ASOG-Unterkünfte im Bezirk

Wie viele ASOG-Einrichtungen (vertragsgebundene und nicht vertragsgebundene), mit wie vielen Plätzen gibt es in unserem Bezirk?

Antwort des Bezirksamts: Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es insgesamt 50 gewerbliche Wohnheime, in denen von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen nach ASOG untergebracht sind. Diese 50 Einrichtungen sind nicht vertragsgebunden und bieten insgesamt 1.761 Plätze an.

Die Einrichtungen in der Czeminskistr. (Frauenobdach PLUS) und in der Rembrandtstr.  (Männerobdach PLUS) sind als bezirkseigene Einrichtungen in der genannten Zahl nicht enthalten. Beide Einrichtungen betreuen psychisch auffällige bzw. erkrankte obdachlose Personen und werden vom Träger KommRum e.V. betreut. Beide Einrichtungen sind vertragsgebunden und bieten 27 bzw. 23 Plätze an.

Eine weitere bezirkseigene Einrichtung befindet sich am Alboinplatz (Haus am Alboinplatz), die 34 überwiegend älteren, wohnungslosen Frauen und Männern eine betreute Wohnform bietet. Betreut wird diese Einrichtung auf Vertragsbasis vom Internationalen Bund (IB).

Der IB unterhält auch das Projekt „Dezentrale Wohnraumversorgung Volksparkviertel Lichtenrade“ im Kiez Nahariyastraße. Dort werden nach ASOG in 38 Wohnungen mit unterschiedlicher Zimmerzahl wohnungslose Einzelpersonen und Familien mit vertraglich abgesichertem Belegungsrecht für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg untergebracht. Eine genaue Platzkapazität kann hier nicht genannt werden, aktuell sind 168 Personen im Projekt untergebracht.

Hat die Anzahl der Plätze in den ASOG-Einrichtungen in den letzten zwei Jahren zugenommen, wenn ja, wie viele?

Die Anzahl der Plätze ist nahezu unverändert. Im Juni 2021 gab es 49 vertragsungebundene Unterkünfte mit 1.719 Plätzen.

Die vier vertragsgebundenen Einrichtungen sind in der Platzzahl konstant geblieben.

 

Was sind die Hauptgründe der Wohnungslosigkeit der untergebrachten Menschen?

Eine statistische Erfassung hierzu liegt nicht vor. Infolge der weltweit angestiegenen Fluchtbewegungen ist aber auch bei uns im Bezirk deutlich zu sehen, dass die fluchtbedingte Wohnungslosigkeit stark angestiegen ist.

Ohne Fluchtursache sind die Hauptgründe für Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit immer wieder Sucht- und psychische Erkrankung, Partnerschaftstrennung und Wohnungsverlust aufgrund von Mietschulden.

Wie viele Menschen in ASOG-Unterkünften haben den Geflüchteten-Status?

Eine diesbezügliche statistische Erfassung bzw. Unterscheidung wird von der Fachstelle Soziale Wohnhilfe nicht erhoben. Zudem kann wegen der berlinweiten ordnungsbehördlichen Unterbringungspraxis nicht davon ausgegangenen werden, dass die in den bezirklichen ASOG-Unterkünften untergebrachten Menschen alle in der Zuständigkeit des hiesigen Bezirksamtes betreut werden.
Hinsichtlich der Frage wäre beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) die Zahl der von dort berlinweit untergebrachten und noch nicht statusgewandelten Menschen abzufragen.

Wie hoch ist die Gesamt-Summe und für den Einzelplatz die das Bezirksamt, als Kosten der Unterkunft trägt?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Die Unterbringungspraxis im Land Berlin sieht eine Verknüpfung von Ordnungs- und Sozialleistungsrecht vor. Das bedeutet, dass ganz überwiegend die unterschiedlichen Sozialleistungsbehörden die Kosten der Unterkunft mittels Begleichung von den in Rechnung gestellten Tagessätzen übernehmen. Diese Tagessätze variieren zum Teil erheblich und sind von vielen Faktoren (Miete, Personal, Ausstattung etc.) abhängig. Als Faustregel kann jedoch gesagt werden, dass der Platz in einem Mehrbettzimmer pro Tag und Person derzeit um 30,00 € liegt.

Wie viele (und bitte Prozentangabe) der dort wohnenden Menschen sind Selbstzahler der Unterkunft?

Die Zahl der Selbstzahlenden wird statistisch nicht erfasst. Dies wäre auch praktisch kaum möglich, da sich infolge häufig wechselnder Arbeitsverhältnisse hier ständig Veränderungen ergeben. Auch die Frage der Bezugsdauer von Lohnersatzleistungen, Rente o.ä. unterliegt ständigen Veränderungen, so dass eine Erfassung nicht verlässlich möglich ist.

Besonders zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die Fachstellen Soziale Wohnhilfen über keine datenbankbasierte IT-Lösung verfügen, weshalb die Erfassung spezifischer statistischer Daten kaum möglich ist.

Wie häufig werden im Jahr vom Bezirksamt die ASOG-Unterkünfte, bzgl. Zweckentfremdung, Sicherheit und Hygiene kontrolliert, und wann war die letzte Kontrolle mit welchem Ergebnis?

Kontrollbesuche werden bei jeder Neueröffnung und bei Besonderheiten (z.B. Beschwerden) vom Verwaltungsteam der Fachstelle Soziale Wohnhilfe durchgeführt. Das Verwaltungsteam ist erst im Jahr 2021 konzeptionell neu aufgestellt und personell deutlich aufgebessert worden. Vorher war eine regelhafte Kontrolle der Wohnheime nicht möglich. Seither ist die Fachstelle bemüht, einmal jährlich jede ASOG-Einrichtung des Bezirks aufzusuchen.

Welche Sanktionsmöglichkeit hat das Bezirksamt bei Missbrauch von nicht eingehaltenen Mindeststandards und wurde davon in den letzten Jahren Gebrauch gemacht?

Eine gesetzlich bestimmte Sanktionsmöglichkeit besteht für die Fachstelle Soziale Wohnhilfe mangels rechtlicher Handhabe und fehlender vertraglicher Absprachen mit den Gewerbetreibenden nicht.

Liegen z.B. hygienische Mängel vor, wird seitens der Fachstelle der Fachdienst des Gesundheitsamtes um Überprüfung gebeten. Baumängel oder planungsrechtliche Probleme müssen von der Bauaufsicht oder der Stadtplanung beurteilt und nach deren rechtlichen Möglichkeiten geahndet werden.

Die Fachstellen Soziale Wohnhilfe lassen sich von den Betreibenden die für die Betreibung eines gewerblichen Unterbringungsbetriebes entsprechenden Unterlagen vorlegen und nehmen nach einer örtlichen Besichtigung und der Überprüfung berlinweit verabredeter Ausstattungsstandards den entsprechenden Betrieb in die eigene Liste der im Bezirk zugelassenen Unterkünfte auf. Dieses Prüfergebnis wird den jeweils anderen 11 bezirklichen Fachstellen mitgeteilt. Im Falle von nicht erfüllten Auflagen, fehlenden Standards und nicht vorgelegten Dokumenten können die Fachstellen Soziale Wohnhilfe lediglich für sich beschließen, den besagten Betrieb nicht mehr belegen zu wollen. 

Sind weitere Betriebe von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) im Bezirk geplant und könnte dies zu einer Verbesserung der Wohnplätze beitragen?

Die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) besteht in der ursprünglichen Form seit Jahren nicht mehr. Insofern ist die BUL auch nicht verantwortlich für neue Unterkünfte. Den Berliner Fachstellen Soziale Wohnhilfe werden immer wieder von Gewerbetreibenden Projekte mit der Bitte angeboten, diese zu prüfen und zu belegen. Hierbei reicht die Bandbreite von Ferienwohnungen bis zu größeren Immobilieneinheiten. Gegenwärtig bemühen sich zwei Betreibende um die planungs- und baurechtlichen Genehmigungen für zwei größere Einheiten in Schöneberg.

Wie lange verbleibt eine Person, oder eine Familie im Durchschnitt in einer ASOG-Unterkunft?

Eine genaue Zahl kann nicht genannt werden. Tatsächlich sprechen wir aber in den meisten Fällen von einer in Jahren bemessenen Aufenthaltsdauer.

Welche Präventionsmaßnahmen, bzw. erweiterte Strategien werden eingesetzt, um Wohnungslosigkeit zu verhindern?

Das Amt für Soziales ist mit der Fachstelle Soziale Wohnhilfe intensiv bemüht, alle im „Fachstellenkonzept Soziale Wohnhilfen“, in den „Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und  der Wohnungslosenpolitik“ sowie im „Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030“ genannten Möglichkeiten zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Notunterkünften und im Betreuten Wohnen sowie zur Erlangung einer eigenen Wohnung zu realisieren. Bei allen guten Ansätzen sind die Bemühungen jedoch vom Berliner Wohnungsmarkt abhängig, der aktuell im Segment der sozialleistungsrechtlich angemessenen Mietpreise wenig Angebote bereithält.

 An wen können sich Menschen ohne Internet-Zugang und Kompetenzen bei einer Eigenbedarfskündigung ihrer Wohnung wenden?

Die Fachstellen Soziale Wohnhilfen sind gut aufgestellt und in der Lage, den Verlust von Wohnungen wegen aufgelaufener Mietschulden zu vermeiden und den Menschen somit konkret zu helfen. Im Falle von Eigenbedarfskündigungen haben die sozialleistungsrechtlichen Hilfemöglichkeiten ihre Grenzen erreicht und hier sind die Fachstellen nicht in der Lage, konkret Hilfe zur Vermeidung des Wohnraumverlustes anzubieten. In diesen Fällen bleibt lediglich die Möglichkeit, auf Mieterberatungsstellen und juristischen Beistand zu verweisen.

Welche Hilfsangebote, nicht nur für Härtefälle, gibt es für Menschen die dringend eine Wohnung brauchen?

Mit den Möglichkeiten der Fachstellen und der Sozialleistungsbehörden ist an dieser Stelle auf die Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen) der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) zu verweisen. Das Amt für Soziales unterstützt hierbei die Möglichkeiten im Rahmen von Sonderprojekten, wie z.B. Betreutes Wohnen und Housing First.

Darüber hinaus verweisen die Mitarbeitenden des Amtes für Soziales auf die Möglichkeiten des Geschützten Marktsegments und der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines.

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