Übertragung von Erbbaurecht an Schulimmobilien

Kleine Anfrage, BV Carolin Behrenwald (LINKE)

Sehr geehrter Herr Böltes,


die o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:


1. Gibt es unter den Schulgrundstücken in Tempelhof-Schöneberg die im
Rahmen der Abgabe der Zuständigkeit für die Schulsanierung an die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgegeben werden
sollen solche, bei denen SenStadtWohn gemäß dem „2-Phasen-Modell“
dauerhaft Landesbaudienstleister sein soll?

Gemäß Beschluss des Senates von Berlin vom 27.06.2017 sollen alle noch nicht
begonnenen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen mit einem Volumen jeweils von
mehr als 10 Mio EUR nicht mehr durch die Bezirke, sondern durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Wohnen oder durch die HOWOGE
durchgeführt werden. Die Bezirke hatten darüber hinaus die Optionsmöglichkeit
Maßnahmen mit einem Volumen von jeweils 5,5 Mio EUR bis 10 Mio EUR an das
Land abzugeben. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgender aktueller Sachstand:

Für Tempelhof-Schöneberg wird SenStadt Wohnen die Bauherreneigenschaft an folgenden Schulstandorten übernehmen:

a) Paul-Simmel-Grundschule

b) Neubau einer Grundschule an der Marienfelder Allee

c) Gustav-Langenscheidt-Schule

d) Rückert-Gymnasium

e) Teltow Grundschule

Modulare Ergänzungsbauten (sog. MEBs) sollen an folgenden Standorten durch SenStadt errichtet werden:

f) Theodor-Haubach-Schule

g) Friedenauer Gemeinschaftsschule

Die HOWOGE wird als Baudienststelle für folgende Schulstandorte zuständig sein:

h) Solling-Schule

i) Neubau einer ISS am Tirschenreuter Ring

j) Neubau einer ISS an der Eisenacher Straße

k) Georg-Büchner Gymnasium

 

2. Wurden bereits Grundstücke von Schulen in Tempelhof-Schöneberg vom
Bezirk an den Senat übertragen?

Nein
 

3. Werden die Schulgrundstücke wie geplant per Erbbaurecht an die HOWOGE
bzw. ihre Tochtergesellschaft gebunden, dort bilanziert und dann beliehen?

Die HOWOGE wird selbst - und nicht durch eine Tochtergesellschaft - die
Maßnahmen zur Berliner Schulbauoffensive durchführen.
Im Rahmen von Erbbaurechtsverträgen zwischen dem Land Berlin und der
HOWOGE wird es der HOWOGE ermöglicht auch Kredite zur Finanzierung
aufzunehmen. Die HOWOGE wird die Schulen an die Bezirke vermieten. Der
Mietzins wird sich an der Höhe der Gesamtkosten der Sanierung bzw. Neubaus
orientieren. Die Bezirke werden hinsichtlich der Mietbelastung durch das Land Berlin
frei gestellt, d.h. nicht zusätzlich belastet. Die Mietkosten sollen für die Bezirke im
Rahmen der Basiskorrektur erstattet werden.
Grundsätzlich gilt: Die Schulträgerschaft bleibt immer bei den Bezirken.

 

4. Wie und in welcher Form wurde die Bezirksverordnetenversammlung
darüber informiert, wie die Details der Grundstücksübertagung und
Beleihung der Grundstücke ausgestaltet sind?

Der Senat von Berlin hat hierzu noch keinen Beschluss gefasst. Insoweit stehen die
Details hierzu noch nicht fest. Im FM-Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung wurde kontinuierlich über die Zwischenstände Bericht erstattet.
Eine Grundstücksübertragung findet im Übrigen nicht statt. Bei einem
Erbbaurechtsvertrag bleibt das Land Berlin Eigentümerin der Grundstücke. Das
Erbbaurecht gibt der HOWOGE als Erbbauberechtigten lediglich das Recht eine
Schule zu errichten oder eine bestehende Schule zu sanieren bzw. zu erhalten. Es
handelt sich somit um ein grundstücksgleiches Recht, das nach Ablauf des
Erbbaurechtsvertrages erlischt.

 

5. Ab welchem Zeitpunkt ist die Beleihung der entsprechenden
Schulgrundstücke geplant?

Ich verweise auf meine Antwort zur Frage 4 und ergänze, dass auf der Grundlage
der Beschlussfassung durch den Senat und der Beratung im Rat der Bürgermeister
die vertraglichen Details von der Senatsverwaltung für Finanzen ausgearbeitet
werden. Ob überhaupt eine Beleihung des Erbbaurechtes (!) erfolgen wird, kann
derzeit noch nicht beantwortet werden.

 

6. Wird vertraglich und juristisch ausgeschlossen, dass die
Tochtergesellschaft der HOWOGE sogenannte ÖPP-Verträge über die
Schulsanierungen abschließt?

Die HOWOGE wird keine Tochtergesellschaft für den Schulbau gründen.
Das Erbbaurecht soll durch die HOWOGE wahrgenommen werden, damit sie als
verantwortliche Bauherrin und Baudienststelle selbst tätig sein kann.
Weitere Details können erst nach der Beschlussfassung durch den Senat von Berlin
mitgeteilt werden.
Das Bezirksamt wird weiterhin über den weiteren Verlauf im FM-Ausschuss Bericht
erstatten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Oltmann
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und
Stadtrat für Stadtentwicklung und Bauen