Offene Fragen zu Potse und Drugstore

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

Kleine Anfrage - lfd. Nr. 0303/XX
der Bezirksverordneten Bezirksverordneten Elisabeth Wissel DIE LINKE

über

Offene Fragen zu Potse und Drugstore

Sehr geehrter Herr Böltes,
die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

1. Frage
Gibt es inzwischen einen unterschriebenen Mietvertrag zu den beiden in der
Gr. Anfrage (Drs. 808) genannten Objekte in der Potsdamer Straße, wenn
nein, weshalb?

Antwort

Die Verhandlungen zu den geplanten Mietverträgen sind noch nicht
abgeschlossen. Die Abteilung Stadtentwicklung und Bauen verhandelt derzeit
mit der GEWOBAG bezüglich eines Mietobjektes in der Potsdamer Straße und
die Abteilung Jugend, Umwelt, Gesundheit, Schule und Sport mit der BIM
bezüglich eines weiteren Mietobjektes in der Potsdamer Straße.
Aufgrund der angespannten Marktsituation bei Gewerbeimmobilien im
Innenstadtbereich gestalten sich diese Verhandlungen schwierig. Hinzu
kommt, dass entsprechend der geplanten Nutzungen teilweise Umbauten bzw.
Herrichtungen erfolgen müssen. Gerade angesichts der aktuellen
Entwicklungen und Berichterstattung über die Projekte ist es schwierig,
künftige Vermieter davon zu überzeugen, dass keine Nutzungskonflikte mit
anderen Gewerbemietern entstehen werden.

2. Frage
Wie viel qm Fläche sind in den einzelnen Gebäuden für die Jugend-
Einrichtungen vorgesehen?

Antwort

Vorgesehen ist die Anmietung von 371 qm im ersten Objekt und 342 qm
zuzüglich Kellerräume im zweiten Objekt. Das Ergebnis der
Mietverhandlungen bleibt im Detail abzuwarten.

3. Frage
Ist bei dem Raumnutzungskonzept auch jeweils ein Konzertraum vorgesehen,
sowie Schallschutz in den Räumen?

Antwort

Es ist nicht möglich Räume anzumieten, die schon von vornherein alle
Voraussetzungen für die gewünschte Nutzung vollständig umfassen. Hier
werden auch im Laufe der Nutzung weitere Herrichtungen und Umbauten nötig
werden. Inwieweit es gelingt, in den Räumlichkeiten, die wir derzeit für die
Nutzung als Veranstaltungsräume vorsehen, zwei getrennte
Konzertveranstaltungen gleichzeitig durchzuführen, ist derzeit noch nicht
abzusehen. Notwendiger Schallschutz in den Räumen wäre gegebenenfalls
durch das Bezirksamt bzw. die Nutzer*innen herzustellen; er ist weder in den
Verhandlungsobjekten vorhanden noch kann es den Vermietern als Auflage
gegeben werden, diesen herzustellen.

4. Frage
Zu welchen Bedingungen werden die Räume von der BIM und der Gewobag
an das Bezirksamt vermietet
a) Höhe der Miete
b) Dauer des Mietvertrages?
c) Konzertbetrieb ist möglich
d) vertraglich garantierte Nutzung für Drugstore und Potse?

Antwort

Diese Fragen können erst beantwortet werden, wenn die Mietverträge
abgeschlossen wurden. Alle Details befinden sich noch in der Verhandlung.

5. Frage
Gibt es eine Umzugsfrist, wenn die nötigen Umbauten in den beiden
vorgesehenen Objekten für Drugstore und Potse nicht bis zum Januar 2019
fertig werden?

Antwort

Der Mietvertrag für die jetzigen Räume der Potsdamer Str. 180 endet am
31.12.2018. Der Vermieter hat keine Bereitschaft gezeigt, eine Nutzung der
Räume über diesen Zeitpunkt hinaus zu vereinbaren. Wenn also mit der
Umzugsfrist gemeint ist, ob die Jugendlichen die jetzigen Räume länger
nutzen können als bis zum 31.12.2018, so ist dies zu verneinen.
Natürlich wird das Bezirksamt gemeinsam mit den Kollektiven, wenn die
angemieteten Räume nicht bis zum Januar 2019 fertig gestellt sind,
Übergangslösungen für die Zwischenzeit finden müssen.

6. Frage
Welche Nutzungen finden in den vorgesehen Objekten in der Potsdamer
Straße noch statt?

Antwort

Es handelt sich sowohl um Gewerbenutzung (Büro und anderes nicht
störendes Gewerbe), als auch Wohnnutzungen.

7. Frage
Gibt es eine Nutzungseinschränkung bzgl. Konzertbetriebs?

Antwort

Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Verträge tatsächlich
abgeschlossen sind und geklärt ist, inwieweit durch bautechnische
Maßnahmen entsprechende Nutzungsvoraussetzungen sichergestellt sind.

8. Frage
Haben die Kollektiv-Vertreter_innen ihr Einverständnis zu den neuen Räumen
gegeben?

Antwort

Die Kollektive kennen beide Objekte und sind an der Entscheidung, ob diese für ihre                                                                Nutzungszwecke geeignet erscheinen, beteiligt worden. Grundsätzlich
halten auch die Kollektive die beiden Ersatzstandorte für ihre Zwecke
geeignet.

9. Frage
Werden die von den Kollektiven erstellten Nutzungskonzepte vom Bezirksamt
akzeptiert?

Antwort

Die von den Kollektiven erstellten Nutzungskonzepte sind die Grundlage für
die Suche nach geeigneten Ersatzstandorten gewesen. Zur Entscheidung über
eine mögliche Anmietung sind die Kollektive ebenfalls hinzugezogen worden.
Grundsätzlich akzeptiert das Bezirksamt also die Nutzungskonzepte von
Drugstore und Potse. Natürlich muss bei den Verhandlungen um die
Anmietung von Räumen auch auf die Interessen der Vermieter und anderen
Nutzer im Haus Rücksicht genommen werden. Es ist nicht zu vermeiden, dass
hierbei Kompromisse bezüglich bestimmter Nutzungsformen und -umfänge
gefunden werden müssen.

10. Frage
Werden die Standorte als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
Kinder-und Jugendfreizeiteinrichtungen für die Zukunft gesichert?

Antwort

Gemeinbedarfsflächen können gemäß Bau und Planungsrecht
(Baugesetzbuch §§ 5 und 9) ausschließlich in Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen zweckbestimmt festgesetzt werden. Über Aufwand, Dauer
und Erfolgsaussichten für das Aufstellen oder Verändern dieser baurechtlichen
Planungsgrundlagen muss hier nicht berichtet werden (wird als bekannt
vorausgesetzt).
Bei den Verhandlungsobjekten handelt es sich jedoch um anzumietende
Gewerberäume. Hierfür ist eine Festlegung als Gemeinbedarfsfläche mit
Zweckbestimmung bindend nicht möglich, sondern Nutzungszweck,
Nutzungsdauer und Nutzungsumfang sind Gegenstand der vertraglichen
Vereinbarungen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schworck