„Ankunftszentrum“ im ehemaligen Flughafengebäude Hangar II

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

1. Aus welchen Gründen wurde das Registrierungsprozedere für Geflüchtete in
der Bundesallee nun verlagert ins ehemalige Flughafengebäude in Hangar II
nach Tempelhof?


Antwort: Laut Aussagen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) konnte bereits vor der geplanten Inbetriebnahme des Ankunftszentrums mit dem BundEinvernehmen erzielt werden, das Ankunftszentrum zunächst an den Stadorten Flughafen Tempelhof mit der Unterkunft und am Standort Bundesallee als Verwaltungsstandort einzurichten und dort die bundesweit einheitliche Bearbeitung der Asylanträge abzubilden. Die abschließende Registrierung und Bearbeitung der Asylbegehren erfolgt nach wie vor in der Bundesallee. Lediglich die zeitintensive Aufnahme der Fingerabdrücke und die Erstellung des Lichtbildes werden in den Hangars vorgenommen, um die Zeit zwischen der ärztlichen Untersuchung und der Erstre istrierung in der Bundesallee nutzen zu können und den jeweiligen Verwaltungsvorgang zu beschleunigen.

 

2. und 5. Weshalb dauert die Bearbeitung der Aufenthaltspapiere der neu
angekommenen Geflüchteten nun mehrere Wochen, was bisher innerhalb von
drei Tagen erledigt wurde?
Wann und in welcher Einrichtung wird es wieder einen normalen
Bearbeitungsablauf zur Registrierung von höchstens drei Tagen geben?


Antwort: Nach Aussagen von SenIAS kam es beginnend im Mai aus unterschiedlichen Gründen zum Aufbau einer „Warteliste“. Die Warteliste ist mittlerweile komplett abgearbeitet, so dass wieder die normalen Bearbeitungszeiten von 3 bis 5 Tagen erreicht wurden. Wartezeiten von 14 bis 28 Tagen werden nach der Feststellung ansteckender Krankheiten im Einzelfall vom Gesundheitsamt für die betroffenen Personen einschließlich der möglichen Kontaktpersonen (dies sind im Einzelfall zwischen 10 und 100 Personen) angeordnet, in denen die Betroffenen nicht in andere Unterkünfte verlegt und deren Vorgänge auch nicht bearbeitet werden dürfen. Sobald die Freigabe des Gesundheitsamtes für einzelne oder alle Personen erteilt wird, werden diese Verwaltungsvorgänge zügig durch das LAF bearbeitet.

 

3. Aus welchen Gründen wird den Geflüchteten der Ankunftsnachweis, die
Sozialleistungen (Barbetrag zum persönlichen Bedarf und BVG-Monatskarte)
und der vorläufige Krankenversicherungsnachweis vorenthalten?


Antwort: Dem LAF und der SenIAS sind keine Fälle bekannt, in denen gesetzlich vorgesehene
Leistungen verweigert worden sind.

 

4. Wann ist beabsichtigt die Unterkunft in Hangar II zu schließen, da sie unter den
jetzigen Bedingungen nicht tragbar ist?


Antwort: Das LAF und die SenIAS sind bemüht, schnellstmöglich einen neuen geeigneten Standort für ein Ankunftszentrum zu akquirieren. Dies wird nach Aussagen von SenIAS leider durch den Mangel an geeigneten Immobilien und Grundstücken erschwert.

Angelika Schöttler
Bezirksbürgermeisterin