„Brand Ahorngarten - Kontaminationen von Boden und Grundwasser?"

Kleine Anfrage, BV Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

Sehr geehrter Herr Böltes,

die vorbezeichnete Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Ende Mai 2016 das Lokal Ahorngarten auf dem Südgelände abgebrannt ist?

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Baulichkeit auf dem Schöneberger Südgelände, Kolonie Lindenbaum, Matthäifriedhofsweg 7, in der Nacht zum 18.05.2016 abgebrannt ist. Der Mieter, Herr Gürhan Avar, teilte dies dem U. gleich am Tag danach persönlich in den Diensträumen in der Manteuffelstraße 63 mit.

 

2. Welchen aktuellen Kenntnisstand hat das Bezirksamt über das Grundstück auf dem Südgelände, auf dem 2016 das Lokal Ahorngarten abgebrannt ist?

Das Grundstück befindet sich noch in unberäumtem Zustand - Brandruine; verkohlte Balken, Schutt etc.-Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse der Baulichkeiten und der damit verbundenen Beräumung des Grundstücks ist ein Rechtsstreit mit dem Mieter entstanden. Das Mietverhältnis wurde vom Vermieter fristlos gekündigt. Der Mieter wurde zur Räumung bis zum 31.05.2017 aufgefordert. Dieser Verpflichtung ist er nicht nachgekommen, sodass am 21.06.2017 durch den vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Rechtsamt, beauftragten Rechtsanwalt Dr. Raimund Harndt, die Klage auf Räumung des gewerblich genutzten Grundstücks und rückständigem Mietzins beim Landgericht Berlin eingereicht wurde.

 

3. In wessen Verwaltungsverantwortung befindet sich das Kleingartengebiet auf dem so genannten Südgelände, also südlich des Vorarlberger Damms?

Das Kleingartengebiet „Schöneberger Südgelände“ befindet sich in der Verwaltungsverantwortung des Fachbereichs Grünflächen. Das „Brandgrundstück“ wird im Rahmen einer Servicevereinbarung von der Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, Facility Management, in Abstimmung mit dem Fachbereich Grünflächen verwaltet.

 

4. Inwieweit ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Grundstück nach dem Brand bis heute weitgehend unberäumt ist?

Siehe Antwort zu 2.

 

5. Wer ist für die Räumung verantwortlich?

Nach Auffassung des Bezirksamtes ist der Mieter für die Beräumung des Grundstückes verantwortlich, da es sich bei der abgebrannten Baulichkeit um ein Scheinbestandteil des Grundstückes handelt und es zu keiner Zeit der Wille des Bezirksamtes war, dass Gebäude in das Eigentum des Bezirks fallen zu lassen . Somit ist nach Rechtsauffassung des Bezirksamtes der Mieter für die Beräumung des Grundstückes zuständig.

 

6. Wie schätzt das Bezirksamt die möglichen Folgenprobleme ab?

a)                 Wurden auf dem Grundstück - unter Hinzuziehung entsprechender Sachverständiger -Proben genommen, um etwaige Kontaminationen des Bodens und Grundwassers festzustellen und ggf. Gegenmaßnahmen einzuleiten? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

b)                 Wie schätzt das BA das Risiko für eine Verbreitung von Feinstaub, Dioxin und sonstigen durch den Brand bedingten Schadstoffen in die umliegenden Kleingärten ein?

a)+b) Das Umweltamt wurde am 14.03.2017 gebeten zu den Themen Immissionsschutz, Abfallrecht und Bodenschutz Stellung zu nehmen. Danach liegen keine Erkenntnisse vor, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen. Sobald das Grundstück geräumt und übergeben wurde besteht bodenschutzrechtlicher Handlungsbedarf und es werden Bodenproben in Auftrag gegeben.

 

7.Ist dem BA bekannt, wie das Grundstück des ehemaligen Ahorngarten-Lokals künftig genutzt und ggf. gestaltet werden soll?

8.Existiert seitens des BA eine Planung für die Nutzung bzw. Gestaltung? Wenn ja, wann gedenkt das BA diese zu realisieren?

7.+8:

Die Flächen der ehemaligen Gaststätte "Ahorngarten" sind bislang noch nicht wieder in den Besitz des Bezirksamtes übergegangen. Um die Fläche für eine neue Nutzung frei zu geben, muss diese zunächst wieder in den Besitz des bezirksamtes übergegangen sein und beräumt werden, um Bodenuntersuchungen durchführen zu lassen. Eine zukünftige Nutzung als Kleingartenland ist bei Vorliegen der erforderlichen Randbedingungen durchaus denkbar.

Jörn Oltmann