"Schneller-Bauen-Gesetz" – ohne Bezirksamt und BVV geht es besser?

Kleine Anfrage an das Bezirksamt von Harald Gindra (DIE LINKE).

Frage: Ist dem Bezirksamt das Eckpunktepapier des Senats für ein "Schneller-Bauen-Gesetz" bekannt, wonach zukünftig Bau- und Genehmigungsverfahren für "größere" Bauprojekte von der Bezirks auf die Landesebene übertragen werden sollen?

Antwort: Das Eckpunktepapier des Senats für ein „Schneller-Bauen-Gesetz“ liegt dem Bezirksamt nicht vor. 2. Wie bewertet das Bezirksamt das Vorhaben des Senats? Ohne Kenntnis des Eckpunktepapiers kann eine Bewertung dessen Inhalts nicht vorgenommen werden. 3. Wird / wurde das Bezirksamt vom Senat in die Planungen zum "Schneller-Bauen-Gesetz" einbezogen und, wenn ja, welche Stellungnahmen, Hinweise und Vorschläge gab es vom Bezirksamt? Die Senatsverwaltung stellte im Oktober 2023 eine Auflistung von rund 160 Ideen zur Stellungnahme zur Verfügung, welche als Grundlage für das Schneller-Bauen-Gesetz dienen sollten. Diese Ideensammlung wurde durch das Stadtentwicklungsamt bearbeitet und im November als Stellungnahme an die Senatsverwaltung übersandt. Inhalt der Beteiligung waren höchst
unterschiedliche Themen. Nur beispielhaft nenne ich:

  • die Vereinfachung bzw. Flexibilisierung des Rechts einschließlich des Verfahrensrechts und
    die Einführung von weiteren Genehmigungsfiktionen,
  • die Wiedereinführung der Schlusspunkttheorie in der Bauordnung (danach umfasst
    die Baugenehmigung zugleich alle weiteren notwendigen Genehmigungen),
  • die Reduzierung der fachlichen Anforderungen in der Bauleitplanung,
  • den künftigen Umgang mit Partizipation,
  • die Harmonisierung der Rechtsanwendung durch die Bezirke,
  • die weitere Vereinheitlichung der Ämterstrukturen der Bezirksämter,
  • die Einführung einer Projektsteuerung auf bezirklicher Ebene in Gestalt eines
    Wohnungsbaukoordinators, „Projektlotsen“
  • die weitere Digitalisierung von Aktenbeständen und Verfahren,
  • das Haushaltsrecht einschließlich der KLR,
  • die Reduzierung des Aufwandes bei Akteneinsichtsanträgen,
  • die Gewinnung, Bindung und Entwicklung von qualifizierten Personal einschließlich der
    Ausbildung, der Beschleunigung von Stellenbesetzungen und des Abbaus von Gehalts
    unterschieden zwischen der Senats- und den Bezirksverwaltungen.

Die Antwort erfolgte durch Eva Majewski, Stadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management.

 

Die Antwort als PDF findet sich hier:

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