Schulbau und Schulsanierungen im Bezirk

Kleine Anfrage, BV Elisabeth Wissel (LINKE)

Frage 1

Warum hat das Bezirksamt vier sanierungsbedürftige Schulen, mit geschätzten Kosten zwischen 5,5 bis 10 Mio. Euro und fünf Schulen mit Sanierungen über 10 Mio. Euro an die Senatsverwaltung zur Schulsanierung abgegeben, a) obwohl Personal im Hochbauamt aufgestockt wurde und noch weitere Stellen dazu kommen werden.

b) sechs Berliner Bezirke diesbezüglich keine Maßnahmen angemeldet haben?

Antwort

Das Bezirksamt hat – den Optionen des Senatsbeschluss S-328/2017 vom 11.04.2017 entsprechend – einzelne dringliche Schulbauvorhaben „optiert“.

Die Vorhaben sollen entweder unter Federführung der HOGOWE oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen realisiert werden.

Der Fachbereich Hochbau verfügt gegenwärtig über 54 Stellen; hiervon sind gegenwärtig 12 Stellen unbesetzt.

Allein in der aktuellen Investitionsplanung 2017-2021 sind bezirkliche Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 490 Mio € aufgeführt. Überwiegend handelt es sich um Grundinstandsetzungsmaßnahmen, häufig in Kombination mit Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen bei bestehenden Schulen, also bei laufendem Betrieb. Bereits innerhalb der nächsten 12 Monate müssten bei diesen Vorhaben bauvorbereitende Maßnahmen eingeleitet werden.

Ferner wird ab dem Haushaltsjahr 2018 das Volumen der Bauunterhaltung für Schulen von 5.847 T€ (2017) auf nunmehr 14.320 T€ erhöht; ebenfalls erhöht wurde der Jahresansatz des Schulanlagensanierungsprogrammes (Schul SP) von 5.384 T€ (2017) auf nunmehr 9.613 T€.

Der Umfang und die Dringlichkeit des Sanierungsbedarfes sowie das anstehende Neubauvolumen stellt sich in den Bezirken sehr unterschiedlich dar. So reicht beispielsweise der  Sanierungsbedarf von 38,1 Mio € pro Bezirk bis 342,7 Mio € pro Bezirk. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die jeweilige Personalsituation in ihrem Verhältnis zum jeweiligen Aufgabenvolumen von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich dar.

 

Frage 2

Gibt es in unserem Bezirk auch Schulneubau und Bau von Sporthallen a) wenn ja, wie viele? b) wo, der dann in den Aufgabenbereich der sogenannten Schulbauoffensive des Senats fällt?

Antwort

Nach aktuellem Stand der I-Planung 2017-2021 sind im Bezirk Tempelhof-Schöneberg 4 Schulneubauten vorgesehen; bei 3 Vorhaben ist der Neubau jeweils einer Sporthalle Bestandteil des Raumprogrammes (Ausnahme: Im Falle des Neubaus der Gustav-Heinemann-Schule ist bereits eine Sporthalle auf dem Grundstück am Tirschenreuther Ring vorhanden).

Zusätzlich ist in unserem Bezirk der Neubau von 2 Sporthallen vorgesehen, jeweils als Ergänzung bzw. Erweiterung bereits bestehender Schulstandorte.

Nach aktuellem Stand fallen in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder der HOWOGE folgende Vorhaben:

 

Maßnahmen

Kostenrahmen in T€

-  3701 / 701 11

ISS Tirschenreuther Ring;

Neubau einer Integrierten Sekundarschule, Tirschenreuther Ring

 

22.000

-  3702 / 701 13

ISS Eisenacher Straße;

Neubau einer Integrierten Sekundarschule, Eisenacher Straße

 

28.000

-  3701 / 701 12

Grundschule Marienfelder Allee;

Neubau einer Grundschule, Marienfelder Allee 240

17.000

-  3702 / 701 14

Friedrich-Bergius-Schule;

Neubau einer Sporthalle, Perelsplatz 6

5.600

 

Sowohl im Rahmen der jährlich fortzuschreibenden Investitionsplanung als auch der Arbeitsplanung können Veränderungen bei den Maßnahmen selbst und deren Zuordnung zu den jeweiligen Baudienststellen bzw. der HOWOGE noch erfolgen.

 

Frage 3

Hat der Bezirk Einfluss bzgl. der Priorität bei Sanierungen oder Neubau, welche Kriterien spielen dabei eine Rolle?

Antwort

Die Prioritäten bei Sanierungsmaßnahmen werden durch das Bezirksamt aufgrund der gesetzlichen Verantwortung als Schulträger festgelegt.

Die Prioritätensetzung bei Investitionsvorhaben, welche aus der pauschalen Zuweisung finanziert werden, erfolgt ausschließlich durch das Bezirksamt bzw. entsprechende Beschlüsse der BVV.

Die Prioritätensetzung für Investitionen, welche aus der gezielten Zuweisung finanziert werden, werden in der Regel innerhalb eines fortlaufenden Dialoges zwischen den bezirklichen Schulträgern und der Senatsschulverwaltung festgelegt. Über die hieraus zu entwickelnde Finanz- und Investitionsplanung entscheidet dann der Senat.

 

Frage 4

Hat der Bezirk Einfluss bei Sanierungen oder Neubau bzgl. der Flächengröße, insgesamt, der Raumgröße, der Nutzung der Räume, der Ausstattung der Räume, wenn ja wie sind die Vereinbarungen geplant?

Antwort

Sowohl bei Neuvorhaben als auch bei größeren Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen bilden berlineinheitliche Raum- und Ausstattungsprogramme die entscheidende Planungsgrundlage. Für diese Raum- und Ausstattungsprogramme ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verantwortlich.

Innerhalb bestimmter Grenzen kann der Bezirk von diesen Standards abweichen, um spezifische pädagogische Profile zu unterstützen oder im Falle bereits bestehender Gebäude bzw. bestehender schulischer Institutionen Optimierungen vorzunehmen.

 

Frage 5

Gibt es seitens des Bezirks Vorgaben zu den Sanierungs-Ausgaben der einzelnen Objekte?

Antwort

Die Höhe der Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen einzelner Objekte wird u.a. definiert über die Dringlichkeit und den Umfang von Bauarbeiten innerhalb der verfügbaren Jahresgesamtbudgets.

 

Frage 6

Wird die Höhe der Miete der Schulgebäude, der an die Senatsverwaltungen abgegebenen Schulen und der möglichen neu gebauten Schulen, pro qm landesweit einheitlich sein, oder hängt diese von den Kosten vor Ort ab?

Antwort

Eine abschließende Entscheidung des Senats über die entsprechenden Geschäftsmodelle und über die Refinanzierung, insbesondere im Falle der HOWOGE, ist bisher nicht erfolgt.

 

Frage 7

Wird es eine Kreditbegrenzung für die Teilfinanzierung über Kredit, für genau diese (abgegebenen) Schulgrundstücke geben?

Antwort

Über das künftige Geschäftsmodell, welches die Grundlage für die Übernahme von bezirklichen Schulbaumaßnahmen bilden wird, ist - wie zuvor dargelegt - seitens des Senats noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Es ist ferner davon auszugehen, dass eine entsprechende Senatsvorlage auch dem Rat der Bürgermeister (RdB) vorlegt werden wird.

 

Frage 8

Ab wann wird das Mietverhältnis beginnen und wie lange wird das Mietverhältnis betreffend der „abgegebenen Objekte“ mit der Tochtergesellschaft der HOWOGE andauern, wird die Dauer des Mietverhältnisses von Anfang an festgelegt, oder entscheiden die noch ausstehenden Kosten (Sanierungen oder Bau) dann die Mietdauer?

Antwort

Hier verweise ich auf die Antwort zu Frage 7.

 

Frage 9

Bis 2019 sollen Ergänzungsbauten an 73 Schulen vorgenommen werden, die direkt aus dem Landeshaushalt finanziert werden, welche Ergänzungsbauten sind es in unserem Bezirk, die so finanziert werden?

Antwort

Nach gegenwärtiger Planung sollen weitere modulare Ergänzungsbauen (sog. „MEB’s) aus dem Landeshaushalt an folgenden Standorten finanziert werden:

a) Friedenauer Gemeinschaftsschule, Rubensstraße

b) Theodor-Haubach-Schule, Grimmstraße

 

Frage 10

Welche Ergänzungsbauten sind im Bezirk schon fertig gestellt?

Antwort

Im Jahr 2017 wurde ein modularer Ergänzungsbau auf dem Standort der Paul-Simmel-Grundschule fertiggestellt.

 

Frage 11

An 10 Standorten sollen Schulen in beschleunigten Verfahren entstehen, ist unser Bezirk mit einem oder mehreren Objekten dabei?

Antwort

An den 10 Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulbauvorhaben (sog. „MOB’s“) ist der Bezirk Tempelhof-Schöneberg nicht beteiligt. Vor dem Hintergrund der regionalen demografischen Entwicklung liegt hier der regionale Schwerpunkt u.a. in den nordöstlichen Regionen des Landes Berlins.

 

Frage 12

20 Neubauten werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gebaut, sind auch Neubauten von Tempelhof-Schöneberg unter dieser Option dabei?

Antwort

Eine abschließende Entscheidung über die Aufgabenverteilung von Neubauvorhaben zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen bzw. der HOWOGE ist gegenwärtig noch nicht erfolgt.

 

Frage 13

Wird vertraglich und juristisch ausgeschlossen, dass die Tochtergesellschaft der HOWOGE sogenannte ÖPP-Verträge über die Schulsanierungen abschließt?

Antwort

Hier verweise ich auf die Antwort zu Frage 7.