im Bezirk?

 

 

Antwort

Die Frage hängt von den o.g. Bedingungen ab. Im Bereich der Kurfürsten-straße sind etwa 60 % der Sexarbeiter_innen nicht muttersprachlich deutsch. Gesamtstädtisch wird mindestens mit ca. 40 bis 50 % Sprachmittlungsbedarf für die Beratungen zu rechnen sein.

 

 

 

 

6.

Frage

Welche Vorkehrungen in Hinblick auf Datenschutz trifft die im Bezirk  für die gesundheitliche Pflichtberatung zuständige Behörde, um die dort dann gesammelten Daten vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen?

 

 

Antwort

Sollte das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg für den Teil der gesundheitlichen Beratung im Land Berlin zuständig werden, wird selbstverständlich sichergestellt, wie für alle Aufgaben des Gesundheitsamtes, dass alle Anforderungen des Datenschutzes eingehalten werden. Spezielle Regelungen können erst nach Beauftragung getroffen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schworck