Aktuelle Situation für RSD-Mitarbeitende

Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)

Kleine Anfrage - lfd. Nr.  0475/XX

des Bezirksverordneten Martin Rutsch (DIE LINKE)   

 

über  Aktuelle Situation für RSD-Mitarbeitende       

 

Sehr geehrter Herr Böltes,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

1.

Frage

Wie schätzt das Bezirksamt die aktuelle Personalsituation des RSD in Hinblick auf das evaluierte Qualitätsmanagement ein?

 

Antwort

Die aktuelle Personalsituation stellt sich wie folgt dar:

SchN = 11,75 VZÄ-Soll

             davon 0,70 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 2 MA;

             und 1,00 befristet frei wegen Elternzeit

SchS = 10,75 VZÄ-Soll

             davon 0,20 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 1 MA;

             und 1,00 befristet frei wegen Beschäftigungsverbot

Fried = 12,00 VZÄ-Soll

             davon 1,00 VZÄ befristet bis frei wegen Elternzeit;

             und 1,00 befristet frei wegen Dauererkrankung

             und 1,00 VZÄ vakant (Auswahlverfahren läuft)

Temp = 17,00 VZÄ-Soll

             davon 1,58 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 7 MA

             und 1,00 befristet frei wegen Dauererkrankung

             und 1,00 VZÄ vakant (Auswahlverfahren läuft)

Madf = 16,00 VZÄ

             davon 1,39 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 6 MA

             u. 1,00 befristet frei weg. Dauererkrankung/Rentenantrag

             und 1,00 VZÄ vakant (Auswahlverfahren läuft)

Mfld = 10,75 VZÄ

             davon 0,52 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 5 MA

             und 1,00 VZÄ vakant (neue MA ab 01.01.2020)

Lira = 13,75 VZÄ

             davon 0,68 VZÄ befristet frei wegen AZ-Reduz. von 2 MA

             und 2,00 VZÄ vakant (ein neuer MA ab 01.11.2019,

              Auswahlverfahren für 1,00 VZÄ läuft)

Die derzeitige Personalsituation wird als schwierig und wenig stabil eingeschätzt. Besondere Probleme bereiten Fluktuation, die große Zahl der neu einzuarbeitenden Mitarbeiter*innen und der schnelle Ausgleich von Personalausfällen. Es bestehen in fast allen Teams weiterhin Notprogrammregelungen. Diese führen jedoch nicht mehr zum ständigen Abschmelzen fachlicher Standards oder Schließzeiten.

Ein evaluiertes Qualitätsmanagement liegt dem Jugendamt nicht vor bzw. befindet sich nicht in Anwendung des Jugendamtes.

2.

Frage

Ist die durchschnittliche Fallbelastung für die Mitarbeitenden spürbar gesunken? Wenn ja, wie hoch liegt sie in den jeweiligen Regionen derzeit und kann das Ziel von 65 (35) Fällen pro Mitarbeiter_in eingehalten werden?

 

Antwort

Im Vergleich zu Ende letzten Jahres ist die Fallzahlenbelastung gesunken, jedoch bisher nicht im signifikanten Umfang. Zum damaligen Zeitpunkt (Ende 2018) lag diese im Durchschnitt bei 99 Fällen/pro VzÄ und mit Stand 31.08.19 bei 90 Fällen/VzÄ. Neue Kolleginn*en sind hierbei noch nicht mit vollen Fallpensum einbezogen.

3.

Frage

Wie hoch sind die Krankenstände in den einzelnen regionalen RSD?

 

Antwort

Die Krankheitsquote des RSD im Jahresdurchschnitt ist seit Jahren unverändert und liegt knapp unter 10%. Die gesetzlichen Krankenkasse gehen für Deutschland aktuell von einer Quote vor 4,28 aus (Quelle: 22.10.2019" style="text-decoration:none">https://de.statista.com/outlook/mobility-markets am 22.10.2019).

Weitergehende Angaben können aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden.

4.

Frage

Welchen Umsetzungsstand haben die von den Mitarbeitenden bei der Informationsveranstaltung des Jugendamts am 8. Mai geäußerten Forderungen an die Leitung des Jugendamts?

 

Antwort

Die benannte Informationsveranstaltung wurde für alle Mitarbeitenden des Jugendamtes angeboten und wurde von diesen auch für einen Austausch über aktuelle Entwicklungen im Jugendamt insgesamt und hiermit verbundene Erwartungen und Wünsche genutzt. Es wurden keine „Forderungen“ erhoben bzw. ausgetauscht. Wohl aber gab es eine lebhafte Diskussion über Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge. Aus dieser Diskussion haben Jugendamtsleiter und Leitungsteam Maßnahmen für Ihr Handeln abgeleitet und niedergelegt. Mit RSD Relevanz können - ohne die Vertraulichkeit der Veranstaltung zu unterlaufen - genannt werden:

In den Ausschreibungsbedingungen sicherstellen, dass auch Angestellte in Führungspositionen gelangen können und Sicherstellen von Personalreserven im laufenden Geschäft um Arbeitszeitreduzierungen und plötzliche Ausfälle zu kompensieren (Beschäftigungsverbote etc.).

Beide Punkte waren auch schon Gegenstand des 10 Punkte Sofortprogramms und sind seitdem in Angriff genommen worden.

Die Ausschreibungsbedingungen kann das Fachamt nicht vollständig allein definieren. Hier haben Stellenwerte und das Vorliegen von Stellenbewertungen auch für Beschäftigte Einfluss auf die Möglichkeit alle Leitungsstellen sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte auszuschreiben.

Das Jugendamt hat alle Voraussetzungen hierfür sichergestellt.

Auch sind für den Haushalt 2020 erstmals Stellen ohne Ansatz gebildet worden, um Personalausfälle kompensieren zu können. Die Umsetzung dieser Idee des Jugendamtes kann 2020 modellhaft erprobt werden.

 

5.

Frage

Ist in jedem regionalen RSD eine ausreichende Kommunikationsinfrastruktur (Telefon, Fax und Internet) gegeben, um mit externen Behörden (Gerichte, Polizei etc.) und den betroffenen Familien im Kontakt zu stehen?

 

Antwort

Die Ausstattung sichert grundsätzlich das Arbeiten an einem festen Arbeits­platz nach den Ausstattungs-, Arbeitsschutz- und Ergonomievorgaben für die öffentliche Verwaltung. Für den Kinderschutzdienst stehen seit Kurzem in allen Regionen internetfähige Handys und ggf. Taxigutscheine zur Verfügung. In Einzelfällen treten gerade dann technische Schwierigkeiten mit zu langer Bearbeitungsdauer (Bsp. Ausfall des Faxes über mehrere Tage) auf, wenn die Probleme zur Lösung das Zusammenspiels zwischen ITDZ, ITFM und ITJugAmt erfordern. Darüber hinaus fehlen die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten insbesondere mobile Geräte mit Zugang zur Fachsoftware SoPart.

2020 sollen für alle drei Regionen Dienstfahrzeuge für den Kinderschutz ange­schafft werden.

6.

Frage

Gibt es für Mitarbeitende des RSD ein Format, in dem sie sich untereinander und über Regionen hinweg über die Arbeit austauschen können? 

 

Antwort

Die interne Besprechungsstruktur des Jugendamtes sichert den fachlichen Austausch der Mitarbeitenden des RSD. In den überregionalen Fachrunden „Regionaler Sozialdienst“, „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ und „Eingliederungs­hilfe“ (SGB XII/BTHG), zu denen von der Fachsteuerung Hilfen eingeladen wird, besteht neben der Kommunikation fachlicher Belange die Möglichkeit, fachbezogene Arbeitsabläufe zu diskutieren. An der Fachrunde RSD sind die RSD-Leitungen und Teamleitungen beteiligt, zur Arbeitsbesprechung Einglie­derungshilfe werden regelmäßig alle Kollegen*innen des RSD und der Wirt­schaftlichen Jugendhilfe, die mit diesem Arbeitsgebiet befasst sind, eingeladen. An der Arbeitsbesprechung Wirtschaftliche Jugendhilfe nehmen alle Mitarbei­ter*innen dieses Arbeitsfeldes aus allen Regionen teil. Bei Änderungen von entscheidender Bedeutung (z.B. strukturell infolge des BTHG) werden alle Kollegen*innen des RSD einbezogen (z.B. durch einen Jour Fixe des JugDir oder im Rahmen von amtsinternen Fachtagen). Innerhalb der Standorte und Regionen finden ebenfalls regelmäßig dienstliche Besprechungen statt. An diesen nehmen in regelmäßigen Abständen auch die RSD-Leitungen und der Jugendamtsleiter teil, um sich mit den Fachkräften über fachliche und organi­satorische Entwicklungen auszutauschen.

Es gibt kein PC- oder Internet gestütztes Portal bzw. intern nutzbares Dialog­forum, das zum fachlichen Austausch geeignet wäre.

7.

Frage

Zu welchem Zweck und in welcher Höhe werden befristete Stellen im RSD ausgeschrieben?

 

Antwort

Befristet freie Stellen bzw. Stellenanteile werden aktuell nicht mehr ausge­schrieben, da kein Interesse bei Bewerbenden geweckt werden konnte. In Ab­sprache mit den Beschäftigtenvertretungen werden in den Auswahlgesprächen für unbefristete Stellen die Bewerbenden auch gefragt, ob Interesse an be­fristeten Einsätzen besteht. Ebenfalls in Absprache mit den Beschäftigtenver­tretungen werden befristete Beschäftigungsmöglichkeiten auch ohne Aus­schreibung „freihändig“ vergeben, wenn sich Interessentinn*en initiativ melden.

Der Zweck (Sachgrund) richtet sich nach dem Grund der freien Stellen oder Stellenanteile: Krankheit, AZ-Reduzierung, Elternzeit, Mutterschutz etc.

8.

Frage

a. Zu welchen Teilen des 10-Punkte-Programms konnte das Jugendamt in Ab­stimmung mit der SE Finanzen und Personal und der Hauptverwaltung Kon­sens erzielen?

b. Welche Teile des 10-Punkte-Programms werden durch Entscheidung auf Bezirks- und Senatsebene blockiert?

c. Welche Teile des 10-Punkte-Programme konnten konkret implementiert werden?

 

Antwort

Das 10 Punkte Sofortprogramm Personal für das Jugendamt aus dem Früh­sommer 2018 sollte für 18 Monate gelten. Es diente der Überwindung des akuten Mangels an Personal und Bewerbungen. Es gelang in den folgenden 12 Monaten eine Vielzahl von Stellenbesetzungen und eine Verstetigung eines Teils der Maßnahmen.

Im Einzelnen:

  1. Umgesetzt wurden erweiterte Stellenausschreibung und Anwerbeaktivitäten wie Teilnahme am Berlintag und an Werbetagen der Hochschulen und des Arbeitsamtes sowie die Möglichkeit der digitalen Bewerbung mittels REXX. Dies führte zu einer größeren Zahl Bewerbungen. Durch ständige Stellen­ausschreibungen konnten Initiativbewerbungen sehr schnell einbezogen werden.
  2. Erfolgreiche Bewerber*innen konnten durch positive Würdigung von Vorbe­schäftigungen in durch das Jugendamt anerkannten Arbeitsfeldern und entsprechende Gestaltung der Einstiegsgruppen (Individualentscheidungen im Einvernehmen auf der Grundlage der Empfehlungen des Jugendamtes zur Anerkennung von Beschäftigungszeiten) gebunden werden. Es wurden 7 Quereinsteiger*innen gewonnen.
  3. Es wurden insbesondere für die Einarbeitung von RSD-Fachkräften mit dem Schwerpunkt Jugendhilfe im Strafverfahren vermehrt Seniorberater*innen eingesetzt und von SenFin finanziert.
  4. Es wurden während des gesamten Notprogramms umfassend Mittel zur Erteilung externer Aufträge z. B. im Bereich Begutachtung im Auftrag der Erziehungsberatungsstelle, Beratung und der Jugendhilfe im Strafverfahren bereitgestellt.
  5. Der Ansatz für Fort- und Weiterbildung sowie für Personalentwicklungs­maßnahmen inkl. Supervision hat sich in den letzten beiden Haushalts­jahren von 10 auf 40 T€ erhöht (also vervierfacht).
  6. Die SenBJF hat auf unserer Initiative hin Leitlinien für die Anerkennung und tarifliche Gleichstellung weiterer Berufsabschlüsse mit entsprechenden Qualifizierungsangeboten entwickelt.
  7. Die überwiegende Zahl der Jugendämter hat sich unserer Initiative zur Ge­staltung eines Dualen Studienganges in Berlin angeschlossen und führt die­sen nun durch. Im Jugendamt TS gibt es derzeit 5 dual Studierenden in der Ausbildung.

Weniger erfolgreich waren folgende Vorhaben des 10-Punkte-Sofortpro­gramms:

  1. Es gab keine Anfragen von Praktikantinn*en aus anderen Bundesländern im Praktischen Jahr.
  2. Über die Ermöglichung der Ausbezahlung von Resturlaub und ausstehen­den Arbeitszeitausgleichen am Ende der Dienstzeit, um aktuelle Personal­notstände zu vermeiden, konnte mit SE FinPers und Beschäftigtenvertre­tungen keine Einigung erzielt werden. Dies gilt auch für die Beschäftigungs­möglichkeiten für Pensionierte und Berentete.
  3. Die vollständige Bewertung aller Leitungsstellen und Fachsteuerungsstellen für Tarifangestellte und entsprechende Ausschreibung (ggf. mittels beam­tenanalogen Bewertungsvermutungen), um Entwicklungsmöglichkeiten auch für Tarifangestellte innerhalb unseres Bezirkes auszuweisen, ist noch nicht gelungen (siehe auch Antwort zu Frage 4).
 

9.

Frage

Wie sieht der gegenwärtige administrative Weg für Mitarbeitende zur Bewilligung von Stufenvorweggewährungen in diesem Bezirk aus?

 

Antwort

Der Weg zur Stufenvorweggewährung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Antrag über die Dienst- und Fachvorgesetzten an JugZ-L.
  2. Prüfung und Dokumentation der Voraussetzungen als unabdingbare Ver­pflichtung nach dem Arbeitsmaterial zu § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-L für Per­sonalsachbearbeiter von SenFin (Mangelbewerberlage?, ist Antragsteller eine qualifizierte Fachkraft mit herausragenden Fähigkeiten?, liegt ein besser dotiertes Angebot eines Arbeitgebers außerhalb des Landes Berlin vor?) durch Jug Z-L.
  3. Gegenprüfung von Bewerbungs- und Stellenmanagement (SE FinPers),
  4. Entscheidung durch FinPers L.
 

10.

Frage

Wie viele Stufenvorweggewährungen konnte das Jugendamt in diesem Jahr bereits genehmigen (bitte aufschlüsseln nach regionalen Teams und jeweiligen Stufen)?

 

Antwort

Zehn Anträge wurden in 2019 von Mitarbeitenden gestellt. Allen zehn Anträgen konnte entsprochen werden. Es wurden immer zwei Stufen vorweggewährt.

Eine kleinteiligere Antwort verstößt gegen den Datenschutz.

11.

Frage

Gab es Prämienauszahlungen für RSD-Mitarbeitende?

 

Antwort

Nein

12.

Frage

Stimmt es, dass zur Gewährung von Stufenvorweggewährungen Mitarbeitende Angebote von externen Arbeitsgebern vorlegen müssen?

 

Antwort

Ja, dies ist zwingende Vorgabe von SenFin - siehe Antwort zu Frage 9.

13.

Frage

Hält das Jugendamt die in Steglitz-Zehlendorf vorgenommene Praxis der Stu­fengewährung weiterhin für nicht umsetzbar in Tempelhof-Schöneberg und gibt es ein einschlägiges Urteil des Landesrechnungshofes zu dieser Praxis der Stufenvorweggewährung?

 

Antwort

Die zitierten Arbeitsmaterialen wurden auf Grund der Einwände des Rech­nungshofes im Dezember 2018 entsprechend verschärft und gelten für alle Dienststellen des Landes Berlin. Eine abweichende Praxis in anderen Bezirken ist aktuell nicht bekannt.

14.

Welchen Umsetzungsstand hat der Beschluss Drs. 770/XX (Darlehensregelung für den Rechtsschutz von RSD-Mitarbeitenden überwinden)

 

Antwort

Mitarbeitenden, die entsprechenden Anträge stellen und keine vorrangigen An­sprüche gegenüber privaten Rechtsschutzversicherungen haben, wird Rechts­schutz gewährt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schworck

Dateien