Regelung des Lieferverkehrs und Fahrradabstellplatz zur Einkaufspassage Tempelhofer Damm

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Erkenntnisse des Verkehrsgutachtens zum Bau des T-Damm-Centers im Hinblick auf die heutige Situation, insbesondere in der Kaiserin-Augusta-Straße, wo sich die Lieferrampe befindet?

Ein Verkehrsgutachten ist innerhalb des Fachbereichs Stadtplanung nicht bekannt, bzw. es konnte innerhalb der Bearbeitungszeit dieser Anfrage nicht recherchiert werden, ob ein Verkehrsgutachten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben erstellt wurde.

Dies war im Rahmen der planungsrechtlichen Beurteilung des Bauvorhabens auch  nicht notwendig, da der Standort des ehemaligen Straßenbahndepots bereits als Einzelhandelsstandort innerhalb des Stadteilzentrums „Tempelhofer Damm“ bestand. Die geplante und ausgeführte Verlagerung des Eingangsbereichs von der Kaiserin-Augusta-Straße zum Tempelhofer Damm (mit der Ansiedelung ergänzender neuer Einzelhandelsbetriebe im Eingangsbereich) hatte zum Ziel, den Standort als solchen sowie das Stadtteilzentrum insgesamt zu stärken. Die Beurteilung der Lieferrampe war davon nicht berührt.

 

2. Welche Vereinbarungen wurden mit dem Unternehmen getroffen, um die Anwohnerschaft vor Lärmbelästigungen und Luftverunreinigung zu schützen?

Im Zusammenhang mit dem Umbau des ehem. Straßenbahndepots (2014) in der Friedrich-Wilhelm-Straße 17/19 und dem ergänzenden Neubau am Tempelhofer Damm 198/200 wurde eine Vereinbarung  mit dem Eigentümer und dem Fachbereich über durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen geschlossen. Diese Maßnahmen sind durchgeführt worden. Weitere Vereinbarungen wurden seitens des Stadtplanungsamtes nicht geschlossen.

 

3. Welche Absprachen wurden mit dem Unternehmen über mögliche Wartezeiten für Lieferanten getroffen?

Keine, das Bauvorhaben war planungsrechtlich zulässig.

 

4. Warum wurde die Fläche im Innenhof, direkt neben der Lieferrampe nicht für das Be-/Entladen kleiner Lieferanten vorgesehen, so dass große Lieferanten direkt an die Lieferrampe fahren können und nicht in zweiter Reihe auf der Straße bei laufender Kühlung warten müssen?

Diese Variante war nicht Gegenstand der planungsrechtlichen Prüfung.

 

5. Welche Lösungsmöglichkeit sieht das Bezirksamt, um die derzeitige Situation der Anwohnerschaft (Luftverschmutzung und Lärmbelästigungen) zu verbessern?

Diese Frage kann im Rahmen der kleinen Anfrage nicht beantwortet werden, da sie einen Themenkreis berührt, der weit über das Bau- und Planungsrecht hinausgeht.

 

6. Welche Vereinbarungen wurden mit dem Betreiber des T-Damm-Centers im Hinblick auf Abstellmöglichkeiten für Fahrräder getroffen und wie beurteilt das Bezirksamt die Situation, dass es keine Möglichkeit gibt ein Fahrrad vor dem Eingangsbereich anzuschließen?

Keine, das Bauvorhaben war planungsrechtlich zulässig.

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