Status Quo Frauenhäuser in Tempelhof-Schöneberg

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel und Carolin Behrenwald (LINKE)

K l e i n e  A n f r a g e

der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel, Carolin Behrenwald vom 26. September 2018

gem. § 39 GO BVV (lfd. Nr. 0304/XX)

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Damen und Herren Bezirksverordnete,

 

die nachfolgende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26. September 2018 wird vom Bezirksamt wie folgt beantwortet:

 

1. Aus welchen bezirklichen Mitteln und in welcher Höhe werden die Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen in Tempelhof- Schöneberg zumindest auch finanziert?

 

Antwort:

Die in Berlin bestehenden Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen werden ausschließlich über die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung finanziert.

 

2. Wie viele Frauen sind aktuell in den Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen im Bezirk untergebracht?

 

Antwort:

Die Standorte der jeweiligen Frauenhäuser werden aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit der von Gewalt betroffenen Frauen nicht bekannt gegeben, deshalb kann die Frage, ob sich in Tempelhof-Schöneberg ein Frauenhaus befindet, nicht beantwortet werden.

 

3. Wie lange sind die Frauen in den Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen im Schnitt untergebracht?

 

Antwort:

Auch hier erfolgt keine bezirkliche Aufschlüsselung. Berlinweit kann gesagt werden, dass versucht wird mit Maßnahmen, wie der sogenannten 2.Stufe-Wohnungen oder der Wohnraumvermittlung Hestia die Verweildauer in den Schutzeinrichtungen zu senken.

 

4. Wie viele der aktuell untergebrachten Frauen befinden sich im Hartz 4 - Bezug?

 

Antwort:

Für die statistische Zuordnung ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zuständig. Daher liegen dem Bezirksamt keine Daten vor.

 

5. Wie hoch sind die Kosten für einen Platz im Frauenhaus und in der Zufluchtswohnung pro Bewohnerin pro Tag im Schnitt?

 

Antwort:

Siehe Frage 1

 

6. Wie hoch ist der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund bei den Bewohnerinnen?

 

Antwort:

Für die statistische Zuordnung ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zuständig. Eine bezirkliche Zuordnung wäre nicht möglich, da alle Schutzeinrichtungen bezirksübergreifend Frauen aufnehmen und eine geografische Identifizierung der Häuser zum Schutz der Frauen nicht stattfindet.

 

7. Bestehen fortlaufende Hilfsangebote, wenn Frauen das Frauenhaus nach kurzer Zeit wieder verlassen?

 

Antwort:

Betroffene können sich an die folgenden fünf Beratungs- und Interventionsstellen wenden: 

  • Frauenraum
  • Frauentreffpunkt
  • Frauenberatung TARA
  • Frauenberatung Bora
  • Interkulturelle Beratungsstelle

Ein weiteres sehr niedrigschwelliges Angebot ist die BIG-Hotline.

 

8. Werden spezielle Hilfs- und Unterstützungsangebote für Frauen mit Kindern vorgehalten?

 

Antwort:

Der im Bezirk ansässige Verein Frauenzimmer e.V. bietet das Projekt „spielRaum“ an. Dieses richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Mütter nach häuslicher Gewalt in eine Zufluchtswohnung von Frauenzimmer e.V. gezogen sind. Die Kinder und Jugendlichen haben hier die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen mit einer Psychologin über das Erlebte zu reden.

 

9. Wie hoch ist der Anteil an jungen Frauen unter 25 Jahren in den Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen?

 

Antwort:

Siehe Frage 4.

 

10. Wie hat sich der finanzielle Bedarf der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen in den Jahren 2016 bis heute entwickelt?

 

Antwort:

Da die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für die Finanzierung der Frauenhäuser verantwortlich ist, kann dazu keine Aussage auf Bezirksebene getroffen werden. Berlinweit wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/2019 die Mittel für das Hilfesystem um 30 weitere Plätze in den Schutzeinrichtungen für Frauen aufgestockt.

 

11. Gibt es eine Zunahme von Gewaltdelikten gegenüber Frauen und Kindern in Tempelhof-Schöneberg?

 

Antwort:

Aus der Beantwortung der schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus „Häusliche Gewalt in Berlin – Polizeiliches Handeln, Hilfe und Lösungen“ vom 27. Oktober 2017 geht hervor, dass die Anzahl der Betroffenen in den Jahren 2016 und 2017 konstant geblieben ist. So waren 2016 1096 Menschen Opfer von innerfamiliärer/ partnerschaftlicher Gewalt geworden und 2017 896 (Zeitpunkt der Abfrage 18. Oktober 2017).

 

12. Ist bekannt, ob es bei Gewaltfällen zur Anzeige der Täter kommt und welche Unterstützungsangebote erhalten die Frauen in diesem Fall?

 

Antwort:

Wenn der Polizei Kenntnisse über einen Gewaltvorfall vorliegen, wird von Amtswegen eine Anzeige gestellt. Die Polizei leitet zudem ein Mittelungsblatt über den Gewaltvorfall an BIG weiter, die innerhalb von drei Tagen pro aktiv Kontakt zu der Betroffenen aufnehmen.

Wenn Kinder selbst oder als Zeugen betroffen sind, erfolgt eine automatische Kinderschutzmeldung an das zuständige Jugendamt.

 

Angelika Schöttler

Bezirksbürgermeisterin