Haushalterische Auswirkungen des Personalmangels im RSD

Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)

Sehr geehrter Herr Böltes,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Frage 1:

Wie hat sich der Personalmangel in den einzelnen RSD-Regionen seit Beginn der Wahlperiode entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Monaten, Planstellen und in absoluten Zahlen tatsächlich

besetzten Stellen gemäß der Aufstellung im JHA)?

 

Antwort:

2016insgesamt 78,00Stellen (VZÄ) nach Stellenplan

(für RSD inkl. RSD-Teamleitungen, ohne Regionalleitungen, stellv. RL, JGH und UMA)

 

 

Region Nord

Region Mitte

Region Süd

Monat

besetzt

frei

gesamt

besetzt

frei

gesamt

besetzt

frei

gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

25,53

3,97

29,50

24,67

2,33

27,00

14,25

7,25

21,50

Februar

25,53

3,97

29,50

24,67

2,33

27,00

14,25

7,25

21,50

März

25,53

3,97

29,50

24,67

2,33

27,00

14,25

7,25

21,50

April

25,53

3,97

29,50

24,67

2,33

27,00

14,25

7,25

21,50

Mai

24,53

4,97

29,50

24,67

2,33

27,00

15,25

6,25

21,50

Juni

24,53

4,97

29,50

24,67

2,33

27,00

15,25

6,25

21,50

Juli

24,53

4,97

29,50

24,67

2,33

27,00

15,25

6,25

21,50

August

24,53

4,97

29,50

23,67

3,33

27,00

16,25

5,25

21,50

September

23,53

5,97

29,50

23,67

3,33

27,00

16,25

5,25

21,50

Oktober

23,53

5,97

29,50

23,67

3,33

27,00

16,25

5,25

21,50

November

23,53

5,97

29,50

24,75

2,25

27,00

17,25

4,25

21,50

Dezember

23,53

5,97

29,50

24,75

2,25

27,00

17,25

4,25

21,50

          

 

 

2017 insgesamt 81,00Stellen (VZÄ) mit Zuwachs 3,00 Stellen aus wachsener Stadt

(für RSD inkl. RSD-Teamleitungen, ohne Regionalleitungen, stellv. RL, JGH und UMA)

 

 

Region Nord

Region Mitte

Region Süd

Monat

besetzt

frei

gesamt

besetzt

frei

gesamt

besetzt

frei

gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

22,33

8,17

30,50

25,75

2,25

28,00

18,92

3,58

22,50

Februar

22,33

8,17

30,50

25,75

2,25

28,00

17,92

4,58

22,50

März

22,33

8,17

30,50

25,75

2,25

28,00

16,92

5,58

22,50

April

21,63

8,87

30,50

25,75

2,25

28,00

16,92

5,58

22,50

Mai

21,63

8,87

30,50

25,75

2,25

28,00

15,92

6,58

22,50

Juni

22,63

7,87

30,50

25,75

2,25

28,00

15,92

6,58

22,50

Juli

22,00

8,50

30,50

24,75

3,25

28,00

15,00

7,50

22,50

August

21,50

9,00

30,50

23,00

5,00

28,00

14,50

8,00

22,50

September

21,50

9,00

30,50

23,00

5,00

28,00

15,00

7,50

22,50

Oktober

22,50

8,00

30,50

22,00

6,00

28,00

17,00

5,50

22,50

November

23,50

7,00

30,50

21,50

6,50

28,00

17,00

5,50

22,50

Dezember

23,50

7,00

30,50

21,50

6,50

28,00

17,00

5,50

22,50

          

 

 

2018 insgesamt 85,00Stellen (VZÄ) mit Zuwachs 4,00 Stellen aus wachsener Stadt

(für RSD inkl. RSD-Teamleitungen, ohne Regionalleitungen, stellv. RL, JGH und UMA)

 

 

Region Nord

Region Mitte

Region Süd

Monat

besetzt

frei

gesamt

besetzt

frei

gesamt

besetzt

frei

gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

24,30

7,20

31,50

23,50

6,50

30,00

17,27

6,23

23,50

Februar

23,30

8,20

31,50

22,50

7,50

30,00

17,27

6,23

23,50

März

23,30

8,20

31,50

20,50

9,50

30,00

17,27

6,23

23,50

April

23,30

8,20

31,50

20,50

9,50

30,00

17,27

6,23

23,50

Mai

23,30

8,20

31,50

20,50

9,50

30,00

17,27

6,23

23,50

Juni

22,50

9,00

31,50

20,50

9,50

30,00

17,27

6,23

23,50

Juli

21,50

10,0

31,50

21,77

8,23

30,00

17,27

6,23

23,50

August

21,50

10,0

31,50

22,77

7,23

30,00

17,27

6,23

23,50

          

 

 

Frage 2:

Wie viel an Personalmitteln für den RSD wurden in den letzten beiden Doppelhaushalten jeweils

eingestellt (wenn möglich, dann nach den drei Regionen aufschlüsseln)?

 

Antwort:

Hinweis:

Es erfolgt keine getrennte Veranschlagung nach RSD und sonstigen Diensten des Jugendamtes

und keine Veranschlagung nach Regionen

 

In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 wurden Personalmittel auf der Basis von  Durchschnitts-

sätzen für insgesamt 78 Stellen (nur RSD) eingestellt. Die Stellenzuwächse aus der wachsenden

Stadt wurden basiskorrigiert.

 

Im Haushalt 2016 wurden bei Kapitel 40 40

Titel 422 01 (Beamte) insgesamt 2.764.060 €  und

Titel 428 01 (Beschäftigte) insgesamt 584.280 € veranschlagt, insgesamt 3.348.340 €

 

Im Haushalt 2017 wurden bei Kapitel 40 40

Titel 422 01 (Beamte) insgesamt 2.838.700 €  und

Titel 428 01 (Beschäftigte) insgesamt    610.110 € veranschlagt, insgesamt 3.448.810

Im Doppelhaushalt 2018 und 2019 wurden in Erwartung weiterer Stellenzuwächse insgesamt

90 Stellen für RSD-Mitarbeiter eingestellt.

 

Im Haushalt 2018 wurden bei Kapitel 40 40

Titel 422 01 (Beamte) insgesamt 3.665.380 €  und

Titel 428 01 (Beschäftigte) insgesamt  766.350 € veranschlagt, insgesamt 4.431.730

 

Im Haushalt 2019 wurden bei Kapitel 40 40

Titel 422 01 (Beamte) insgesamt 3.757.380 €  und

Titel 428 01 (Beschäftigte) insgesamt  781.690 € veranschlagt, insgesamt 4.539.070

 

Frage 3:

Wie viele der in 2. aufgeführten Mittel sind nicht verausgabt worden?

 

Antwort:

Die Frage kann nicht im Detail beantwortet werden, da im Kapitel 40 40, Titel 422 01 und 428 01

nicht nur die Mitarbeiter_innen des RSD veranschlagt sind. Eine Darstellung der IST-Ausgabe für

einzelne Stellen oder Mitarbeiter ist nicht möglich.

 

Haushaltsjahr 2016:

40 40 / 422 01 Ansatz 5.186.000 € IST-Ausgabe 2.979.344,49 € Rest 2.206.655,51 €

40 40 / 428 01 Ansatz 2.620.000 € IST-Ausgabe 4.265.455,32 € Fehl 1.645.455,32 €

Minderausgabe 561.200,19 €

 

Haushaltsjahr 2017:

40 40 / 422 01 Ansatz 5.669.000 € IST-Ausgabe 3.194.879,20 € Rest 2.474.120,80 €

40 40 / 428 01 Ansatz 2.842.000 € IST-Ausgabe 4.043.810,64 € Fehl 1.201.810,64 €

Minderausgabe 1.272.310,16 €

 

Erläuterung:

Die jeweiligen Fehlbeträge beim Titel 428 01 resultieren daraus, dass viele der Stellen für Beamte

abweichend mit Beschäftigten besetzt sind.

Personalausgaben sind untereinander deckungsfähig, d.h., alle Ausgabenreste bei Personalausgaben

im Gesamtbezirk dienen dazu alle Mehrbedarfe bei Personalausgaben im Gesamtbezirk auszugleichen.

 

Der o.a. Saldo ist daher fiktiv, nur für das Jugendamt angenommen.

 

Frage 4:

a. Für welche Zwecke außer zur Deckung von PMA wurden diese nicht verausgabten Mittel verwendet?

Antwort:

Das Jugendamt hatte in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 über den Finanzservice des Bezirks bei SenFin Anträge auf Umwandlung von nicht verbrauchten Personalmittel in Sachmittel gestellt. Diese

Anträge bezogen sich jeweils auf sämtliche, nicht verausgabten Personalmittel des JA, nicht nur auf RSD-Personalmittel.

 

Im Haushalt 2016 wurden

46.000 € in Mittel für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände

(Beanstandungen des Mobiliars durch Sicherheitsbeauftragte und Betriebsarzt)     sowie

50.540 € in Mittel für IT-Technik (Ersatzbeschaffungen und Ausstattung neuer Arbeitsplätze)

umgewandelt.

 

Im Haushalt 2017 wurden

  3.500 € in Mittel für Aus- und Fortbildung

  2.000 € in Mittel für Dienstreisen

11.000 € in Mittel für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständesowie

13.875 € in Mittel für sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe  umgewandelt.

 

b. Wie viele Mittel wurden zur Deckung von PMA verwendet?

Antwort:

Für die allgemeine PMA 2016 mussten insgesamt 400.000 € aus Personalmitteln belegt werden

(aus allen Personalansätzen des JA  -nicht nur RSD-)

 

Für die allgemeine PMA 2017 mussten insgesamt 908.100 aus Personalmitteln belegt werden

(aus allen Personalansätzen des JA  -nicht nur RSD-)

 

Für die allgemeine PMA 2018 mussten insgesamt 388.300 aus Personalmitteln belegt werden

(aus allen Personalansätzen des JA  -nicht nur RSD-)

 

Frage 5:

a. Wie schloss das Jugendamt (EP 40) in den Jahren 2011-17 jeweils im Haushalt ab (in der Darstellung bitte im Vergleich mit dem Gesamtabschluss des Bezirkshaushalts darstellen)?

 

Antwort:

Haushaltsjahr

Jugendamt

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

2011

-1.107.788,91 €

12.080.457,00 €

2012

73.445,44 €

12.093.511,00 €

2013

-2.292.295,93 €

8.610.250,00 €

2014

-4.256.326,01 €

3.062.149,00 €

2015

-3.041.913,75 €

5.859.366,00 €

2016

1.187.198,21 €

11.894.326,00 €

2017

3.102.305,70 €

12.348.979,00 €

 

 

b. Wie hätten diese Ergebnisse ohne die für Mitarbeitende im RSD nicht verausgabten Personalmittel

   ausgesehen?

 

Antwort:

Dies kann nicht verbindlich dargestellt werden. Der Bezirk insgesamt erhält eine globale Zuweisungssumme, aus der er alle Ausgaben in eigener Verantwortung leisten muss. Lediglich Sondertatbestände werden auf Antrag des Bezirks von SenFin ggf. basiskorrigiert, sofern keine Normierung erfolgt.

 

c. Kann das Bezirksamt bereits einschätzen, welche haushalterischen Auswirkungen das neueinstellte Personal in den RSDen in Bezug auf tatsächlich verausgabte Personalmittel haben wird. Wenn nein, wann ist dies möglich?

 

Antwort:

Die Ausgaben werden sich entsprechend erhöhen. Eine Aussage über den Umfang kann nicht erfol-

gen, da nicht absehbar ist, wann die neuen MA_ innen jeweils anfangen werden und da die jeweiligen Entgelte im Einzelfall individuell unterschiedlich sind. Sofern die Ansätze für das Planpersonal durch die IST-Ausgaben dafür überstiegen werden, erfolgt dies zum Risiko des Jugendamtes bzw. des Bezirks.

Zusätzliches Personal, für das noch keine Stellen eingerichtet sind (AG wachsende Stadt, AG Ressourcensteuerung) und demzufolge keine Ansätze gebildet wurden, wird basiskorrigiert. (SenFin stellt je

VZÄ 50.000 € zur Verfügung, inkl. einer Verwaltungskostenpauschale, höhere IST-Ausgaben gehen zu Lasten des Haushalts)

 

Frage 6:

Wie werden die Leistungen der RSD-Mitarbeitenden innerhalb der Kosten-Leistungsrechnung abgebildet?

 

Antwort:

Die RSD-Mitarbeiter_innen buchen auf ein Verwaltungsprodukt, dementsprechend werden die Personalkosten in den Produktvergleichsberichten abgebildet.

 

Frage 7:

a. Wie wird das Bezirksamt Möglichkeiten schaffen, Prämien aus nicht verausgabten Personalmitteln für 

Mitarbeitende des RSD zu bezahlen?

 

Antwort:

Die Möglichkeit, künftig Prämien auch für Beschäftigte zu zahlen, wird sich nicht nur auf RSD-Beschäftigte beschränken, sondern alle Beschäftigten betreffen.

 

Es wird darauf ankommen, welche Rahmenbedingungen die landesweit eingesetzte Arbeitsgruppe

definieren wird und ob  -wie bei den Beamt_innen- Quotierungen (dort maximal 10 % der Stellenzahl)

erfolgen werden.

 

Nicht zu erwarten ist, dass SenFin dies als Sondertatbestand anerkennt oder ggf. basiskorrigiert.

Es ist  davon auszugehen, dass die Finanzierung aus der Globalsumme (hier die nicht verbrauchten

Personalmitteln) zu leisten sein wird.

 

b. Wann würde einer derartige Regelung frühestens in Kraft treten?

 

Antwort:

Kann nicht beantwortet werden

 

Frage 7:

a. Wie viele für den Doppelhaushalt 2018/19 relevante Mittel wurden für Darlehensanträge von RSD-Mitarbeitenden gemäß AV Rechtsschutz verausgabt?

 

Antwort:

Es wurden keine entsprechenden Anträge gestellt.

 

b. Wie viele flossen über die Eigenbeteiligung wieder zurück?

 

Antwort:

Siehe Antwort 7 a

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schworck