Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Kleine Anfrage, Fraktion (LINKE)
Frage 1: Sind für die betreffenden Häuser
Hohenstaufenstraße 10
Hohenstaufenstraße 10a
Eisenacher Straße 59
Gleditschstraße 71
Grunewaldstraße 10
Grunewaldstraße 11
Stübbenstraße 2
Innsbrucker Straße 48
Innsbrucker Straße 48a
Innsbrucker Straße 49
Innsbrucker Straße 49a
Am Rathaus 2
Am Rathaus 2a
Am Rathaus 4
Am Rathaus 4a
Am Rathaus 6
Am Rathaus 6a
Am Rathaus 8
Am Rathaus 8a
Badensche Straße 57
Badensche Straße 57a
Badensche Straße 57b
Badensche Straße 57c
Tempelhofer Damm 140
Czeminskistraße 7
Czeminskistraße 5
Cheruskerstr. 5
Leberstraße 23
Naumannstraße 34
Naumannstraße 36
Belziger Str. 64
Alt-Tempelhof 2
Vorbergstr. 1
Im Ganzen oder in Teilen Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt worden?
2. Wenn ja, wann wurde die Abgeschlossenheitsbescheinigung (Umwandlung in Wohneigentum) erteilt (Jahr/Monat)?
3. Welche der aufgeführten Adressen befinden sich in dem Geltungsbereich eines Milieuschutzgebietes?
3a) Wenn sich Adressen in einem Milieuschutzgebiet befinden, wann ist jeweils die Milieuschutzsatzung in Kraft getreten (Monat, Jahr)?
3b) Bei welchen Adressen, die in Milieuschutzgebieten liegen, wurden bereits Genehmigungen zur Begründung von Wohneigentum erteilt und ein eigenes Vorkaufsrecht den Mieter*innen zugestanden (nach § 577 BGB) (Monat/Jahr)?
4. Inwieweit liegen dem Bezirksamt Kenntnisse über Leerstand bei den angegebenen Adressen vor? (Dauer des Leerstands, Anzahl der Wohnungen der jeweiligen Adressen).
5. Bei welchen der aufgeführten Adressen laufen Verfahren bezüglich des Leerstands?
Sehr geehrter Herr Böltes,
die vorbezeichnete Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Frage 1
Sind für die betreffenden Häuser
Hohenstaufenstraße 10
Hohenstaufenstraße 10a
Eisenacher Straße 59
Gleditschstraße 71
Grunewaldstraße 10
Grunewaldstraße 11
Stübbenstraße 2
Innsbrucker Straße 48
Innsbrucker Straße 48a
Innsbrucker Straße 49
Innsbrucker Straße 49a
Am Rathaus 2
Am Rathaus 2a
Am Rathaus 4
Am Rathaus 4a
Am Rathaus 6
Am Rathaus 6a
Am Rathaus 8
Am Rathaus 8a
Badensche Straße 57
Badensche Straße 57a
Badensche Straße 57b
Badensche Straße 57c
Tempelhofer Damm 140
Czeminskistraße 7
Czeminskistraße 5
Cheruskerstr. 5
Leberstraße 23
Naumannstraße 34
Naumannstraße 36
Belziger Str. 64
Alt-Tempelhof 2
Vorbergstr. 1
Im Ganzen oder in Teilen Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt worden?
Antwort zu 1)
Siehe Anlage 1
Frage 2
Wenn ja, wann wurde die Abgeschlossenheitsbescheinigung (Umwandlung in Wohneigentum) erteilt (Jahr/Monat)?
Antwort zu 2)
Siehe Anlage 1
Frage 3
Welche der aufgeführten Adressen befinden sich in dem Geltungsbereich eines Milieuschutzgebietes?
3a) Wenn sich Adressen in einem Milieuschutzgebiet befinden, wann ist jeweils die Milieuschutzsatzung in Kraft getreten (Monat, Jahr)?
3b) Bei welchen Adressen, die in Milieuschutzgebieten liegen, wurden bereits Genehmigungen zur Begründung von Wohneigentum erteilt und ein eigenes Vorkaufsrecht den Mieter*innen zugestanden (nach § 577 BGB) (Monat/Jahr)?
Antwort zu Frage 3)
Siehe Anlage 1
Frage 4
Inwieweit liegen dem Bezirksamt Kenntnisse über Leerstand bei den angegebenen Adressen vor? (Dauer des Leerstands, Anzahl der Wohnungen der jeweiligen Adressen).
Antwort zu 4) – Zuarbeit der Abteilung BürgOSGrün
Der Zweckentfremdungsstelle sind aktuelle bzw. frühere Leerstände lediglich in folgenden Häusern bekannt:
Am Rathaus 2:
Aufgrund eines Bürgerhinweise wurde am 06.09.2016 hinsichtlich einer Wohnung im Erdgeschoss ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz eingeleitet. Der Anfangsverdacht der zweckfremden Nutzung hat sich hierbei nicht bestätigt, da die Wohnung bereits wieder vermietet war.
Czeminskistraße 7:
Hier hat die Zweckentfremdungsstelle im Jahr 2017 für insgesamt 12 Wohnungen ein Verfahren eingeleitet und die Wohnungen teilweise unter der Androhung von Zwangsgeld wieder dem Berliner Wohnungsmarkt zugeführt. Erkenntnisse über aktuelle Leerstände in dem Gebäude liegen nicht vor.
Vorbergstraße 1:
Für das Gebäude wurden am 22.05.2019 für zwölf Wohnungen Verfahren eingeleitet, wobei sich elf Verfahren noch in Bearbeitung befinden. Eine Wohnung im 4. OG ist mittlerweile wieder Wohnzwecken zugeführt worden. Der nicht genehmigte Leerstand wurde gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG mit einem Bußgeld geahndet.
Frage 5
Bei welchen der aufgeführten Adressen laufen Verfahren bezüglich des Leerstands?
Antwort zu Frage 5) – Zuarbeit der Abteilung BürgOSGrün
Siehe Antwort zu Frage 4 (bzgl. Vorbergstraße 1).
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Oltmann
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen
und stellvertretender Bezirksbürgermeister
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