Gedenkstättenkonzept für das Flughafenareal Tempelhofer Feld

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

1.) Wie weit ist die Aufstellung von den geplanten Geschichtsstelen, wie viele gibt es bisher und wie viele sind noch geplant?

Antwort der Abteilung Bildung und Kultur:

Aufgrund der landesweiten Bedeutung der Geschichte des genannten Areals liegt die federführende Zuständigkeit bei der Senatskulturverwaltung. Für die Erarbeitung eines Konzeptes gibt es seit 2012 den Runden Tisch „Historische Markierung Tempelhof Feld“, dessen aktueller Vorsitzender der Direktor der Stiftung Topographie des Terrors ist. Teilnehmende des Runden Tisches sind neben dem Bezirksamt verschiedene Akteure und Expertinnen und Experten u.a. aus den Bereichen Denkmalpflege, Museum, Architektur, Archäologie, NS-Gedenkstätten und Kulturverwaltung.

Der Prozess ist bisher noch nicht soweit fortgeschritten, dass eine konkrete Beantwortung der Fragen 2 bis 7 von Seiten des Bezirksamtes möglich wäre. Das Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung mit einer Zusammenfassung des aktuellen Sachstandes steht zur Verfügung.
Die nächste Sitzung des Runden Tisches findet am 9. September 2019 statt.

 

2.) Wie werden die gefundenen Überreste des KZ-Columbia und die Barackenfunde des Weser-Flug GmbH- Arbeitslagers, sowie weitere Funde zu den Zwangsarbeitslagern aus Grabungen von 2013 dokumentiert?

3.) Gibt es inzwischen ein Gedenkstättenkonzept für das Flughafenareal, wenn nein, woran scheiterte es bisher?

4.) Wann wird der auf dem Tempelhofer Feld geforderte Entwicklungs- und Pflegeplan „integrative Standortkonzept Sport/Geschichte-Gedenken“ erarbeitet und umgesetzt, oder welche Planungen gibt es schon dazu?

5.) Wann wird der dem im Juni 2011 im Abgeordnetenhaus beschlossene Antrag zur Schaffung eines Gedenk- und Informationsortes am Columbiadamm umgesetzt? Ist eine öffentliche Veranstaltung zur Erläuterung der Umsetzung eines Gedenk- und Informationsortes vorgesehen?

6.) Welche Träger sind an der Umsetzung der Planungen beteiligt?

7.) Ist eine öffentliche Veranstaltung zur Erläuterung der Umsetzung eines Gedenk- und Informationsortes vorgesehen?

Antwort der Abteilung Bildung und Kultur:

Für die Fragen 2.-7. liegt die federführende Zuständigkeit bei der Senatskulturverwaltung und nicht bei der Abteilung Bildung, Kultur und Soziales des Bezirksamtes.

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