Fortbestand des Lortzingclubs in Lichtenrade

Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)

1. Frage

Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden durchgeführt, um das besondere
Gebäude sowie den Garten noch lange als Kinder- und Jugendeinrichtung
erhalten zu können?

Antwort

Es wurden keine nennenswerten Sanierungsarbeiten durchgeführt. Lediglich
punktuelle Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebs wurden durchgeführt.

 

2. Frage

Wann finden weitere Instandsetzungsmaßnahmen statt?

Antwort

Es wird derzeit vom Baumanagement das Investitionsvolumen für eine
mögliche Sanierung des Gebäudes geprüft. Hierzu fand am 28.08.2018 eine
erste Begehung statt.

 

3. Frage

Gibt es eine Planung zum Einsatz von Fördermitteln (z.B. aus dem BENEProgramm)
für die Einrichtung?

Antwort

Voraussetzung für jede Beantragung von Fördermitteln ist die Erstellung eines
Raumnutzungskonzepts und die Angabe der voraussichtlichen Kosten. Hierzu
gibt es derzeit keine verlässlichen Angaben.

 

4. Frage

Plant das Bezirksamt das Grundstück des Lortzingclubs ganz oder teilweise
(z.B. über Erbbaupacht) zu veräußern?

Antwort

Nein, dies ist nicht mehr geplant.

 

5. Frage

Welche aktuellen Baunutzungsplanungen gibt es für das Grundstück?

Antwort

Der langfriste Betrieb einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung.

 

6. Frage

Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, das Gebäude des Lortzingclubs unter
Denkmalschutz stellen zu lassen und wenn ja, welche Voraussetzungen
müssten aus Sicht des Bezirksamtes erfüllt sein?

Antwort

Es gibt keinerlei Bestrebungen das Gebäude unter Denkmalschutz stellen zu
lassen.
Sollte das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden, so hätte dies
erhebliche Folgen für die Nutzbarkeit als Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtung. Einfache Umgestaltungsprozesse (bspw. farbliche
Veränderungen von Räumen oder auch die Außenwände) würde in
erheblichen Umfang eingeschränkt werden.

 

7. Frage

Für welchen Zeitraum besteht der derzeitige Nutzungsvertrag für den
Lortzingclub zwischen und dem Träger?

Antwort

Es besteht zwischen dem Träger und dem Bezirksamt kein Nutzungsvertrag.
Der Träger und das Jugendamt konnten sich nicht auf einen gemeinsamen
Nutzungsvertrag einigen. Die Kooperationsvereinbarung wurde zum
31.12.2018 gekündigt.

 

8. Frage

Ist ein Nutzungskonzept mit einem oder mehreren Trägern für die Zukunft
vorgesehen und wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?

Antwort

Im Jugendhilfeausschuss ist es angedacht am 26.09.2018 über das weitere
Vorgehen zu beraten. In der Regel wird dies über ein
Interessenbekundungsverfahren umgesetzt.

 

9. Frage

Gibt es Pläne des Bezirksamts, einen neuen Träger für den Lortzingclub zu
suchen?

Antwort

Siehe Antwort 8.

 

10. Frage

Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den Lortzingclub als
Jugendfreizeiteinrichtung in kommunale Trägerschaft zu überführen?

Antwort

Überlegungen diesbezüglich gibt es im Moment nicht. Ad hoc wäre dies nicht
möglich, da kein Personal zur Verfügung stehen würde.