EUREF-Gasometer-Ausbau abgeschlossen – welche Risiken?

Kleine Anfrage an das Bezirksamt von Harald Gindra (DIE LINKE).

Vorbemerkung: Auf die Schriftliche Anfrage 18 / 24318 im Abgeordnetenhaus antwortete der
Senat zur „Strahlenbelastung durch eine Radarstation der Bundeswehr“ (Frage 7):
„Um ein Restrisiko auszuschließen, sollte der künftige Bauherr vertraglich verpflichtet werden,
im Zuge des Monitorings nach Realisierung der Vorhaben die Hochfrequenzbelastung zu
untersuchen und erforderlichenfalls die notwendigen technischen Maßnahmen zu treffen, um
die Belastung von Personen zu minimieren bzw. in den entsprechenden Geschossen nur
geeignete Nutzungen anzuordnen.

Frage: In welcher Form wurde das vom Bezirksamt vertraglich berücksichtigt?
Antwort: Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 7-29 „EUREF-Campus“ vom 10.07.2009 wurde mit dem Vorhabenträger in § 3 Abs. 3 folgendes vereinbart: „c) HF-Belastung
Das Vertragsgebiet liegt in einer Entfernung von < 3 km zur militärischen Radaranlage
Tempelhof. Die Wehrbereichsverwaltung Ost hat darauf hingewiesen, dass sich eine
Bauhöhe von 50 m überragende Gebäude im Vertragsgebiet in der Radarsicht befinden.
Daraus kann sich eine nicht unerhebliche HF-Belastung für sich in diesen Gebäuden aufhaltenden Personen ergeben. Der Vorhabenträger verpflichtet sich daher, vor Aufnahme
der Nutzung in den eine Gebäudehöhe von 50 m überragenden Gebäudebereichen auf
eigene Kosten durch einen qualifizierten Fachgutachter Strahlenschutzmessungen
vornehmen zu lassen und die als Ergebnis der Messungen für den Gesundheitsschutz
erforderlichen Maßnahmen (z.B. Nutzungsbeschränkungen) umzusetzen.“
Die Anforderungen wurden somit bereits vertraglich abgesichert.


Frage 2: Wurde die Hochfrequenzbelastung bereits auf der oberen Etage untersucht?
Antwort zu 2: Gemäß Aussage der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde ist eine Teilnutzungsaufnahme erfolgt. Die Obergeschosse 13-15 des Neubaus innerhalb des Gasometergerüsts sind jedoch noch nicht in Nutzung. Eine Messung der Hochfrequenzbelastung auf der oberen Etage ist bisher noch nicht erfolgt. Der Vorhabenträger wurde bereits im Zuge des Vertragscontrollings zur Umsetzung dieser vertraglichen Vereinbarung aufgefordert.


Frage 3: In welcher Weise wurden „technischen Maßnahmen“ getroffen bzw. „geeignete
Nutzungen“ angeordnet?
Antwort zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2.


Frage 4: Liegen dem Bezirksamt entsprechende Unterlagen des Bauherrn vor?
Antwort zu 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Die Einhaltung der Vereinbarungen aus städtebaulichen und Durchführungsverträgen wird grundsätzlich durch das Vertragscontrolling vom Stadtentwicklungsamt geprüft und sichergestellt.

Frage 5: Sind eigene Prüfungen des Bezirksamts geplant?
Antwort zu 5: Nein, dies ist nicht geplant. Die Messung wird, wie vertraglich vereinbart, durch einen qualifizierten Fachgutachter seitens des Vorhabenträgers inklusive der vollständigen
Kostenübernahme vorgenommen.

Die Antwort erfolgte durch Eva Majewski, Stadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management.

Die Antwort als PDF findet sich hier:

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