Bleibt die „Neue Mitte Tempelhof“ eine Fata Morgana?

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie gestaltetet sich die Abstimmung mit der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen in dem Prozess, der mit vorbereitenden Untersuchungen 2016 begann?

Antwort auf Frage 1:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) Abteilung II Wohnbauprojekte äußere Stadt hat seit dem 01.01.2023 einen privaten Dienstleister gebunden, der unterstützend die komplexen Zusammenhänge des Gesamtvorhabens strukturieren soll. Ergebnis dieser Maßnahme soll Ende 2023/ Anfang 2024 ein Umsetzungsfahrplan der Gesamtmaßnahme sein. Zu diesem Zweck finden in enger Abstimmung mit den Abteilungen des BA-TS (SE FM, FB GRÜN, FB Straßen, FB Stadtentwicklung) Projekt- sowie Fachgespräche mit dem Dienstleister von SenStadt statt. Ferner findet zwischen SenSBW II W und dem Stadtentwicklungsamt BA-TS ein enger, fachlicher und ganzheitlicher Austausch statt. Belange der Investitionsplanung sowie Unschärfen des Gesamtprojektes werden zielorientiert besprochen.

Frage 2: Wie können Fördermittel in dem Fördergebiet der “Nachhaltigen Erneuerung” akquiriert werden und sind diese bei Verzögerungen in Gefahr?

Antwort auf Frage 2:

Das Städtebauförderprogramm der Nachhaltigen Erneuerung definiert in seinem Programmleitfaden den Ablauf der Projektanmeldung. Prinzipiell sind die Maßnahmen der Städtebauförderung entkoppelt von den Maßnahmen der Investitionsplanung zu betrachten. Die Förderung selbst unterliegt den Maßgaben des Förderreferats (Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen Abteilung VII A Förderung im Quartier).

Frage 3: Wie ist der Stand der Umsetzung beim Neubau des Polizeireviers bei der BIM?

Antwort auf Frage 3:

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung V D Projektmanagement stellt es sich wie folgt dar:

  • Es liegt das geprüfte Bedarfsprogramm für den Polizeiabschnitt 44 in der Götzstraße in Berlin Tempelhof vor.
  • Es liegt der Senatsbeschluss Nr. S-380/2023 mit folgender Protokollerklärung (Auszug) vor: „Neue Mitte Tempelhof / hier: Neubau Polizeiabschnitt 44 Götzstr. (EP 12, Kapitel 1250, MG 05) werden nicht in die Investitionsplanung 2023 – 2027 aufgenommen. Es besteht Einvernehmen, dass für beide Maßnahmen eine Ausnahme für besonders begründete Einzelfälle gem. Nr. 2.2.2 AV § 24 LHO in Anspruch genommen wird.“
  • Es finden Gespräche statt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
  • Mit dem B-Plan 7-82b wird der Polizeistandort für den Abschnitt 44 auf dem Grundstück Götzstraße 36 planungsrechtlich gesichert. Dieser trat am 27. Juli 2022 in Kraft, womit die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Frage 4: Was ist der aktuelle Stand der Planungen und der Finanzierung zum Neubau eines Hallenbades?

Antwort auf Frage 4: Nach Aussage der Abteilung II Wohnbauprojekte der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen befindet sich die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Projektes Kombibad in der finalen Abstimmung. Diese wird finanziert durch Mittel des Städtebauförderprogramms der Nachhaltigen Erneuerung. Angaben zum Zeitplan der Umsetzung können erst nach Abschluss der Haushaltsberatung gemacht werden.

Frage 5: In welchem Zustand befindet sich die Bezirkszentralbibliothek und was sind die aktuellsten Planungen für die Zukunft des Gebäudes?

Antwort auf Frage 5: Die Bezirkszentralbibliothek in der Götzstraße ist hochgradig sanierungsbedürftig und wird mit Mitteln der baulichen Unterhaltung noch in Betrieb gehalten. Hierbei hat sich herausgestellt, dass unter anderem die Grundleitungen so marode sind, dass diese nicht mehr instandgesetzt werden können. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Toilettenanlagen des Hauses. Die Außenhülle der Bibliothek entspricht dem schlechten energetischen Standard aus der Errichterzeit. Die Dachhaut ist immer wieder undicht, so dass es zu Feuchteschäden im Gebäudeinneren kommt. Es ist zu erwarten, dass kurz- bis mittelfristig erhebliche Sanierungen erforderlich sind, um den Gebäudebetrieb weiterhin sicherzustellen.

Frage 6: Welchen Stand haben Planung und Finanzierung des „Kultur- und Bildungshauses“?

Antwort auf Frage 6: Nach einem umfangreichen Werkstattverfahren mit Bürgerbeteiligung wurde für den Kultur- und Bildungsbaustein das Bedarfsprogramm im Februar 2023 zur Prüfung bei den zuständigen Senatsverwaltungen eingereicht. Ein Prüfergebnis liegt noch nicht vor. Dieses ist Voraussetzung für die Durchführung des dann folgenden Architektenwettbewerbs.

Frage 7: Welchen Stand haben Planung und Finanzierung der Erweiterung des Rathaus Tempelhof und was folgt aus einer Verzögerung?

Antwort auf Frage 7: Für die Erweiterung des Rathauses Tempelhof wurde das Bedarfsprogramm im August 2023 zur Prüfung bei den zuständigen Senatsverwaltungen eingereicht. Ein Prüfergebnis liegt noch nicht vor.

Frage 8: Welcher zeitliche Gesamtablauf ergibt sich derzeit aus der Einzelplanung/-finanzierung der verschiedenen Vorhabenträger bis am Ende auch ein neues Stadtquartier mit 500 Wohnungen entstehen kann?

Antwort auf Frage 8:

  • In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung II Wohnbauprojekte äußere Stadt wird dieser zeitliche Gesamtablauf über alle Projekte hinweg derzeit zusammengestellt. Für den Kultur- und Bildungsbaustein und die Rathauserweiterung werden die Zeitschienen über den Fachbereich Baumanagement aktualisiert. Ziel ist es, die Maßnahmen zeitlich so zu planen, dass projektübergreifende Finanzierungsspitzen vermieden werden.
  • Nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung II Wohnbauprojekte äußere Stadt zum Sachstand der Umsetzung der Gesamtmaß ergibt sich folgendes Bild: Die Umsetzung des Neuen Stadtquartiers „Neue Mitte Tempelhof“ durch eine integrierte Entwicklung, vor allem mit Blick auf das Potenzial der Wohnungen, die in zentraler Lage entstehen können (rd. 500 Wohneinheiten), wird weiterverfolgt. Der Kernbereich des rd. 62 ha großen Stadtumbaugebiets soll als zentraler Wohn-, Dienstleistungs-, Kultur- und Verwaltungsstandort für Tempelhof weiterentwickelt werden. Vier öffentliche Einrichtungen (Polizei, Stadtbad, Bezirkszentralbibliothek, Rathaus) sind für die städtebauliche Neuordnung von den Planungen betroffen. Durch die gegenseitigen Abhängigkeiten ergibt sich ein komplexer Planungsablauf. Auch mit Blick auf das hohe Finanzvolumen und die Lage des Landeshaushalts ist es erforderlich, die Investitionen zeitlich zu staffeln und das Projekt schrittweise umzusetzen.

Mit der Verlagerung der Polizei soll ein erster wichtiger Schritt erzielt werden. Daher wird die Hochbauplanung für den Neubau des Polizeiabschnitts 44 nun für eine zügige Realisierung fortgeführt. Dies ist nach Abstimmung mit Innen- und Senatsfinanzverwaltung durch eine Ausnahmeregelung machbar, auch wenn die Neubaumaßnahme nicht in der aktuellen Investitionsplanung verankert ist. Nach diesem ersten wichtigen Schritt sollen die anderen Maßnahmen folgen. Hierbei werden derzeit die letzten Prüfschritte für die Raum- und Bedarfsplanung abgeschlossen. Um die weitere mittel- bis langfristige Finanzierung vorzubereiten, laufen derzeit im Rahmen der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts Abstimmungen zur Konkretisierung der Umsetzung für die weiteren Hochbauten und zum Zeitplan für das Gesamtprojekt. Zudem wird das Bebauungsplanverfahren weiter betrieben und voraussichtlich in 2024 abgeschlossen. Der Bebauungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage hierfür und auch für weitere Vorhaben im Gebiet, die unabhängig von der Rochade in den kommenden Jahren realisiert werden sollen.

Die Antwort ist gezeichnet von der Bezirksstadträtin Eva Majewski.

Die Große Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel, Harald Gindra und Dr. Christine Scherzinger findet sich als Vorgang der BVV unter diesem Link.