Brand im Anhorngarten 2016: Schandfleck auf dem Südgelände nun im fünften Jahr

Kleine Anfrage, Christine Scherzinger (LINKE)

Ich frage das Bezirksamt:

1. In der Nacht zum 18. Mai 2016 brannte auf dem Schöneberger Südgelände (am Matthäifriedhofsweg) das Lokal Ahorngarten ab.Vier Jahre später wurde Mitte Mai 2020 straßenseitig entlang der Grundstücksgrenze, ein Bauzaun errichtet. Welche Kosten waren damit verbunden?

2. Inwieweit trifft die Aussage zu, dass zwei Transparente, die von Betroffenen an diesen Zaun angebracht wurden und damit ihren Unmut kund getan haben, angeblich von Beschäftigten des benachbarten Gartenbauhofs, auf Anweisung des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, abgehängt wurden?[1]

3. Auf den Transparenten wird Kritik an der langjährigen Untätigkeit sowohl der zuständigen Senatorin (Frau Günter) als auch des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg geübt. Inwieweit halten Sie diese Kritik für gerechtfertigt? Wenn nicht, weshalb nicht?

4. Sofern das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg sich außerstande sieht, aus eigenen Mitteln die notwendige Beräumung des ehem. Ahorngarten-Geländes zu realisieren, wurden seitens des BA die Initiative ergriffen und beim Senat dafür Finanzierungshilfen beantragt. Wenn „ja“, wann und welche Initiativen waren das und mit welchem Ergebnis?

5. Gibt es / Gab es private Initiativen, die angeboten haben mit eigenen Mitteln die Brandruine zu beseitigen?

6. Wurden die in der Antwort zur Kleinen Anfrage 0568/XX angekündigten erforderlichen Bodenuntersuchungen zur Feststellung der ggf. vorhandenen Kontamination des Bodens in Auftrag gegeben, oder was hat man sich unter dem Terminus „demnächst“ vorzustellen?

7. In der KA 0137/XX antwortet das Bezirksamt, dass zunächst die Räumung erfolgen muss, bevor die Untersuchung des Bodens erfolgen kann. Wenn also die Bodenuntersuchung demnächst stattfinden soll, wird die Räumung ebenfalls „demnächst“ stattfinden? Wann findet was statt?

 

8. In der KA 0098/XX hat sich das Bezirksamt gesagt: "Eine zukünftige Nutzung als Kleingartenland ist bei Vorliegen der erforderlichen Randbedingungen durchaus denkbar." Unter welchen Bedingungen wird dieses Gelände als Kleingartenland genutzt werden? Gibt es seitens des BA andere Pläne?

9. Gibt es zusätzlich seitens des Senats Aussicht auf Fördermittel, z. B. zur Realisierung eines sozial-ökologischen Projekts, das auf dem Areal nach dessen Beräumung stattfinden könnte? Wenn „ja“, welche sind das? Wurden entsprechende Anträge gestellt?

 


[1] Eines mit der Aufschrift:
Berlins Kleingärten sind ein ganz besonderes Stück Stadtgrün“ (Umweltsenatorin Regina Günter). An diesem Stück Stadtgrün sieht man, wie man das umsetzen kann.
Danke liebes Bezirksamt!

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