EUREF-Campus: Denkmalschutz, Verpflichtungen des Vorhabenträgers, Mehrwert für die Nachbarschaft: Ende gut, alles gut?

Kleine Anfrage, Christine Scherzinger (LINKE)

1. Hat der Bezirk die Absicht, bezüglich des B-Plan 7-29 den Bebauungsplan zu ändern, bzw. ihn neu aufzustellen?

2. Wenn „ja“, wurde dies der für die vorbereitende Bauleitplanung und das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung unter allgemeiner Angabe der Planungsabsichten mitgeteilt? Wenn „ja“, wann? Gibt es seitens der zuständigen Senatsverwaltung eine entsprechende Äußerung und wenn „ja“, welchen Inhalts?

3. Die Änderung eines B-Plans ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand und  Kosten verbunden, aus welchem Grund und mit welchem Ziel soll diese Änderung erfolgen? Wer trägt die Kosten? Welche Vorteile hat der Bezirk / der Vorhabenträger von dieser Änderung?

4. Wie stellt sich der Verfahrensablauf bei der Änderung des B-Plans 7-29 dar? In welchen zeitliche Schritten wird / würde er erfolgen?

5. Werden durch die Neuaufstellung des B-Plans alle Verpflichtungen, die im städtebaulichen Vertrag vom Jahr 2009 erfüllt werden sollten, fallengelassen?

6. Welchen Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag ist der Vorhabensträger von 2009 bis heute nachgekommen? Welchen nicht und warum nicht?

7. Inwieweit muss der Vorhabensträger das BA informieren, welche potentiellen Mieter*innen bei der Beendigung des Vorhabens in das Gasometer einziehen würden?

8. Wie beurteilt das Bezirksamt die Presseaussagen, dass Tesla nicht in den Gasometer einziehen wird?

9.Welche Rolle spielte die vermeintliche Aussicht auf Ansiedlung von Tesla in den Gesprächen mit dem Vorhabenträger in Hinblick auf einen höheren Innenausbau des Gasometers? 

10. Inwieweit wurden für das Verkehrsgutachten Zahlengrundlagen genutzt, die von einer Ansiedlung von Tesla ausgingen?

11. Inwieweit befürwortet das Bezirksamt den höheren Innenausbau des Gasometers, bis zum ersten Ring (ein Feld bleibt frei), obwohl das Untere Denkmalamt bereits im Jahr 2009 seine Bedenken zum Innenausbau äußerte und auch nur unter Bedenken dem B-Plan 7-29 zustimmte?

12. Inwieweit wird nach jetzigen Planungen das Hochhausleitbild integriert? Welche Auswirkungen hätte die Anwendung des Hochhausleitbildes auf den jetzigen Stand der Planung (Ausschusssitzung 10. Juni 2020)?

13. Inwieweit kann das BA Bedenken der umliegenden Nachbarschaft über die höheren Innenausbau des Gasometers verstehen, die besagen, dass das Industriedenkmal seinen ursprünglichen Charakter verlöre, nebenbei der Charakter der Roten Insel sich durch den massiven Innenausbau sich wesentlich verändern, Schattenwürfe Häuser bedecken und einem Vorhabensträger einen so großen Vertrauenszuschuss gegeben würde, der bislang kaum bezirklichen Verpflichtungen nachgekommen ist und dem nun eine gezielte Lancierung einer Falschmeldung bzgl. einer angeblichen Tesla-Ansiedlung vorgeworfen wird?

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