Probleme Greizer Viertel Marienfelde

Kleine Anfrage – gemäß § 40 der Geschäftsordnung der BVV der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel, Die Linke zum Thema: Probleme im Greizer Viertel Marienfelde

Die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es ein Rattenproblem im Greizer Viertel gibt, wenn ja, welche nachhaltigen Maßnahmen wurden bzw. werden dagegen unternommen?

Dem Gesundheitsamt ist bekannt, dass das Auftreten von Ratten im Greizer Viertel gemeldet wurde. Entsprechend der Schädlingsbekämpfungsverordnung ist die zuständige Hausverwaltung umgehend kontaktiert worden, die eine Fachfirma zur Rattenbekämpfung beauftragt hat.
Die Maßnahmen laufen. Je nach Befallstärke kann eine Bekämpfung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Mieter wurden auf die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Müllentsorgung hingewiesen.

Vor Ort laufen Baum- und Sanierungsmaßnahmen, dabei kann es zu einem temporär vermehrten Auftreten von Ratten kommen. Die Hausverwaltung kontrolliert zusätzlich zu den Bekämpfungsmaßnahmen durch die Fachfirma das Gelände regelmäßig auf Rattenbefall und leitet bei Bedarf umgehend entsprechend notwendige Maßnahmen über die Fachfirma ein.

Das Gesundheitsamt steht bis zum Abschluss der Maßnahmen im Austausch mit der Hausverwaltung.

2. Wie kann ein solch massives Ratten-Auftreten vom Vermieter verhindert werden?

Nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung hat die pflichtige Person das Auftreten von Ratten unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen und eine Fachkraft mit der
Bekämpfung zu beauftragen. Neben der Bekämpfung ist die Vermehrung und Verbreitung der Ratten durch die Beseitigung von evtl. vorhandenen Sicherungsmängeln zu verhindern. Insbesondere sind Abfälle unverzüglich und regelmäßig zu entsorgen, Lebensmittel so zu lagern und Futterreste umgehend zu beseitigen, dass Ratten keinen Zugang haben. Darüber hinaus sind schadhafte Ver- und Entsorgungsleitungen unverzüglich instand zu setzen.

3. Wie häufig wurde von Degewo-Mieterinnen und Mietern die Wohnungsaufsicht bzgl. Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung, im Greizer Viertel kontaktiert und um welche Mängel ging es dabei?

4. Welche Maßnahmen wurden nach möglicher der o.g. Mängelmeldung durch das Bezirksamt veranlasst?

5. Wurde vom Bezirksamt nach einer möglichen wohnungsaufsichtlichen Anordnung Kontrollen bzgl. Der Umsetzung durchgeführt, wenn nein, warum nicht?


Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammengefasst beantwortet. Zu den Straßen Lichterfelder Ring, Greizer Straße, Stadtilmer Weg und Kruseweg sind die letzten Mängelmeldungen vor 10 Jahren erfolgt. Seither gab es keine neuen Meldungen an die Wohnungsaufsicht. Maßnahmen und deren Kontrolle waren deshalb nicht erforderlich.

6. Gab es Bußgeldbescheide an die Degewo wegen nicht fachgerechter Arbeiten?

Nein.

7. Wie wird generell kontrolliert, ob Asbestsanierungen vorschriftsmäßig durchgeführt werden und wie im speziellen Fall im Greizer Viertel?

Es erfolgt keine anlasslose Kontrolle der Ausführung von Asbestsanierungsarbeiten durch die Bau- und Wohnungsaufsicht. Die Bauaufsicht geht jedoch substanziellen Hinweisen auf das Vorhandensein von Gefahren für Leben und Gesundheit nach, die von baulichen Anlagen

ausgehen. Solche Gefahren können auch von Asbest ausgehen, wenn beispielsweise der Eigentümer seinen Instandhaltungspflichten nicht nachkommt.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) ist
zuständig, wenn die Sicherheit bzw. Gesundheit von Beschäftigten gefährdet ist oder wird und die Regelungen des Gefahrstoffrechts, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 (TRGS: Technische Regel für Gefahrenstoffe), betroffen sind. Sanierungen an asbesthaltigen Bauteilen müssen vor Durchführung dem LAGetSi angezeigt werden.


Das LAGetSi kann einen Baustopp verfügen, wenn asbesthaltige Wohnungen unter Missachtung der geltenden Gefahrschutzbestimmungen saniert werden.

8. Hat das Bezirksamt Eingriffsmöglichkeiten, wenn „Schwarzarbeiten" bei den Sub- Sub-Firmen, die für die städtischen Wohnungsunternehmen arbeiten, bekannt werden, wenn ja, welche?

Nein. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist insoweit nicht zuständig. Mit der Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben wurde der Bezirk Pankow zum 19.11.2020 berlinweit zuständig für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz in Verbindung mit der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung. Seither ist der Bezirk Pankow die zentrale Stelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit Berlin.
Meldungen können an den Bezirk Pankow erfolgen. In die Bekämpfung von Schwarzarbeit sind ferner eingebunden
 

•   Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Abteilung Arbeit und berufliche Bildung,
 

•   Senatsverwaltung für Finanzen, Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin,
 

•   Zoll,
 

•   Abteilung 3 des Landeskriminalamtes Berlin.

9. Wie hoch waren die Mängelmeldungen insgesamt bei städtischen Wohnungsunternehmen 2022 und bis 31.07.2023 in Tempelhof-Schöneberg?

In diesem Zeitraum wurden insgesamt acht Verfahren mit Beteiligung städtischer Wohnungsbauunternehmen erfasst. Erfasst werden dabei nur solche Meldungen, denen tatsächlich ein
wohnungsaufsichtlicher Mangel zugrunde liegt. Die Anzahl der Meldungen kann deshalb höher liegen. Eine Statistik wird hierzu jedoch nicht geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Majewski
Stadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management

 

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