Bordsteinabsenkungen in Prioritätenliste

Kleine Anfrage, BV Elisabeth Wissel (LINKE)

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher Böltes,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt, unter Mitverarbeitung einer Zuarbeit der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, wie folgt:

zu 1.

Frage

Nach welchen Kriterien erfolgen Bordsteinabsenkungen und was entscheidet über die Priorität, wann diese Maßnahme durchgeführt wird, welchen Einfluss hat das Bezirksamt dabei?

 

Antwort

Seit 2012 erarbeitet die „AG Barrierefreier Verkehrsraum“ des Beirates von und für Menschen mit Behinderung unter Federführung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung gemeinsam mit dem FB Straßen eine jährliche „Prio-Liste“ zur Herstellung barrierefreier Querungen. Hierüber wird regelmäßig auf den Beiratssitzungen, an denen Vertreter_innen aller BVV-Fraktionen als nicht stimmberechtigte Beiratsmitglieder teilnehmen, informiert, und der Inhalt ist auch den auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlichten Sitzungsprotokollen zu entnehmen.

Die Priorisierung erfolgt auf der Grundlage der von der Agens gGmbH im Jahr 2012 bereit gestellten Daten über Barrieren im öffentlichen Raum. Demnach sind ca. 3.500 Borde an ca. 450 Kreuzungen  im Bezirk barrierefrei zu ertüchtigen. Hierunter fallen ca. 350 Kreuzungen in der bezirklichen Zuständigkeit.

Die Priorisierung nimmt die „AG Barrierefreier Verkehrsraum“ nach folgenden Kriterien vor:

 

- Herstellung barrierefreier Wegebeziehungen, insbesondere im Umfeld wesentlicher Punkte des ÖPNV, im Umfeld von Senioren- und Behinderteneinrichtungen, von Arztpraxen und allgemeinen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur,

- Hinweise von Bürger_innen und von Akteur_innen der Zivilgesellschaft.

Seit 2012 konnten mit der jährlich aktualisierten Prio-Liste mit Mitteln des „Bordabsenkungsprogrammes“ (SenUVK) bis zum 06.12.2017 54 Kreuzungen barrierefrei ertüchtigt werden.

Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung fordert seit mehreren Jahren gemeinsam mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung den Einsatz von zusätzlichen Haushaltsmitteln zum Zwecke der schnelleren barrierefreien Ertüchtigung von Querungsstellen.

Einer dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA), Fachbereich (FB) Straßen, von der Beauftragten für Menschen mit Behinderung vorliegenden Empfehlung, weitere Mittel zur barrierefreien Ertüchtigung über das Programm „Stadtumbau West (Südkreuz) zu beantragen, kann das SGA aktuell, aufgrund personeller Engpässe, nicht entsprechen.

Der FB Straßen unternimmt große Anstrengungen, um das Bordabsenkungsprogramm trotz personeller Engpässe im bisherigen Umfang weiterzuführen, und hat für 2018 bereits entsprechende Ausschreibungen von Bauleistungen auf den Weg gebracht.

zu 2.

Frage

Wann erfolgt konkret die Bordsteinabsenkung an der Kreuzung Waldsassener Straße Ecke Lichterfelder Ring, die auf der Prioritätenliste stehen soll, (lt.  Auskunft des Bezirksamts im Ausschuss November 2013, bei der Beratung eines entsprechenden Antrags von Die Linke)?

 

Antwort

Für die genannte Querungsstelle ist die Verkehrslenkung Berlin, Referat  VLB-B, zuständig, da sie sich an einer Lichtsignalanlage befindet. Bei der VLB-B gibt es ein Programm zum Barrierefreien Umbau von Lichtsignalanlagen (LSA). Wird eine LSA barrierefrei umgebaut, dann erhält sie für Blindenbzw. Sehbehinderte entsprechende Anforderungstaster, akustische Signalgeber und taktile Bodenplatten. Dabei werden, soweit nicht bereits erfolgt, auch die Bordsteine an den Querungsstellen abgesenkt. Diese Maßnahmen bauen inhaltlich aufeinander auf und können daher, jeweils für eine Kreuzung, nur im Paket umgesetzt werden.

Der AG Barrierefreier Verkehrsraum und dem FB Straßen liegen von der VLB-B keine Informationen vor, wann die o.g. Kreuzung von der VLB barrierefrei ertüchtigt wird.

Bereits mehrfach wurde von der AG Barrierefreier Verkehrsraum auf die mangelnde Kooperationsbereitschaft der VLB zum Zwecke einer abgestimmten Maßnahmenplanung hingewiesen.

zu 3.

Frage

 

Werden Maßnahmen, wie Bordsteinabsenkung, mit anderen Maßnahmen wie beispielsweise Kabelverlegungen, Arbeiten an Lichtsignalanlage oder Straßenbelag-Erneuerung, koordiniert und ist dies möglicherweise an oben genannter Kreuzung beabsichtigt?

 

Antwort

 

Die „AG barrierefreier Verkehrsraum“ hat in den vergangen Jahren das Bezirksamt mehrfach darauf hingewiesen, dass der agens-Datenbestand zu Barrieren im öffentlichen Raum zunehmend veraltet, wenn die verlässliche Datenerfassung von Bordabsenkungen nicht gewährleistet ist, die außerhalb der „Prio-Liste“ im Rahmen anderweitiger Straßenbauarbeiten - ggf. auch von anderen Leitungsträgern - vorgenommen werden.

Das Straßen- und Grünflächenamt verfügt aktuell und bis auf Weiteres über keine personellen und finanziellen Ressourcen, um eine Pflege der agens-Datenbank zu veranlassen.

Dennoch setzt sich das SGA im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu LSA-Umbauten stets dafür ein, dass ein barrierefreier Umbau jeweils mit erledigt wird.

Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 2.

zu 4.

Frage

 

Gibt es für BV eine Einsichtmöglichkeit in die Prioritätenliste der verschiedensten Maßnahmen, die im Bezirk durchgeführt werden sollen?

 

Antwort

 

siehe Antwort zu Frage Nr. 1

zu 5.

Frage

 

Wird eine Maßnahmen wie eine Bordsteinabsenkung Wochen vorher auf der Homepage des Bezirksamts mitgeteilt?

 

Antwort

 

Nein. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 1

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Heiß