Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Kleine Anfrage, Fraktion (LINKE)

Frage 1: Sind für die betreffenden Häuser

Hohenstaufenstraße 10

Hohenstaufenstraße 10a

Eisenacher Straße 59

Gleditschstraße 71

Grunewaldstraße 10

Grunewaldstraße 11

Stübbenstraße 2

Innsbrucker Straße 48

Innsbrucker Straße 48a

Innsbrucker Straße 49

Innsbrucker Straße 49a

Am Rathaus 2

Am Rathaus 2a

Am Rathaus 4

Am Rathaus 4a

Am Rathaus 6

Am Rathaus 6a

Am Rathaus 8

Am Rathaus 8a

Badensche Straße 57

Badensche Straße 57a

Badensche Straße 57b

Badensche Straße 57c

Tempelhofer Damm 140

Czeminskistraße 7

Czeminskistraße 5

Cheruskerstr. 5

Leberstraße 23

Naumannstraße 34

Naumannstraße 36

Belziger Str. 64

Alt-Tempelhof 2

Vorbergstr. 1

 

Im Ganzen oder in Teilen Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt worden?

2. Wenn ja, wann wurde die Abgeschlossenheitsbescheinigung (Umwandlung in Wohneigentum) erteilt (Jahr/Monat)?

3. Welche der aufgeführten Adressen befinden sich in dem Geltungsbereich eines Milieuschutzgebietes?

  3a) Wenn sich Adressen in einem Milieuschutzgebiet befinden, wann ist jeweils die               Milieuschutzsatzung in Kraft getreten (Monat, Jahr)?

 3b) Bei welchen Adressen, die in Milieuschutzgebieten liegen, wurden bereits  Genehmigungen zur Begründung von Wohneigentum erteilt und ein eigenes Vorkaufsrecht               den Mieter*innen zugestanden (nach § 577 BGB) (Monat/Jahr)?

4. Inwieweit liegen dem Bezirksamt Kenntnisse über Leerstand bei den angegebenen Adressen vor? (Dauer des Leerstands, Anzahl der Wohnungen der jeweiligen Adressen).

5. Bei welchen der aufgeführten Adressen laufen Verfahren bezüglich des Leerstands?

 


Sehr geehrter Herr Böltes,

die vorbezeichnete Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

Frage 1

Sind für die betreffenden Häuser

Hohenstaufenstraße 10

Hohenstaufenstraße 10a

Eisenacher Straße 59

Gleditschstraße 71

Grunewaldstraße 10

Grunewaldstraße 11

Stübbenstraße 2

Innsbrucker Straße 48

Innsbrucker Straße 48a

Innsbrucker Straße 49

Innsbrucker Straße 49a

Am Rathaus 2

Am Rathaus 2a

Am Rathaus 4

Am Rathaus 4a

Am Rathaus 6

Am Rathaus 6a

Am Rathaus 8

Am Rathaus 8a

Badensche Straße 57

Badensche Straße 57a

Badensche Straße 57b

Badensche Straße 57c

Tempelhofer Damm 140

Czeminskistraße 7

Czeminskistraße 5

Cheruskerstr. 5

Leberstraße 23

Naumannstraße 34

Naumannstraße 36

Belziger Str. 64

Alt-Tempelhof 2

Vorbergstr. 1

Im Ganzen oder in Teilen Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt worden?

Antwort zu 1)

Siehe Anlage 1

Frage 2

Wenn ja, wann wurde die Abgeschlossenheitsbescheinigung (Umwandlung in Wohneigentum) erteilt (Jahr/Monat)?

Antwort zu 2)

Siehe Anlage 1

Frage 3

Welche der aufgeführten Adressen befinden sich in dem Geltungsbereich eines Milieuschutzgebietes?

3a)  Wenn sich Adressen in einem Milieuschutzgebiet befinden, wann ist jeweils die Milieuschutzsatzung in Kraft getreten (Monat, Jahr)?

3b)  Bei welchen Adressen, die in Milieuschutzgebieten liegen, wurden bereits Genehmigungen zur Begründung von Wohneigentum erteilt und ein eigenes Vorkaufsrecht den Mieter*innen zugestanden (nach § 577 BGB) (Monat/Jahr)?

Antwort zu Frage 3)

Siehe Anlage 1

Frage 4

Inwieweit liegen dem Bezirksamt Kenntnisse über Leerstand bei den angegebenen Adressen vor? (Dauer des Leerstands, Anzahl der Wohnungen der jeweiligen Adressen).

 Antwort zu 4) – Zuarbeit der Abteilung BürgOSGrün

Der Zweckentfremdungsstelle sind aktuelle bzw. frühere Leerstände lediglich in folgenden Häusern bekannt:

Am Rathaus 2:

Aufgrund eines Bürgerhinweise wurde am 06.09.2016 hinsichtlich einer Wohnung im Erdgeschoss ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz eingeleitet. Der Anfangsverdacht der zweckfremden Nutzung hat sich hierbei nicht bestätigt, da die Wohnung bereits wieder vermietet war.

Czeminskistraße 7:

Hier hat die Zweckentfremdungsstelle im Jahr 2017 für insgesamt 12 Wohnungen ein Verfahren eingeleitet und die Wohnungen teilweise unter der Androhung von Zwangsgeld wieder dem Berliner Wohnungsmarkt zugeführt. Erkenntnisse über aktuelle Leerstände in dem Gebäude liegen nicht vor.

Vorbergstraße 1:

Für das Gebäude wurden am 22.05.2019 für zwölf Wohnungen Verfahren eingeleitet, wobei sich elf Verfahren noch in Bearbeitung befinden. Eine Wohnung im 4. OG ist mittlerweile wieder Wohnzwecken zugeführt worden. Der nicht genehmigte Leerstand wurde gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG mit einem Bußgeld geahndet.

Frage 5

Bei welchen der aufgeführten Adressen laufen Verfahren bezüglich des Leerstands?

Antwort zu Frage 5) – Zuarbeit der Abteilung BürgOSGrün

Siehe Antwort zu Frage 4 (bzgl. Vorbergstraße 1).

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Oltmann

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen

und stellvertretender Bezirksbürgermeister

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