Umsetzung des Teilhabechancengesetzes (THG) und sonstiger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

Kleine Anfrage Nr. 0441/XX der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel DIE LINKE

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes (THG) und sonstiger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

Sehr geehrter Herr Böltes,

zur o.a. Kleinen Anfrage habe  ich das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg zuständigkeitshalber um Beantwortung der Fragen gebeten:

1.) Gibt es ein Kontingent an potentiellen Teilnehmer_innen für unseren Bezirk zu dem bundesweiten, seit dem seit 1. Januar in Kraft getretenen THG, und wenn ja, wie viele Personen könnten, bzw. können davon profitieren?

Das aktuelle Kundenpotential stellt sich wie folgt dar:

Für Maßnahmen nach § 16e SGB II besteht aktuell ein Kundenpotential von 419 Personen.

Für Maßnahmen nach § 16i SGB II besteht aktuell ein Kundenpotential von 902 Personen.

Bei dem Kundenpotential ist die Motivation der Kund_innen zur Teilnahme an den Maßnahmen noch zu befragen.

Zuweisungsreif sind derzeit:

-          356 Personen bei Maßnahmen nach § 16e SGB II und

-          514 Personen bei Maßnahmen nach § 16i SGB II.

Dies bedeutet, dass die Kund_innen alle Voraussetzungen erfüllen und motiviert sind. Es muss dann eine passende Stelle (gemäß des jeweiligen Stellenprofils) gefunden werden.

2.) Wie viele Langzeitarbeitslose wurden bisher in dieses Programm aufgenommen?

Bisher wurden

-  18 Anträge von Langzeitarbeitslosen für Maßnahmen nach § 16e SGB II (8 Anträge noch offen)

-   92 Anträgen von Langzeitarbeitslosen für Maßnahmen nach § 16i SGB II (134 Anträge noch offen)

bewilligt. Hier sind die Arbeitsverträge unterschrieben.

3.) An welche Firmen und Einrichtungen wurden die Teilnehmer_innen dieser Maßnahme vermittelt, und mit welcher Qualifikationseinordnung?

Hierzu existieren keine gesonderten Auswertungen. Bei § 16i SGB II gibt es aktuell 27 Förderungen bei Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes; die restlichen Förderungen erfolgen mit Kofinanzierung des Landes Berlin.

4.) Ist diese Maßnahme bei Nichtannahme der Beschäftigung, mit Sanktionen, verbunden?

Da es sich bei den §§ 16 e und i um Regelinstrumente nach dem SGB II handelt, sind auch alle anderen Paragraphen gemäß der geltenden Vorgaben anzuwenden.

5.) Wie viele Abbrecher_innen bei dieser Maßnahme gab es bisher?

Bisher sind keine bekannt.

6.) Was waren die Gründe, wenn eine Maßnahme nach dem THG nicht weitergeführt wurden?

Bisher sind keine bekannt.

7.) Werden die Firmen und Einrichtungen, die Arbeit nach dem THG anbieten auf ihre geeignete Zuverlässigkeit hin überprüft?

Diese Kontrollfunktion obliegt nicht den Jobcentern.

8.) Welche weiteren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden derzeit noch gefördert?

Es werden alle Leistungen nach § 16 SGB II i. V. m. SGB III sowie alle speziellen Förderinstrumente des SGB II wie §§ 16b, 16c, 16d, 16f gefördert.

9.) Wie hoch sind die vorgesehenen Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für 2019 im Vergleich zu 2018?

Im Jahr 2018 wurden für Eingliederungsleistungen (inkl. BEZ (Beschäftigungszuschuss - dieses Förderinstrument gibt es nicht mehr, es handelt sich nur noch um Restfälle) 36.905.544 Euro zugeteilt. Abzüglich einer notwendigen Umschichtung in das Verwaltungskostenbudget i. H. v. 5.147.294 Euro standen 31.758.250 Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung. 

Für das Jahr 2019 wurden für Eingliederungsleistungen (inkl. BEZ) 41.046.743 € zugeteilt. Daraus ergibt sich gegenüber 2018 eine um 4.141.199 Euro höhere Zuteilung in 2019.

Abzüglich einer derzeitig notwendigen Umschichtung in das Verwaltungskostenbudget i. H .v. 2.993.146 Euro stehen aktuell 38.053.597 Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung. 

10.) Wurden alle für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für 2018 vorgesehenen Mittel verbraucht?

In 2018 wurden nicht alle verfügbaren Mittel verbraucht.

a) Wenn nein, was waren hierfür die Gründe?

Die erste Planung der Eingliederungsleistungen auf Basis des Schätzwertes umfasste 34.071.143,57 Euro. Im Juli 2018 erfolgte mit 36.905.544 Euro eine um rd. 2,8 Mio. Euro höhere Zuteilung der Eingliederungsmittel.

Aus dieser höheren Zuteilung ergab sich bereits ein Risiko für die Mittelausschöpfung. Zudem erforderte die unterjährige Verringerung der Umschichtung (u. a. aufgrund einer höheren Zuteilung im Verwaltungskostenbudget) zusätzlichen Handlungsbedarf. Notwendige Steuerungsmaßnahmen wurden ergriffen, um die zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich mit zusätzlichen Eintritten zu unterlegen.

In Anbetracht der unerwartet großen Herausforderungen konnte eine Investitionsquote von 80,1 % erreicht werden. Bei ursprünglich geplanter Zuteilung wären es 87,9 % gewesen.

b) Wie viel Mittel verbleiben, und was geschieht mit diesen?

Die verbliebenen Mittel sind dem Bundeshaushalt wieder zugeflossen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Schöttler

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