Güterbahnhof Tempelhof

Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)

Frage 1:

Gibt es Planungen des Bezirksamts für die weitere Nutzung des Geländes des ehemaligen Güterbahnhofs Tempelhof? 

Zur Frage 1:

Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Tempelhof war festgestelltes Bahngelände. Die Flächennutzung wurde durch die DB-AG aufgegeben und zwischenzeitlich erfolgte die entsprechende Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg verfolgt, seitdem die DB-AG erkennbar kein Interesse an einer Weiterführung bahnaffiner Nutzungen hatte, das Ziel, dort ein Güterverteilsubzentrum zu ermöglichen. Das dafür notwendige B-Planverfahren 7-43 ruht derzeit.

 

Frage 2:

Falls nein, sind übergeordnete Planungen bzw. Planungen der DB bekannt?

Zur Frage 2:

Übergeordnete Planung der Bahn sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Vielmehr verfolgte in der Vergangenheit die DB-AG erkennbar das Ziel, die Fläche möglichst gewinnbringend zu vermarkten. Mittlerweile ist sie auch nicht mehr Eigentümerin der Fläche. Die früheren Entwicklungsideen der DB-AG scheiterten einerseits an der mangelnden Erschließung – es gibt nur eine Zufahrtsmöglichkeit vom Tempelhofer Damm – sowie an den Planungszielen des Bezirks (siehe Antwort zu 1.). Die Errichtung eines Güterverteilsubzentrums ist als Entwicklungsziel mit der (damals) zuständigen Senatsverwaltung abgestimmt worden.

 

Frage 3:

Welche Rolle spielt das Bezirksamt bei der Gestaltung des Geländes?

Zur Frage 3:

Die Errichtung eines Güterverteilsubzentrums ist weiterhin das Ziel des Bezirks. Die auf dem Gelände derzeit betriebene Flüssiggastankstelle ist nur befristet genehmigt und wird jeweils um ein Jahr verlängert.

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