Einhaltung der Bestimmungen in sozialen Erhaltungsgebieten

Kleine Anfrage

BV Elisabeth Wissel, Linksfraktion

Kleine Anfrage Nummer: /XX
BV Elisabeth Wissel, Linksfraktion
Einhaltung der Bestimmungen in sozialen Erhaltungsgebieten 

An das
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Frau Bezirksbürgermeisterin
Angelika Schöttler
 

über
Herrn Bezirksverordnetenvorsteher
Stefan Böltes
 

Betr. Kleine Anfrage gemäß §39 GO BVV

der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel DIE LINKE

Einhaltung der Bestimmungen in sozialen Erhaltungsgebieten 

Sehr geehrte Frau Schöttler,

sehr geehrte Damen und Herren,
 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Werden vom Bezirksamt die Vereinbarungen die Mieter mit dem Bezirksamt bezüglich Modernisierung treffen auch überprüft, ob diese auch eingehalten werden:

    a) bezüglich der Maßnahmen selbst?

    b) bezüglich der Mieten (einschließlich der veränderten Maßnahmen), die der Vermieter umlegen darf ?

  2. Welche Vereinbarungen zwischen Bezirksamt und dem Vermieter „Industriea Wohnen“ gab es in der Gletischstraße in Schöneberg, einem sozialen Erhaltungsgebiet, das den Vermieter nun veranlasst mehr abzurechnen (lt. Mieterverein) als er mietrechtlich umlegen dürfte?

  3. Ist das Bezirksamt schon tätig geworden, bzw. wird es diesen Sachverhalt überprüfen, den die betroffenen Mieter_innen der Gletischstraße an Sie herangetragen hat?

  4. Welche Genehmigungen zwischen Bezirksamt und dem Vermieter gibt es in dem sozialen Erhaltungsgebiet in der Lindauer Straße 6, bezüglich Modernisierung, Aufstockung und Neubau?

  5. Welche Zugeständnisse hat man dem Vermieter in der Lindauer Straße 6 gewährt für den Bau eines Privatspielplatzes, obwohl es in unmittelbarer Nachbarschaft einen großen Spielplatz gibt?

  6. Sind Apartment- Wohnungen in einem sozialen Erhaltungsgebiet zulässig bzw. genehmigungspflichtig, wenn nein, wie ist es dann möglich, dass in der Lindauer Straße 6 solche befristet angeboten werden?

  7. Wurde vom Bezirksamt das Vorkaufsrecht in der Lindauer Straße 6, um Mieter_innen vor Verdrängung und sozialen Härten zu schützen, geltend gemacht, wenn nein, welche Gründe sprachen dagegen?

Berlin, 16. Oktober 2017