Sanktionspraxis bei ALG-II-Leistungsbezieher:innen und Umgang in der Coronapandemie in Tempelhof-Schöneberg

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

1.) Wie hoch war die Zahl und die prozentuale Quote der von Sanktionen betroffenen Bezieher:innen von SGB-II-Leistungen im Jahr 2019 und 2020?

2.) Wer war von Sanktionen im o.g. Zeitraum betroffen, bitte prozentuale Aufgliederung und in absoluten Zahlen: a) unter 25jährige b) über 55jährige, c) Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, d) Alleinerziehende e) Männer und Frauen, f) Migranten?

3.) Welche Gründe führten zu den oben aufgeführten Sanktionen, bitte aufschlüsseln prozentual und in absoluten Zahlen nach a) sogenannten Meldeversäumnissen, b) Nichtantritt eines Arbeitsverhältnisses oder einer Jobcentermaßnahme?

4.) Wie viele betroffene Menschen haben durch Sanktionen ihre Wohnung verloren?

5.) Wie viele von Sanktionen Betroffene haben im genannten Zeitraum Widerspruch eingereicht?

6.) In wie vielen Fällen musste den eingereichten Widersprüchen stattgegeben werden?

7.) Welche Möglichkeiten werden vom Bezirksamt gesehen um zukünftig Sanktionen eher zu vermeiden?

8.) Werden derzeit, wegen der Coronapandemie, Beratungen durch die Fallmanager telefonisch oder per Videocall durchgeführt, wenn ja, a) wie viele finden im Monat durchschnittlich statt? b) wie viele analog geführte Gespräche finden im Monat durchschnittlich statt?

9.) In wie vielen Fällen wurde bei ALG-II-Beziehenden während der Coronazeit 2020 ein Härtefallmehrbedarf gewährt?

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