Brand Ahorngarten 2016 – Wer ist heute für die Räumung des Brandgrundstücks verantwortlich?
Kleine Anfrage, Christine Scherzinger (LINKE)
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich noch immer die Überreste des Brandes des Lokals Ahorngarten vom Jahr 2016 auf dem Südgelände (angrenzend an die Kolonie Lindenbaum) befinden?
2. In wessen Verwaltungsverantwortung befindet sich derzeit das „Brandgrundstück“?
3. Wie hoch sind die geschätzten Kosten der Räumung und wer übernimmt diese?
4. Inwieweit sind die in der Drucksachennummer 0098/XX (2017: Brand Ahorngarten – Kontamination von Boden und Grundwasser?) genannten erforderlichen Randbedingungen (Antwort 8 und 7) bereits gegeben, um die Fläche wieder für ein „neue Nutzung“ frei zu geben?
a) Wenn nicht, welche erforderlichen Randbedingungen sind bereits vorhanden
b) und welche werden noch benötigt, um die Fläche wieder beräumt einer neuen Nutzung frei zugeben?
5. Inwieweit gehen derzeit Gefahren nach Ansicht des Bezirksamtes von dem Brandgrundstück aus (Kontamination von Boden/Grundwasser, erhöhte Brandgefahr aufgrund des trockenen Laubs etc.)
6. Wie begegnet das Bezirksamt (vor allem auch vor der Corona-Krise) diesen Gefahren?
6. Welche nächsten Schritte von (Sicherheits-)maßnahmen plant derzeit das Bezirksamt, um hier den Gefahren und Risiken entgegenzuwirken (Sicherung des Geländes, Räumung?)
7. Wann wird das Gelände nach Ansicht des Bezirksamtes wieder frei bzw. beräumt sein?
Kleine Anfrage - lfd. Nr. 0568/XX
der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (Fraktion DIE LINKE)
über Brand Ahorngarten 2016 – Wer ist heute für die Räumung des Brandgrundstücks verantwortlich?
Sehr geehrter Herr Böltes,
die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. | Frage Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich noch immer die Überreste des Brandes des Lokals Ahorngarten vom Jahr 2016 auf dem Südgelände (angrenzend an die Kolonie Lindenbaum) befinden? | |||
| Antwort Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt. | |||
zu 2. | Frage In wessen Verwaltungsverantwortung befindet sich derzeit das „Brandgrundstück“? | |||
| Antwort Nach Wiederinbesitznahme des Grundstückes Ende 2019 vom ehemaligen Mieter durch Vollstreckung der Herausgabe mittels Gerichtsvollzieher, befindet sich das Grundstück derzeit in der Fachverantwortung des Flächeneigentümers, dem Straßen- und Grünflächenamt. | |||
zu 3. | Frage Wie hoch sind die geschätzten Kosten der Räumung und wer übernimmt diese? | |||
| Antwort Die geschätzten Räumungskosten belaufen sich auf ca. 60.000 €. Die Kosten sind soweit keine andere Finanzierungsmöglichkeit besteht vom Flächeneigentümer zu tragen, da beim ehemaligen Mieter keine Leistungsfähigkeit vorliegt. | |||
zu 4. | Frage Inwieweit sind die in der Drucksachennummer 0098/XX (2017: Brand Ahorngarten – Kontamination von Boden und Grundwasser?) genannten erforderlichen Randbedingungen (Antwort 8 und 7) bereits gegeben, um die Fläche wieder für ein „neue Nutzung“ frei zu geben?
a) Wenn nicht, welche erforderlichen Randbedingungen sind bereits vorhan- den b) und welche werden noch benötigt, um die Fläche wieder beräumt einer neuen Nutzung frei zugeben? | |||
| Antwort Erforderliche Bodenuntersuchungen zur Feststellung der ggf. vorhandenen Kontamination des Bodens werden demnächst stattfinden. Erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse kann über weitere Schritte und mögliche Nutzungen befunden werden. | |||
zu 5. | Frage Inwieweit gehen derzeit Gefahren nach Ansicht des Bezirksamtes von dem Brandgrundstück aus (Kontamination von Boden/Grundwasser, erhöhte Brandgefahr aufgrund des trockenen Laubs etc.) | |||
| Antwort Nach Einschätzung des Flächeneigentümers gehen derzeit keine Gefahren vom Grundstück aus. Etwaige belastbare Untersuchungsergebnisse oder sonstige Anhaltspunkte die eine andere Einschätzung zulassen würden, gibt es nicht. | |||
zu 6. | Frage Wie begegnet das Bezirksamt (vor allem auch vor der Corona-Krise) diesen Gefahren? | |||
| Antwort Siehe Antwort zu 5. | |||
zu 6. | Frage Welche nächsten Schritte von (Sicherheits-)maßnahmen plant derzeit das Bezirksamt, um hier den Gefahren und Risiken entgegenzuwirken (Sicherung des Geländes, Räumung?) | |||
| Antwort Die Sicherung des Geländes durch Stellung eines Bauzaunes hat stattgefunden. Über die Räumung des Grundstückes ist abhängig von den Ergebnissen der Bodenuntersuchungen zu befinden. | |||
zu 7. | Frage Wann wird das Gelände nach Ansicht des Bezirksamtes wieder frei bzw. beräumt sein? | |||
| Antwort Eine Zeitangabe ist in diesem Fall nicht möglich. Der Flächeneigentümer selbst hat aber ein starkes Interesse daran, die Fläche schnellst möglich einer zur Umgebung passenden Nutzung zuzuführen. | |||
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Heiß