Aktuelle Situation für RSD-Mitarbeitende
Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)
Kleine Anfrage - lfd. Nr. 0475/XX
des Bezirksverordneten Martin Rutsch (DIE LINKE)
über Aktuelle Situation für RSD-Mitarbeitende
Sehr geehrter Herr Böltes,
die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
1. | Frage Wie schätzt das Bezirksamt die aktuelle Personalsituation des RSD in Hinblick auf das evaluierte Qualitätsmanagement ein? |
| Antwort Die aktuelle Personalsituation stellt sich wie folgt dar: SchN = 11,75 VZÄ-Soll davon 0,70 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 2 MA; und 1,00 befristet frei wegen Elternzeit SchS = 10,75 VZÄ-Soll davon 0,20 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 1 MA; und 1,00 befristet frei wegen Beschäftigungsverbot Fried = 12,00 VZÄ-Soll davon 1,00 VZÄ befristet bis frei wegen Elternzeit; und 1,00 befristet frei wegen Dauererkrankung und 1,00 VZÄ vakant (Auswahlverfahren läuft) Temp = 17,00 VZÄ-Soll davon 1,58 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 7 MA und 1,00 befristet frei wegen Dauererkrankung und 1,00 VZÄ vakant (Auswahlverfahren läuft) Madf = 16,00 VZÄ davon 1,39 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 6 MA u. 1,00 befristet frei weg. Dauererkrankung/Rentenantrag und 1,00 VZÄ vakant (Auswahlverfahren läuft) Mfld = 10,75 VZÄ davon 0,52 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 5 MA und 1,00 VZÄ vakant (neue MA ab 01.01.2020) Lira = 13,75 VZÄ davon 0,68 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 2 MA und 2,00 VZÄ vakant (ein neuer MA ab 01.11.2019, Auswahlverfahren für 1,00 VZÄ läuft) Die derzeitige Personalsituation wird als schwierig und wenig stabil eingeschätzt. Besondere Probleme bereiten Fluktuation, die große Zahl der neu einzuarbeitenden Mitarbeiter*innen und der schnelle Ausgleich von Personalausfällen. Es bestehen in fast allen Teams weiterhin Notprogrammregelungen. Diese führen jedoch nicht mehr zum ständigen Abschmelzen fachlicher Standards oder Schließzeiten. Ein evaluiertes Qualitätsmanagement liegt dem Jugendamt nicht vor bzw. befindet sich nicht in Anwendung des Jugendamtes. |
2. | Frage Ist die durchschnittliche Fallbelastung für die Mitarbeitenden spürbar gesunken? Wenn ja, wie hoch liegt sie in den jeweiligen Regionen derzeit und kann das Ziel von 65 (35) Fällen pro Mitarbeiter_in eingehalten werden? |
| Antwort Im Vergleich zu Ende letzten Jahres ist die Fallzahlenbelastung gesunken, jedoch bisher nicht im signifikanten Umfang. Zum damaligen Zeitpunkt (Ende 2018) lag diese im Durchschnitt bei 99 Fällen/pro VzÄ und mit Stand 31.08.19 bei 90 Fällen/VzÄ. Neue Kolleginn*en sind hierbei noch nicht mit vollen Fallpensum einbezogen. |
3. | Frage Wie hoch sind die Krankenstände in den einzelnen regionalen RSD? |
| Antwort Die Krankheitsquote des RSD im Jahresdurchschnitt ist seit Jahren unverändert und liegt knapp unter 10%. Die gesetzlichen Krankenkasse gehen für Deutschland aktuell von einer Quote vor 4,28 aus (Quelle: 22.10.2019" style="text-decoration:none">https://de.statista.com/outlook/mobility-markets am 22.10.2019). Weitergehende Angaben können aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden. |
4. | Frage Welchen Umsetzungsstand haben die von den Mitarbeitenden bei der Informationsveranstaltung des Jugendamts am 8. Mai geäußerten Forderungen an die Leitung des Jugendamts? |
| Antwort Die benannte Informationsveranstaltung wurde für alle Mitarbeitenden des Jugendamtes angeboten und wurde von diesen auch für einen Austausch über aktuelle Entwicklungen im Jugendamt insgesamt und hiermit verbundene Erwartungen und Wünsche genutzt. Es wurden keine „Forderungen“ erhoben bzw. ausgetauscht. Wohl aber gab es eine lebhafte Diskussion über Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge. Aus dieser Diskussion haben Jugendamtsleiter und Leitungsteam Maßnahmen für Ihr Handeln abgeleitet und niedergelegt. Mit RSD Relevanz können - ohne die Vertraulichkeit der Veranstaltung zu unterlaufen - genannt werden: In den Ausschreibungsbedingungen sicherstellen, dass auch Angestellte in Führungspositionen gelangen können und Sicherstellen von Personalreserven im laufenden Geschäft um Arbeitszeitreduzierungen und plötzliche Ausfälle zu kompensieren (Beschäftigungsverbote etc.). Beide Punkte waren auch schon Gegenstand des 10 Punkte Sofortprogramms und sind seitdem in Angriff genommen worden. Die Ausschreibungsbedingungen kann das Fachamt nicht vollständig allein definieren. Hier haben Stellenwerte und das Vorliegen von Stellenbewertungen auch für Beschäftigte Einfluss auf die Möglichkeit alle Leitungsstellen sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte auszuschreiben. Das Jugendamt hat alle Voraussetzungen hierfür sichergestellt. Auch sind für den Haushalt 2020 erstmals Stellen ohne Ansatz gebildet worden, um Personalausfälle kompensieren zu können. Die Umsetzung dieser Idee des Jugendamtes kann 2020 modellhaft erprobt werden.
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5. | Frage Ist in jedem regionalen RSD eine ausreichende Kommunikationsinfrastruktur (Telefon, Fax und Internet) gegeben, um mit externen Behörden (Gerichte, Polizei etc.) und den betroffenen Familien im Kontakt zu stehen? |
| Antwort Die Ausstattung sichert grundsätzlich das Arbeiten an einem festen Arbeitsplatz nach den Ausstattungs-, Arbeitsschutz- und Ergonomievorgaben für die öffentliche Verwaltung. Für den Kinderschutzdienst stehen seit Kurzem in allen Regionen internetfähige Handys und ggf. Taxigutscheine zur Verfügung. In Einzelfällen treten gerade dann technische Schwierigkeiten mit zu langer Bearbeitungsdauer (Bsp. Ausfall des Faxes über mehrere Tage) auf, wenn die Probleme zur Lösung das Zusammenspiels zwischen ITDZ, ITFM und ITJugAmt erfordern. Darüber hinaus fehlen die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten insbesondere mobile Geräte mit Zugang zur Fachsoftware SoPart. 2020 sollen für alle drei Regionen Dienstfahrzeuge für den Kinderschutz angeschafft werden. |
6. | Frage Gibt es für Mitarbeitende des RSD ein Format, in dem sie sich untereinander und über Regionen hinweg über die Arbeit austauschen können? |
| Antwort Die interne Besprechungsstruktur des Jugendamtes sichert den fachlichen Austausch der Mitarbeitenden des RSD. In den überregionalen Fachrunden „Regionaler Sozialdienst“, „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ und „Eingliederungshilfe“ (SGB XII/BTHG), zu denen von der Fachsteuerung Hilfen eingeladen wird, besteht neben der Kommunikation fachlicher Belange die Möglichkeit, fachbezogene Arbeitsabläufe zu diskutieren. An der Fachrunde RSD sind die RSD-Leitungen und Teamleitungen beteiligt, zur Arbeitsbesprechung Eingliederungshilfe werden regelmäßig alle Kollegen*innen des RSD und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die mit diesem Arbeitsgebiet befasst sind, eingeladen. An der Arbeitsbesprechung Wirtschaftliche Jugendhilfe nehmen alle Mitarbeiter*innen dieses Arbeitsfeldes aus allen Regionen teil. Bei Änderungen von entscheidender Bedeutung (z.B. strukturell infolge des BTHG) werden alle Kollegen*innen des RSD einbezogen (z.B. durch einen Jour Fixe des JugDir oder im Rahmen von amtsinternen Fachtagen). Innerhalb der Standorte und Regionen finden ebenfalls regelmäßig dienstliche Besprechungen statt. An diesen nehmen in regelmäßigen Abständen auch die RSD-Leitungen und der Jugendamtsleiter teil, um sich mit den Fachkräften über fachliche und organisatorische Entwicklungen auszutauschen. Es gibt kein PC- oder Internet gestütztes Portal bzw. intern nutzbares Dialogforum, das zum fachlichen Austausch geeignet wäre. |
7. | Frage Zu welchem Zweck und in welcher Höhe werden befristete Stellen im RSD ausgeschrieben? |
| Antwort Befristet freie Stellen bzw. Stellenanteile werden aktuell nicht mehr ausgeschrieben, da kein Interesse bei Bewerbenden geweckt werden konnte. In Absprache mit den Beschäftigtenvertretungen werden in den Auswahlgesprächen für unbefristete Stellen die Bewerbenden auch gefragt, ob Interesse an befristeten Einsätzen besteht. Ebenfalls in Absprache mit den Beschäftigtenvertretungen werden befristete Beschäftigungsmöglichkeiten auch ohne Ausschreibung „freihändig“ vergeben, wenn sich Interessentinn*en initiativ melden. Der Zweck (Sachgrund) richtet sich nach dem Grund der freien Stellen oder Stellenanteile: Krankheit, AZ-Reduzierung, Elternzeit, Mutterschutz etc. |
8. | Frage a. Zu welchen Teilen des 10-Punkte-Programms konnte das Jugendamt in Abstimmung mit der SE Finanzen und Personal und der Hauptverwaltung Konsens erzielen? b. Welche Teile des 10-Punkte-Programms werden durch Entscheidung auf Bezirks- und Senatsebene blockiert? c. Welche Teile des 10-Punkte-Programme konnten konkret implementiert werden? |
| Antwort Das 10 Punkte Sofortprogramm Personal für das Jugendamt aus dem Frühsommer 2018 sollte für 18 Monate gelten. Es diente der Überwindung des akuten Mangels an Personal und Bewerbungen. Es gelang in den folgenden 12 Monaten eine Vielzahl von Stellenbesetzungen und eine Verstetigung eines Teils der Maßnahmen. Im Einzelnen:
Weniger erfolgreich waren folgende Vorhaben des 10-Punkte-Sofortprogramms:
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9. | Frage Wie sieht der gegenwärtige administrative Weg für Mitarbeitende zur Bewilligung von Stufenvorweggewährungen in diesem Bezirk aus? |
| Antwort Der Weg zur Stufenvorweggewährung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
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10. | Frage Wie viele Stufenvorweggewährungen konnte das Jugendamt in diesem Jahr bereits genehmigen (bitte aufschlüsseln nach regionalen Teams und jeweiligen Stufen)? |
| Antwort Zehn Anträge wurden in 2019 von Mitarbeitenden gestellt. Allen zehn Anträgen konnte entsprochen werden. Es wurden immer zwei Stufen vorweggewährt. Eine kleinteiligere Antwort verstößt gegen den Datenschutz. |
11. | Frage Gab es Prämienauszahlungen für RSD-Mitarbeitende? |
| Antwort Nein |
12. | Frage Stimmt es, dass zur Gewährung von Stufenvorweggewährungen Mitarbeitende Angebote von externen Arbeitsgebern vorlegen müssen? |
| Antwort Ja, dies ist zwingende Vorgabe von SenFin - siehe Antwort zu Frage 9. |
13. | Frage Hält das Jugendamt die in Steglitz-Zehlendorf vorgenommene Praxis der Stufengewährung weiterhin für nicht umsetzbar in Tempelhof-Schöneberg und gibt es ein einschlägiges Urteil des Landesrechnungshofes zu dieser Praxis der Stufenvorweggewährung? |
| Antwort Die zitierten Arbeitsmaterialen wurden auf Grund der Einwände des Rechnungshofes im Dezember 2018 entsprechend verschärft und gelten für alle Dienststellen des Landes Berlin. Eine abweichende Praxis in anderen Bezirken ist aktuell nicht bekannt. |
14. | Welchen Umsetzungsstand hat der Beschluss Drs. 770/XX (Darlehensregelung für den Rechtsschutz von RSD-Mitarbeitenden überwinden) |
| Antwort Mitarbeitenden, die entsprechenden Anträge stellen und keine vorrangigen Ansprüche gegenüber privaten Rechtsschutzversicherungen haben, wird Rechtsschutz gewährt. |
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schworck
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